BUV Werl

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was genau ist das?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Oftmals entscheiden sich Menschen zum Abschluss dieser Versicherung zu einem Zeitpunkt, zu welchem Sie sich zudem für eine Lebens- oder Rentenversicherung entschieden haben. Mit dieser Zusammensetzung möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, langfristigen Schutz seines aktuellen Lebenstandards auch bei persönlichen Einschränkungen bzgl. einer unvermittelt einsetzenden Berufsuntüchtigkeit aufrecht zu erhalten. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine übliche Variante der BUV.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Jeder (auch jeder aus Werl) darf eine BUV abschließen, sofern er eine solche für sich selbst als nötig erachtet. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02.01.'61 geboren wurden. Bei diesen Menschen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Jedoch sind die Leistungen dabei sehr gering. Eine zusätzliche BUV kann also trotzdem Sinn machen. All diejenigen, die nach diesem Datum geboren wurden, haben kein Recht auf diese Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und sollten für Ihren Schutz selbst sorgen, das heißt privat eine BUV abschließen, um sich für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt insbesondere für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.

Weshalb sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Wie der Name schon vermuten lässt, soll die BUV dafür Sorge tragen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit, finanziell abgesichert ist. Er soll so die Gelegenheit haben, im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit, weiter seinen individuellen und sozialen Status erhalten zu können. Deshalb soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür Sorge tragen, dass eine Abdeckung aller (finanziellen) (Teil-)Bedarfe gewährleistet ist. An dieser Stelle muss folglich klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit schon in Kraft tritt, wenn der wirklich gelernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Dennoch kann eine BUV auch nicht den faktisch eingetretenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, da es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. Was bedeutet dies? Eigentlich nur soviel, dass im Schadensfall nicht exakt den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Moment des Schadens genau wiederkehrende, festgelegte Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (bzw. Alter des Geschädigten) und Schadenstyp können die regelmäßigen Zahlungen dagegen deutlich attraktiver sein als eine Einmalzahlung.

Falsche Annahmen in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenngleich die BUV eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. Laut mehrerer Statistiken war 2010 nur 20% aller Erwerbstätigen gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Ein schockierend niedriger Wert, der die Fragestellung aufwirft, was die 80% der Nicht-Versicherten machen, sobald sie in die Situation kommen, Ihren Job auf Grund Problemen gesundheitlicher Natur aufgeben zu müssen.Aber was ist die Ursache, warum so viele Erwerbstätige noch keine BUV haben, bzw. denken, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu brauchen?

Diese Gründe könnten dafür verantwortlich sein:

  • Das Gros der Bevölkerung fröhnt dem Irrglauben, dass Vater Staat die Erwerbsausfälle im Falle einer Berufsunfähigkeit für einen übernimmt. Dies ist schlichtweg nicht richtig! Sicher gibt es staatliche Hilfen, welche beantragt werden können, diese decken aber nicht mal im Ansatz den entstandenden Schaden. Eine dramatische Verschlechterung des bekannten (und gewohnten) Lebensstandards droht.
  • Man denkt, einen selbst erwischt es nicht. Pustekuchen. Leider gilt wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Gerade Berufsunfähigkeiten auf Grund psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht jedes mal muss ein Unfall der Grund sein.
  • Weit verbreitet ist die Meinung, dass sich Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den wiederkehrenden Zahlungen drücken und die Versicherten im Fall der Fälle nicht von der Versicherung profitieren. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Der Versicherer wird nur die Zahlungen verweigern, in dem Fall, dass ein Versicherungsnehmer die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der Versicherung unwahrheitsmäßig beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) vorsätzlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen und nicht mehr arbeiten zu müssen.
  • Viele vertrauen auf Ihre Lebens- oder Unfallversicherung. Diese bietet jedoch keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein oft vorgebrachtes Argument, um sich nicht zu versichern. Das ist schlichtweg nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger im Regelfall auch die Beiträge. Des Weiteren sind die Gesundheitsfragen viel leichter zu beantworten, da häufig noch keinerlei Erkrankungen vorlagen. Umso älter man wird, desto schwerer wird es aufgrund von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer zu finden, welches einen noch versichern möchte.
  • Ein Teil der Bevölkerung denkt, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard auch ohne die alten Einkünfte beibehalten können. Vorsicht: Kredite, Verbindlichkeiten und sonstige fixe Haushaltsausgaben bleiben gleich, doch Teile des Einkommens brechen weg. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es nichtsdestotrotz reicht um zu überleben, aber den alten Lebensstandard können Sie bestimmt nicht halten.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Fall eines Schadens sein?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage sicherlich nicht. Die Höhe der Beiträge (und der damit verbundenen Auszahlungen) muss immer unter Betrachtung der persönlichen Situation jedes Einzelnen erfolgen. Jeder braucht im Schadensfall unterschiedlich hohe Rentenzahlungen, da auch jeder einen unterschiedlichen Anspruch an den Lebensstandard stellt. Grundsätzlich gilt logischerweise: Umso höher die Rente im Bedarfsfall, desto höher auch der monatliche Beitrag der an den Versicherer entrichtet werden muss. Bitte achten Sie aber darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei welchem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern exakt aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Eine gute Beratung ist hierbei elementar.

Auch in Werl können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Machen Sie sich schlau, welcher Versicherungsmakler in Werl eine gute Reputation genießt und Sie in allen Einzelheiten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer ebenfalls eine BUV hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich sicherlich davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Werl auch gute Arbeit macht, sprich Sie ebenso gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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