BU Schloss Holte-Stukenbrock

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was ist das genau?

Vorurteile in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Oft entscheiden sich Menschen zum Abschluss dieser Versicherung in einem Moment, in welchem Sie sich zudem für eine Lebens- oder Rentenversicherung entschlossen haben. In dieser Verknüpfung möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, einen langfristigen Schutz seines aktuellen Lebenstandards auch bei persönlichen Einschränkungen bezüglich einer jäh einsetzenden Berufsuntüchtigkeit zu erhalten. Allerdings ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) nicht ausschließlich für Angestellte eine sinnvolle Ergänzung. Auch selbständige Arbeitgeber können berufsunfähig werden und sollten über eine BUV nachdenken. Auch hier bieten die allermeisten Versicherungsunternehmen gezielte Tarife an, die Ihnen Ihr Versicherungsexperte sicher exakt erkären kann.

Für wen ist es möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

In aller Regel ist die BUV eine privatwirtschaftliche Versicherung, das heißt jeder muss sich in Eigenregie um einen Abschluss kümmern und entscheidet aus freien Stücken, ob er eben dies für wichtig hält. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02. Januar '61 geboren sind. Bei allen Menschen, die vor diesem genannten Termin geboren wurden, kann im Falle der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung mit ein paar niedrigen Leistungen eintreten. Aber auch in diesem Fall kann die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der wirklich nur sehr niedrigen Leistungen der Rentenversicherung sinnvoll sein. Für alle, die später geboren sind, ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit äußerst limitiert und es empfiehlt sich in jedem Fall eine eigene BUV abzuschließen, weil die gesetzliche Grundsicherung in der Regel kaum genügend ist. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Zu welchem Zeitpunkt ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für einen sinnvoll?

Sie ist absolut sinnvoll! Halten Sie sich einmal vor Augen, Sie könnten Ihren gelernten Beruf, der ihnen wirklich viel Freude gemacht hat, nicht mehr ausüben. Ohne eine BUV könnten Sie dazu verpflichtet werden, jede mögliche Art von Tätigkeit, zu der Sie noch fähig sind, auszuüben, um weiterhin Geld für die Haltung Ihres Lebensstandards zu bekommen. Durch die BUV sind Sie davor geschützt und bekommen Zahlungen, wenn Sie Ihren Job nicht mehr ausführen können. An dieser Stelle muss dementsprechend ganz klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit bereits greift, wenn der wirklich erlernte Job nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Die BUV ist aber keine Schadensversicherung, sondern eine Summenversicherung. Ein tatsächlich entstandener Schaden wird mit Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht ausgeglichen. Was bedeutet dies? An und für sich nur soviel, dass im im Fall des Schadens nicht genau die Summe des eingetretenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Moment des Schadens genau festgelegte und wiederkehrend Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (Alter des Geschädigten) und je nach Schadenstyp können diese regelmäßigen Zahlungen aber deutlich attraktiver sein als die einmalige Zahlung.

Falsche Annahmen in Sachen BUV

Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung eine durchaus wichtige Versicherung ist, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Laut diverser Statistiken war 2010 nur jeder 5. Erwerbstätige gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Ein erschreckend niedriger Wert, welcher die Fragestellung aufwirft, was die 80% der Unversicherten machen, sobald sie in die Situation kommen, Ihren Job angesichts Problemen gesundheitlicher Natur aufgeben zu müssen.Aber weshalb besitzt lediglich jeder Fünfte diese so wichtige BUV? Aus welchem Grund glaubt die Allgemeinheit scheinbar diese Versicherung nicht besitzen zu müssen?

Hier ein paar mögliche Punkte, die der Grund dafür sein könnten:

  • Ein nicht gerade kleiner Teil der Bevölkerung meint, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard auch ohne die alten Einkünfte beibehalten können. Achtung: Kredite, Verbindlichkeiten und sonstige fixe Haushaltsausgaben bleiben gleich, doch Teile der Einkünfte bleiben aus. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es dennoch reicht um zu überleben, aber den bisherigen Lebensstandard können Sie sicher nicht halten.
  • Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung im tatsächlichen Fall eines Schadens nicht zahlen würde. Dies ist aber ein Irrglaube. Die Versicherung nimmt lediglich dann von ihrem Recht Gebrauch, falls sich jemand absichtlich verletzt hat oder die Gesundheitsfragen beim Abschluss der BUV nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Mehr als jeder fünfte glaubt noch immer, dass der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit den Lohnausfall kompensiert. Das ist jedoch schon ewig nicht mehr der Fall bzw. lange nicht genug.
  • Die meisten vertrauen auf Ihre Lebens- oder Unfallversicherung. Diese bietet allerdings keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit
  • Die meisten glauben, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein können. Das ist einfach nicht richtig. "Es trifft mehr als man glaubt". Vor allem die in letzter Zeit an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei denen, die denken, dass es sie nicht treffen kann.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein oft vorgebrachtes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Das ist ganz einfach falsch. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger im Normalfall auch die Beiträge. Im Übrigen sind die Gesundheitsfragen viel einfacher zu beantworten, weil meist noch keinerlei Erkrankungen vorliegen. Umso älter jemand wird, desto schwieriger wird es aufgrund von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer aufzutreiben, welches einen noch versichern möchte.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Falle eines Schadens sein?

Eine pauschale Antwort auf die Frage zum Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es im Prinzip nicht. Die Frage muss immer unter Berücksichtigung des aktuellen Einkommens und unter Berücksichtigung des aktuellen Lebensstandards jedes Einzelnen beantwortet werden. Je höher die gewählten Beiträge, umso höher auch später die Auszahlungen im Bedarfsfall. Sie sollten also nicht bloß eine BUV abschließen, um einfach eine zu besitzen, sondern sollten schon exakt ermitteln, was die Versicherung ein einem Bedarfsfall auch leisten können sollte. Individuelle Beratung ist dabei viel wert. Achten Sie darauf, dass Ihr Makler Sie nicht einfach ausschließlich zum Abschließen der Police drängt, sondern Ihnen vorher genau aufzeigt, wo Vor- und Nachteile für Sie liegen und Ihnen vorrechnet wie hoch Rentenzahlungen und Beiträge sein sollten.

Ihre BUV in Schloss Holte-Stukenbrock

Von welchem Versicherungsmakler Sie sich in Schloss Holte-Stukenbrock beraten lassen sollten, können wir Ihnen selbstverständlich auch nicht zu 100% beantworten. Wichtig ist, dass Sie sich vor Ihrer Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Familie, Bekannte, Arbeitskollegen) erkundigen, wer bereits eine solche BUV abgeschlossen hat und mit seiner Beratung glücklich war. Persönliche Empfehlungen sind sicherlich der schnellste, sicherste und einfachste Weg einen adäquaten Makler in Hofheim aufzutreiben. Nehmen Sie sich Zeit und beachten Sie auf wen Ihre Wahl fällt. Bestimmt gibt es auch in Schloss Holte-Stukenbrock Makler, die sich nur um Ihr eigenes Wohl kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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