BUV Bruchköbel

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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Weit verbreitete Irrglauben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Sie wird nicht selten in Verbindung mit Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen. Quasi als erweiterten Schutz, um den Lebensstandard auch im Fall der Berufsunfähigkeit nicht herunterschrauben zu müssen. In solch einem Fall firmiert diese dann aber vielmehr unter der Bezeichnung Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine übliche Art des Abschlusses.

Wer kann die BUV abschließen?

Jedem (auch jedem aus Bruchköbel) ist erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sofern er eine solche für sich als notwendig erachtet. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02.01.'61 geboren wurden. Für alle diese Personen greift die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und mit relativ niedrigen Leistungen. Aber auch in diesem Fall kann die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der wirklich nur geringen Leistungen der Rentenversicherung sinnvoll sein. Alle, die nach diesem Termin geboren sind, genießen diesen Sonderschutz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. In diesem Fall ist es also sehr empfehlenswert, sich privat mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt besonders für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.

Welches Ziel hat der Abschluss einer BUV?

Der Name an sich erklärt den Sinn der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer möchte für den Fall einer Berufsunfähigkeit so abgesichert sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Außerdem muss vielleicht noch erwähnt werden, dass die Versicherung schon in Kraft tritt, wenn der Versicherte den Beruf nicht mehr machen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss quasi der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Somit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung noch einmal deutlich spezifischer als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, da selbige nur dann zum Einsatz kommt, wenn eine allgemeine Unfähigkeit bzw. der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. In der Regel kann aber auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den faktisch entstandenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, da es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Was bedeutet das? Eigentlich nur soviel, dass im Schadensfall nicht exakt den Betrag des eingetretenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Moment des Schadens genau wiederkehrende, festgelegte Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (bzw. Alter des Geschädigten) und je nach Schadenstyp können diese wiederkehrenden Zahlungen dagegen deutlich attraktiver sein als eine Einmalzahlung.

Vorurteile in Sachen BUV

Wenngleich die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wirklich wichtige Versicherung ist, sind in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. Laut einiger Statistiken war im Jahr 2010 nur 20% aller Erwerbstätigen gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Ein schockierend niedriger Wert, welcher die Frage aufwirft, was die vier Fünftel der Versicherungslosen machen, wenn sie in die Situation kommen, Ihren Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme aufgeben zu müssen.Aber weshalb verfügt lediglich jeder Fünfte über diese so wichtige BUV? Weswegen glaubt die Allgemeinheit anscheinend diesen Versicherungstyp nicht benötigen zu müssen?

Hier einige denkbare Punkte, die die Ursache dafür sein können:

  • Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung dann im tatsächlichen Schadensfall nicht zahlen würde. Dies ist aber ein Irrglaube. Die Versicherung nimmt nur von ihrem Recht Gebrauch, falls sich jemand absichtlich verletzt hat oder die Gesundheitsfragen beim Abschließen der Berufsunfähigkeitsversicherung unwahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Viele Erwerbstätige sind der Meinung, dass Sie durch das Innehaben einer Unfall- bzw. Lebensversicherung hinreichend abgesichert sind. Dies stimmt jedoch nich. Dieser Versicherungstyp bietet keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz im Fall der Fälle.
  • Die BUV gehört zu den teureren Policen. Von daher verzichten sehr viele auf den Abschluss dieser Versicherung und investieren lieber das Geld in sonstige Sachen. Überdenken Sie diese Haltung. Sicherlich ist die BUV ein teurere Versicherung, aber sie lohnt sich. Die allemeisten realisieren dies aber erst dann, wenn es zum Schadenfall kommt und sich der Lebensstandard mangels Einnahmen stark schlechter wird
  • Viele meinen, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein können. Das ist ganz einfach falsch. "Es trifft mehr als man denkt". Gerade die in letzter Zeit an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter zum Grund einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei eben jenen, die denken, dass es sie nicht treffen könne.
  • Viele Menschen immer noch immer, dass der Staat für Teile des Erwerbsausfalls im Falle der Berufsunfähigkeit aufkommt. Das ist aber schon längst nicht mehr der Fall bzw. die Zahlungen, welche man hier beantragen kann, sind in keiner Weise ausreichend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Verlust ab.
  • Die Fehlannahme, den bisherigen Lebensstandard auch ohne das vorherige Einkommen halten zu können, ist weit verbreitet. Bitte achten Sie darauf, dass sich bei einem Schadensfall Ihr Einkommen vermutlich (zumindest ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert, allerdings alle fixen Haushaltsausgaben (Kredite, Miete usw.) vollständig gleich bleiben. Hier entsteht ein Ungleichgewicht, dass lediglich in den allerseltensten Fällen nicht zu einer Verminderung des aktuellen Lebensstandards führt.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die bemessene Rente sein?

Eine pauschale Antwort auf die Frage nach dem Leistungsumfang der BUV gibt es eigentlich nicht. Sowohl Beiträge als auch die im Schadensfall auszuzahlende Rente hängen insbesondere sowohl vom Einkommen, als auch vom Lebensstandard des Versicherten ab. Je höher die gewählten Beiträge, umso höher auch die späteren Auszahlungen im Bedarfsfall. Sie sollten also nicht nur eine BUV abschließen, um einfach eine zu haben, sondern sollten durchaus genau ermitteln, was die Versicherung im Ernstfall auch leisten können sollte. Eine gute, persönliche Beratung ist an dieser Stelle das Wichtigste. Suchen Sie sich einen Makler, der Sie ausführlich berät und Ihnen aufzeigt, welchen Bedarf Sie tatsächlich mit Ihrer Versicherung abdecken müssen. Viele Makler denken auch nur an Ihre Provision und sind erwartungsgemäß an einem möglichst hohen Abschluss der Police interessiert.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Bruchköbel

Von welchem Versicherungsmakler Sie sich in Bruchköbel beraten lassen sollten, können wir Ihnen selbstverständlich auch nicht zu 100% beantworten. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich vor Treffen der Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Arbeitskollegen, Familie, Bekannte) erkundigen, wer schon eine solche BUV abgeschlossen hat und mit der Beratung glücklich war. Persönliche Empfehlungen sind sicherlich der schnellste, einfachste und sicherste Weg einen passenden Versicherungsmakler in Hofheim zu finden. Nehmen Sie sich die Zeit und beachten Sie auf wen die Wahl fällt. Bestimmt gibt es auch in Bruchköbel Versicherungsmakler, welche sich bloß um Ihr eigenes Wohl kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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