Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ganz genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Überkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei ebendiese beiden Versicherungstypen mit Sicherheit auch die Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen, welche am bekanntesten sind. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen lautet die exakte Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine übliche Art des Abschlusses.
Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?
In der Regel ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung, das heißt jeder muss sich eigenhändig um einen Abschluss kümmern und entschließt sich aus freien Stücken, ob er dies für nötig betrachtet. Nur für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gibt es Ausnahmen. Bei allen Menschen, welche vor dem genannten Termin geboren sind, kann im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung mit einigen niedrigen Leistungen eintreten. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann also trotzdem Sinn machen. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit sehr limitiert und es empfiehlt sich in jedem Fall eine extra Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, weil die gesetzl. Grundsicherung meist nicht wirklich genügend ist. Dies gilt besonders für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.
Wie sinnvoll ist der Abschluss einer BUV?
Der Name an sich erklärt den Zweck der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Hier sollte evtl. noch erwähnt werden, dass die Versicherung bereits greift, sobald der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss quasi der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Hier muss somit klar zwischen der BUV und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der tatsächlich gelernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Nichtsdestotrotz kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den wirklich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, weil es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. Was bedeutet dies? An und für sich nur soviel, dass im im Fall des Schadens nicht genau die Summe des eingetretenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Zeitpunkt des Schadens genau festgelegte und wiederkehrend Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (bzw. Alter des Geschädigten) und je nach Schadenstyp können die wiederkehrenden Zahlungen jedoch deutlich lohnenswerter sein als die einmalige Zahlung.
Falsche Annahmen in Sachen BUV
Wenngleich die BUV eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war im Jahr 2010 nur ein Fünftel aller Erwerbstätigen gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Ein erschreckend niedriger Wert, welcher die Frage aufwirft, was die vier Fünftel der Nicht-Versicherten machen, wenn sie in die Bredouille kommen, Ihren Job im Zuge Problemen gesundheitlicher Natur aufgeben zu müssen.Aber was ist der Grund, dass so viele Erwerbstätige noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, bzw. meinen, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu brauchen?
Hier die möglichen Gründe:
- Die meisten Erwerbstätigen meine, dass Sie durch die Lebens- bzw. Unfallversicherung genügend abgesichert sind. Dies tist aber nicht richtig. Dieser Versicherungstyp bietet keinen ausreichenden bzw. umfassenden Schutz im Fall der Fälle.
- Viele glauben nicht, dass dieser Fall je für einen selbst eintreten kann. Dies aber ist fahrlässig, weil es mehr trifft als man denkt. Gerade die psychischen Krankheitsbilder werden immer mehr zum Grund von Berufsunfähigkeit. Solche Krankheiten sind schleichend und man realisiert sie erst, wenn es bereits zu spät ist.
- Der größte Teil der Bevölkerung leidet unter dem Irrglauben, dass Vater Staat die Gehaltsausfälle im Fall einer Berufsunfähigkeit für jemanden übernimmt. Das ist nicht richtig! Sicherlich gibt es staatliche Hilfestellungen, welche beantragt werden können, sie decken allerdings nicht mal ansatzweise den Schaden, der enstanden ist. Eine dramatische Verschlechterung des bekannten (und gewohnten) Lebensstandards droht.
- "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein immer wieder vorgebrachtes Argument, um sich nicht zu versichern. Das ist schlichtweg nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger in der Regel auch die Beiträge. Darüber hinaus sind die Fragen zur Gesundheit viel leichter zu beantworten, weil meist noch keine Erkrankungen vorlagen. Umso älter man wird, desto schwieriger wird es aufgrund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen zu finden, das einen noch versichert.
- Die BUV zählt zu den hochpreisigeren Policen. Folglich verzichten viele auf den Abschluss dieser Versicherung und stecken das Geld lieber in andere Dinge. Denken Sie über diese Haltung nach. Sicher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein kostspieligere Versicherung, aber sie lohnt sich. Die allemeisten realisieren das aber erst, wenn es zum Schadenfall kommt und sich der Lebensstandard mangels Einnahmen merklich verschlechtert
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die mögliche bemessene Rente sein?
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten! Das hängt auf der einen Seite vom aktuellen Lohn, wie aber auch vom derzeitigen bzw. angestrebten Lebensstandard jedes Einzelnen ab. Dies muss individuell betrachtet und die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte darauf zugeschnitten werden. Prinzipiell gilt naturgemäß: "Je höher die monatlichen Beitragszahlungen, desto höher dann auch die Auszahlungen". Zu beachten ist daher, dass man eine BUV nicht einfach nur mit einem recht niedrigen Beitrag abschließt, bloß um eine zu haben. Eine professionelle individuelle Beratung ist hierbei elementar und sollte auch eingefordert werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Makler Sie nicht einfach nur zum Abschluss der Police drängt, sondern Ihnen exakt darlegt, wo Vor- und Nachteile für Sie liegen und Ihnen erklärt wie hoch Rentenzahlungen und Beiträge sein müssen.
Auch in Zirndorf können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Machen Sie sich schlau, welcher Versicherungsmakler in Zirndorf eine gute Reputation genießt und Sie reichhaltig zum Thema BUV beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Familie, Arbeitskollegen, Bekannte, Freunde) schlau, wer dort auch eine BUV hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Makler aus Zirndorf auch tatsächlich gute Arbeit macht, das heißt Sie ebenfalls gut beraten kann.
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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