Berufsunfähigkeitsversicherung Parchim

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Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Weit verbreitete Irrglauben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist eine Form der Invaliditätsabsicherung. Zudem ist sie sicher auch die bekannteste Art der Versicherung dieser Überkategorie neben der Unfallversicherung. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen ist die exakte Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine weit verbreitete Art des Abschlusses.

Für wen ist es möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Weil es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Bestimmungen, wer sie abschließen darf und wer nicht. Alle Arbeitnehmer und Selbstständige können eine BUV für sich abschließen, um Ihren Lebensstandard damit abzusichern. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Für all diese Personen kommt die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und mit recht niedrigen Leistungen zum Tragen. Da es sich aber nur um wirklich geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzliche, privat abgeschlossene BUV trotz allem durchaus Sinn machen. All diejenigen, die nach diesem Datum geboren wurden, haben keinen Anspruch auf diese Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und sollten für Ihren Schutz selbst sorgen, sprich privat eine BUV abschließen, um sich für den Fall der Fälle abzusichern. Dies gilt vor allem für hochqualifizierte, sprich sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, die Ihren vorherigen Job nicht mehr ausführen können. Ohne BUV könnten sie vor der Zahlung von irgendwelchen Leistungen bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden.

Warum sollte man eine BUV abschließen?

Der Name erklärt die Intention der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Hier sollte evtl. noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits in Kraft tritt, sobald der Versicherte den Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss im Prinzip der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Hier muss demzufolge ganz klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit bereits in Kraft tritt, wenn der wirklich erlernte Job nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Allerdings kann eine BUV auch nicht den tatsächlich angefallenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, weil es sich bei einer BUV nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Dies bedeutet im Prinzip bloß, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der tatsächlich eingetretener Schaden ausgeglichen wird, sondern vielmehr, dass es nach einem Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber in der Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist in der Regel nicht einfach so zu sagen. Je nach Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich lukrativer sein, als wenn lediglich der Schaden beglichen wird.

Vorurteile in Sachen BUV

Wenngleich die Berufsunfähigkeitsversicherung eine durchaus wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war im Jahr 2010 nur ein Fünftel aller Erwerbstätigen gegen Berufsunfähigkeit versichert. Ein schockierend niedriger Wert, welcher die Frage aufwirft, was die vier Fünftel der Unversicherten machen, wenn sie in die Bredouille kommen, Ihren Beruf auf Grund gesundheitlicher Probleme aufgeben zu müssen.Weshalb ist das so und was meinen Arbeitnehmer, weshalb sie keine BUV brauchen?

Diese Gründe könnten dafür ausschlaggebend sein:

  • Mehr als ein Fünftel glauben immer noch, dass der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit den Lohnausfall ausgleicht. Dies ist jedoch schon sehr lange nicht mehr aktuell bzw. lange nicht ausreichend.
  • Viele bauen auf Ihre Unfall- oder Lebensversicherung. Diese bietet indes keinen ausreichenden bzw. umfassenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit
  • Allgemein bekannt ist die Befürchtung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den wiederkehrenden Zahlungen drücken und die Versicherungsnehmer im Fall der Fälle nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Das ist ganz einfach nicht richtig. Das Versicherungsunternehmen wird nur die Zahlungen verweigern, für den Fall, dass der Versicherte die Gesundheitsfragen beim Abschließen der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) absichtlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die BUV zu kommen und nicht mehr arbeiten zu müssen.
  • Viele glauben, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen werden können. Doch das ist schlichtweg nicht richtig. "Es trifft mehr als man glaubt". Gerade die in letzter Zeit an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter zum Grund einer Berufsunfähigkeit. Mitunter gerade bei denen, die glauben, dass es sie nicht treffen könne.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein relativ oft genanntes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Doch das ist ganz einfach falsch. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger in der Regel auch die Beiträge. Außerdem sind die Fragen zur Gesundheit viel einfacher zu beantworten, da meistens noch keine Erkrankungen vorliegen. Umso älter man wird, desto schwieriger wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen zu finden, welches einen noch versichert.

Wie hoch sollte die BUV bzw. die bemessene Rente sein?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der monatlichen Beiträge (und der damit verbundenen möglichen Rentenzahlungen) muss immer unter Einbeziehung der persönlichen Situation eines jeden Einzelnen erfolgen. Jede Person hat einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebenstandard und benötigt deshalb auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Natürlich sollte jederzeit bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Fall der Fälle eintreten sollte, desto höher muss natürlich auch die Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Bitte achten Sie jedoch darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei welchem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie tunlichst darauf, dass Sie nicht zum Abschluss einer höheren Versicherung gedrängt werden, sondern genau aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Gute Beratung ist an dieser Stelle das A und O.

Schließen Sie Ihre BUV bei Ihnen in Parchim direkt ab

Informieren Sie sich, welcher Versicherungsmakler in Parchim einen guten Ruf genießt und Sie gründlich zum Thema BUV beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer dort ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen mehrmals hören, können sich sicherlich davon ausgehen, dass dieser Makler aus Parchim auch tatsächlich gute Arbeit macht, sprich Sie auch gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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