BUV Schopfheim

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Was genau versteht man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Falsche Annahmen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Oberkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei jene beiden Versicherungstypen mit Sicherheit auch die Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen, die am bekanntesten sind. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen ist der genaue Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine weitere Variante der BUV.

Wer kann die BUV abschließen?

Jeder (auch jeder aus Schopfheim) ist berechtigt eine BUV abschließen, sofern er diese für sich als notwendig betrachtet. Nur für Personen, die vor dem 02. Januar '61 geboren wurden, gibt es Ausnahmen. Bei diesen Menschen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Allerdings sind die Leistungen hier eher gering. Doch auch in diesem Falle kann die zusätzliche BUV aufgrund der wirklich nur sehr niedrigen Leistungen der Rentenversicherung sinnvoll sein. All diejenigen, die nach diesem besagten Datum geboren sind, haben keinen Anspruch auf diese Zusatzleistungen der gesetzl. Rentenversicherung und sollten für Ihren Schutz selbst sorgen, das heißt privat eine BUV abschließen, um sich für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Besonders sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Uniabgänger, Doktoren et cetera) sollten auf eine sehr gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achtgeben. Sollte der Fall eintreten, kann solch ein Arbeitnehmer ohne BUV bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsjob "verdonnert" werden, der weit unter seiner Qualifikation ist.

Wie sinnvoll ist der Abschluss einer BUV?

Wie der Name schon vermuten lässt, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit, finanziell abgesichert ist. Er soll so die Möglichkeit haben, im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit, weiter seinen sozialen und individuellen Status halten zu können. Zu diesem Zweck soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür Sorge tragen, dass eine Abdeckung aller (finanziellen) Bedarfe gewährleistet ist. An dieser Stelle muss somit klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit bereits in Kraft tritt, wenn der wirklich erlernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Im Regelfall kann jedoch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den faktisch entstandenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, weil es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Dies heißt im Prinzip nur, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der wahrhaftig angefallener Schaden ausgeglichen wird, sondern, dass es nach Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber i. d. R. auch dauerhaft. Was besser ist, ist in aller Regel nicht einfach so zu sagen. Abhängig von Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von bestimmten Leistungen deutlich einträglicher sein, als wenn bloß der Schaden ausgeglichen wird.

Falsche Annahmen zum Thema BUV

Obwohl die BUV eine durchaus wichtige Versicherung ist, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 ungefähr 25% aller Erwerbstätigkeiten aus Gründen der Gesundheit zu früh aus dem Berufsleben ausscheidet, war 2010 erst ungefähr jeder fünfte gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aus welchem Grund ist das aber so und was denken Arbeitnehmer, weshalb sie keine BUV benötigen?

Hier einige denkbare Punkte, die der Grund dafür sein könnten:

  • Allgemein bekannt ist die Befürchtung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit Ausreden vor den wiederkehrenden Schadenszahlungen drücken und die Versicherten im Ernstfall nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Dies ist ganz einfach falsch. Das Versicherungsunternehmen wird nur die Zahlungen verweigern, für den Fall, dass der Versicherte die Gesundheitsfragen beim Abschließen der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) vorsätzlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die BUV zu kommen und nicht mehr arbeiten zu müssen.
  • Die meisten Versicherten fühlen sich dank ihrer bestehenden Unfall- oder Lebensversicherung geschützt. Hier muss aber aufgepasst werden: Die Berufsunfähigkeit ist durch solche Versicherungen nur wenig und kaum ausreichend geschützt.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein immer wieder vorgebrachtes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Doch das ist schlichtweg nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger in aller Regel auch die Beiträge. Des Weiteren sind die Gesundheitsfragen viel einfacher zu beantworten, da häufig noch keine Erkrankungen vorliegen. Umso älter man wird, desto schwieriger wird es infolge von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer zu finden, welches einen noch versichert.
  • Der Irrglaube, den bisherigen Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte seien sie sich gewahr, dass sich bei einem Schadensfall Ihr Einkommen voraussichtlich (zumindest ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert, jedoch sämtliche fixen Ausgaben (Miete, Kredite etc.) komplett bestehen bleiben. An dieser Stelle entsteht ein Ungleichgewicht, dass nur in den seltensten Fällen nicht zu einer Minderung des aktuellen Lebensstandards führt.
  • Viele meinen, dass Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch sind und benutzen dieses Geld lieber anderweitig. Doch auch wenn die BUV zu den eher hochpreisigeren Policen zählt, lohnen sich die Beiträge.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Falle eines Schadens sein?

Die Frage zum Leistungsumfang der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht generell beantwortet werden. Das hängt einerseits vom aktuellen Gehalt, wie auch vom angestrebten bzw. derzeitigen Lebensstandard des Einzelnen ab. Dies muss individuell betrachtet und die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte darauf abgestimmt werden. Je höher die gewählten monatlichen Beiträge, desto höher auch die späteren Auszahlungen im Bedarfsfall. Sie sollten also nicht nur eine BUV abschließen, um einfach eine zu haben, sondern sollten durchaus genau ermitteln, was die Versicherung im Bedarfsfall auch leisten können sollte. Eine gute, persönliche Beratung ist hier das Wichtigste. Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsmakler Sie nicht einfach nur zum Abschließen der Police drängt, sondern Ihnen vorher exakt darlegt, wo Vor- und Nachteile für Sie liegen und Ihnen vorrechnet wie hoch Rentenzahlungen und Beiträge sein müssen.

Schließen Sie eine BUV bei Ihnen in Schopfheim direkt ab

Viele Bürger suchen in Schopfheim nach der für Sie passenden BUV, da dieses Thema für sie immer maßgeblicher wird. Allerdings haben die allermeisten Schwierigkeiten bei der Frage nach einem Makler, welcher sie perfekt und uneigennützig beraten kann. Am besten fragt man erst einmal bei seinen Bekannten nach, ob dort jemand eine gute Empfehlung für einen Makler hier in Schopfheim hat. Häufig führt dies allerdings leider noch nicht zum erhofften Erfolg. Obwohl es in Schopfheim verschiedene Möglichkeiten gibt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, zögern viele. Es ist wichtig, dass man sich im Vorhinein gut informiert, um den optimalen Makler zu finden, welcher einem die passende Police präsentiert bzw. vorschlägt. Den gibt es mit Sicherheit auch in Schopfheim.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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