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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was genau ist das?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Invaliditätsabsicherung. Nebenbei ist sie mit Sicherheit auch die bekannteste Versicherungsart dieser Überkategorie neben der, ebenfalls recht bekannten, Unfallversicherung. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen ist der genaue Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine weit verbreitete Art des Abschlusses.

Wer kann alles die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?

Da es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Restriktionen, wer sie abschließen darf und wer nicht. Sämtliche Arbeitnehmer und Selbstständige können eine BUV für sich abschließen, um Ihren Lebensstandard dadurch abzusichern. Nur für Menschen, die vor dem 02.01.'61 geboren sind, existieren Ausnahmen. Für alle diese Personen kommt der Begriff der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzlichen Rentenversicherung unter etwaigen Voraussetzungen und mit recht geringen Leistungen zum Tragen. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann also trotzdem sinnvoll sein. Für alle, die später geboren sind, ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit sehr begrenzt und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine eigene BUV abzuschließen, weil die gesetzliche Grundsicherung in aller Regel kaum ausreichend ist. Dies gilt vor allem für hochqualifizierte, sprich sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, die Ihre vorherige Arbeit nicht mehr ausführen können. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung könnten sie vor der Zahlung jedweder Leistungen bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf einfache Hilfstätigkeiten angesetzt werden.

Welches Ziel hat der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Name selbst erklärt die Intention der Versicherung schon sehr gut. Der Versicherungsnehmer will für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis zu diesem Zeitpunkt gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Zudem muss eventuell noch erwähnt werden, dass die Versicherung schon greift, sobald der Versicherte seinen Beruf nicht mehr machen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss praktisch der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Hier muss also klar zwischen der BUV und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit schon in Kraft tritt, wenn der tatsächlich gelernte Beruf nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Jedoch kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den wahrhaftig eingetretenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, weil es sich bei der BUV nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Dies bedeutet eigentlich nur, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der wirklich entstandener Schaden ausgeglichen wird, sondern vielmehr, dass es nach Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber in aller Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist in der Regel nicht einfach so zu sagen. Abhängig von Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich lukrativer sein, als wenn lediglich der Schaden beglichen wird.

Weit verbreitete Irrglauben

Die BUV scheint also tatsächlich eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Dennoch sind noch lange nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. Obwohl Stand 2012 ungefähr jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit zu früh aus dem Arbeitsleben ausscheidet, war 2010 erst circa ein Fünftel gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber was ist der Grund, warum so viele Erwerbstätige noch keine BUV haben, bzw. denken, die BUV nicht zu brauchen?

Diese Gründe können dafür verantwortlich sein:

  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein immer wieder genanntes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Doch dies ist ganz einfach nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger im Regelfall auch die Beiträge. Außerdem sind die Fragen zur Gesundheit viel leichter zu beantworten, da häufig noch keine Erkrankungen vorliegen. Umso älter jemand wird, desto schwieriger wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer zu finden, das einen noch versichern will.
  • Der Irrglaube, den alten Lebensstandard auch ohne das vorherige Einkommen halten zu können, ist weit verbreitet. Bitte seien sie sich gewahr, dass sich im Fall eines Schadens Ihr Einkommen vermutlich (jedenfalls ohne BUV) verringert, aber alle fixen Ausgaben (Kredite, Miete etc.) vollständig bestehen bleiben. An dieser Stelle entsteht ein Ungleichgewicht, dass lediglich in den allerwenigsten Fällen nicht zu einer Verminderung des vorherigen Lebensstandards führt.
  • Jeder glaubt, dass es einen selbst nicht erwischt. Mitnichten. Doch leider gilt wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten aufgrund psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall die Ursache sein.
  • Viele meinen, dass Beiträge für eine BUV zu hoch sind und benutzen dieses Geld eher anderweitig. Doch auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den hochpreisigeren Policen gezählt werden kann, lohnen sich die Beiträge.
  • Viele Versicherungsnehmer fühlen sich durch Ihre bestehende Lebens- oder Unfallversicherung geschützt. Hier muss allerdings aufgepasst werden: Die Berufsunfähigkeit ist durch solche Versicherungen nur wenig und nicht genügend abgesichert.

Auf welche Rentenzahlung sollte die BUV abgeschlossen werden?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage sicher nicht. Die Höhe der zu möglichen Rentenzahlung sollte immer in Relation zur persönlichen Situation stehen. Jeder braucht im Schadensfall unterschiedlich hohe Rentenzahlungen, da auch jeder Mensch einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebensstandard hat. Selbstverständlich sollte immer bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten sollte, desto höher muss selbstredend auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Bitte achten Sie jedoch darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern exakt aufgezeigt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hier das A und O.

Schließen Sie Ihre BUV bei Ihnen in Glücksburg direkt ab

Von welchem Versicherungsmakler Sie sich in Glücksburg beraten lassen sollten, können wir Ihnen selbstverständlich auch kaum zu 100% beantworten. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich vor Treffen der Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Familie, Arbeitskollegen, Bekannte) erkundigen, wer schon eine BUV abgeschlossen hat und mit der Beratung glücklich war. Persönliche Empfehlungen sind mit Sicherheit der einfachste, schnellste und sicherste Weg einen guten Makler in Hofheim zu finden. Nehmen Sie sich Zeit und achten Sie auf Ihre Auswahl. Sicherlich gibt es auch in Glücksburg Versicherungsmakler, die sich nur um Ihr eigenes Wohlergehen kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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