BUV Neukirchen-Vluyn

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Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen lautet die genaue Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine übliche Variante der BUV.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Jedem (auch jedem aus Neukirchen-Vluyn) ist erlaubt eine BUV abzuschließen, wenn er eine solche für sich als notwendig erachtet. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass für alle Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, ein paar Ausnahmen gelten. Bei eben diesen Personen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen. Jedoch sind die Leistungen hier relativ gering. Da es sich allerdings nur um eher niedrige Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem sehr sinnvoll sein. Alle, die nach dem genannten Datum geboren sind, haben kein Recht auf diese Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen sich um ihren Schutz selbst kümmern, d. h. eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich für den Fall der Fälle abzusichern. Dies gilt besonders für hochqualifizierte, sprich sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, welche Ihren bisherigen Job nicht mehr ausführen können. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung könnten sie vor der Zahlung irgendwelcher Leistungen bei Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und dort auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden.

Wie sinnvoll ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Name selbst erklärt die Intention der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer möchte für den Fall einer Berufsunfähigkeit so abgesichert sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Hier sollte evtl. noch erwähnt werden, dass die Versicherung schon in Kraft tritt, sobald der Versicherte den Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss quasi der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Somit kann man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch mal eine ganze Ecke mehr Schutz bringt als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nur eine komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. Das bedeutet, wenn eine Person einzig eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung besitzt, und diese ihren ursprünglich gelernten Job nicht mehr ausführen kann, kann der Versicherte weiterhin dazu "gezwungen" werden, andere Hilfsarbeiten durchzuführen, zu denen er noch in der Lage ist. Hierbei ist es auch egal, ob ihm diese Tätigkeit Spaß bringt oder nicht. Jedoch kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den wahrhaftig entstandenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, weil es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. Dies bedeutet, dass eine genau festgelegte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist im Regelfall nicht dem tatsächlich eingetretenen Schaden entsprechend, aber fraglos deutlich besser als die ausschließlich gesetzl. Absicherung durch die Rentenversicherung.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema BUV

Die BUV scheint also tatsächlich eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Nichtsdestotrotz sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, welche sagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgibt. Im Jahr 2010 war aber erst 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was machen die, die keine Versicherung haben? Und wir müssen wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht allein um Menschen handelt, die tatsächlich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicherlich zahlreiche Arbeitnehmer gezwungen Ihren Job aufzugeben, die über keine Versicherung verfügten.Aber warum verfügt nur jeder Fünfte über diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Warum glaubt die Mehrheit scheinbar diesen Versicherungstyp nicht benötigen zu müssen?

Diese Gründe können dafür ausschlaggebend sein:

  • Man denkt, einen selbst erwischt es nicht. Pustekuchen. Leider gilt wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten im Zuge psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht jedes mal muss ein Unfall der Grund sein.
  • Mehr als ein Fünftel glauben noch immer, dass der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit den Erwerbsausfall ausgleicht. Dies ist aber schon seit langem nicht mehr der Fall bzw. längst nicht genug.
  • Der hohe Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung schreckt viele vor dem Abschluss einer BUV ab. Zugegeben ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der teureren Policen. Das liegt aber einerseits daran, dass erst so wenige eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen und das Risiko auf weniger Schultern verteilt werden muss, andererseits allerdings auch, da lediglich so auch tatsächlich sinnvolle Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Betrag erscheint hoch, lohnt sich jedoch, was viele aber erst im Schadensfall zu schätzen wissen.
  • Man fühlt sich entweder zu jung oder zu alt, um sich zu versichern. Je älter man jedoch ist, desto nötiger ist auch die Versicherung, da die Chance der Berufsunfähigkeit steigt. Umso schwerer bzw. kostspieliger wird die Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings. Daher kann man prnzipiell nie zu jung sein, um solch eine Versicherung abzuschließen.
  • Die Angst, dass die Versicherung auch im Fall eines Schadens nicht zahlt, ist weit verbreitet. In Wahrheit jedoch ist dies nur dann der Fall, wenn man sich selbst vorsätzlich verletzt oder vor Abschließen der BUV Fragen bezüglich der Gesundheit nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Die meisten glauben, sie können Ihren Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen gleich halten. Tatsächlich aber laufen Kredite für Auto und Haus weiter, während das Einkommen zu großen Teilen wegbleibt

Auf welche Rentenzahlung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der Berufsunfähigkeitsversicherung sein sollen, muss immer unter Betrachtung der persönlichen Situation des einzelnen Versicherungsnehmers getroffen werden Jeder Mensch benötigt im Schadensfall unterschiedliche Rentenzahlungen, weil auch jeder einen unterschiedlichen Anspruch an den Lebensstandard hat. Natürlich sollte jederzeit bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Bedarfsfall eintreten soll, desto höher muss selbstredend auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Doch Achtung: Umso höher der monatliche Beitrag, desto höher ist auch die Provision des Maklers. Suchen Sie sich einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern Ihnen genau aufzeigt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welche Höhe Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung haben sollte. Eine sehr gute individuelle Beratung ist hierbei von Nöten und sollte auch wirklich wahrgenommen werden.

Auch in Neukirchen-Vluyn können Sie Ihre BUV abschließen

Informieren Sie sich, welcher Makler in Neukirchen-Vluyn einen guten Ruf genießt und Sie präzise zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer schon eine BUV hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen mehrmals hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Makler aus Neukirchen-Vluyn auch tatsächlich gute Arbeit macht, d. h. Sie auch gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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