BUV Leichlingen

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was steckt genau dahinter?

Weit verbreitete Irrglauben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Oft entschließen sich Personen zum Abschließen dieser Versicherung in einem Moment, in welchem Sie sich zudem für eine Renten- oder Lebensversicherung entschieden haben. Mit dieser Zusammensetzung möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, einen langfristigen Schutz seines aktuellen Lebenstandards auch bei persönlichen Einschränkungen bezüglich einer urplötzlich einsetzenden Berufsunfähigkeit aufrecht zu erhalten. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine weitere Variante der BUV.

Wer kann alles die BUV abschließen?

Weil es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Restriktionen, wer ebendiese abschließen darf und wer nicht. Sämtliche Arbeitnehmer und selbstständige Unternehmer können eine BUV für sich abschließen, um Ihren Lebensstandard hierdurch abzusichern. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02. Januar '61 geboren sind. Bei sämtlichen Personen, welche vor diesem genannten Termin geboren sind, kann im Fall einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzl. Rentenversicherung mit einigen niedrigen Leistungen eintreten. Weil es sich aber nur um relativ geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzliche, privat abgeschlossene BUV trotz allem durchaus Sinn machen. All diejenigen, die nach diesem Datum geboren sind, haben keinen Anspruch auf die Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und sollten für Ihren Schutz selbst sorgen, sprich privat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich für den Fall der Fälle abzusichern. Dies gilt vor allem für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.

Zu welchem Zeitpunkt macht der Abschluss einer BUV für mich einen Sinn?

Wie der Name schon vermuten lässt, soll die BUV dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit, finanziell abgesichert ist. Er soll so die Möglichkeit haben, im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit, weiter seinen sozialen und individuellen Status halten zu können. Aus diesem Grund soll die BUV dafür Sorge tragen, dass eine Abdeckung aller (finanziellen) (Teil-)Bedarfe gesichert ist. Somit ist die BUV nochmal deutlich spezifischer als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil selbige nur genau dann zum Tragen kommt, sobald der Verlust der Arbeitsfähigkeit bzw. eine allgemeine Unfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Die BUV ist aber keine Schadensversicherung, sondern lediglich eine Summenversicherung. Ein wirklich eingetretener Schaden wird mit Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht beglichen. Dies bedeutet eigentlich bloß, dass bei der BUV nicht der faktisch angefallener Schaden ersetzt wird, sondern lediglich, dass es nach einem Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber in aller Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist i. d. R. nicht einfach zu sagen. Je nach Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen eine ganze Ecke lohnender sein, als wenn nur der Schaden beglichen wird.

Vorurteile in Sachen BUV

Die BUV scheint also tatsächlich eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Dessen ungeachtet sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall der Fälle versichert. Obwohl Stand 2012 rund jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit zu früh aus dem Berufsleben ausscheidet, war 2010 erst knapp ein Fünftel gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber was ist die Ursache, warum so viele Erwerbstätige noch keine BUV besitzen, bzw. denken, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu brauchen?

Hier die möglichen Ursachen:

  • die meisten Personen denken immer noch, dass der Staat für einen Teil des Erwerbsausfalls im Falle der Berufsunfähigkeit einspringt. Das ist jedoch schon lang nicht mehr der Fall bzw. die Zahlungen, die man hier beantragen kann, sind in keiner Weise genügend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Verlust.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein oft genanntes Argument, um sich nicht zu versichern. Doch das ist schlichtweg falsch. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger in aller Regel auch die Beiträge. Des Weiteren sind die Fragen zur Gesundheit viel einfacher zu beantworten, weil häufig noch keine Erkrankungen vorlagen. Je älter jemand wird, desto schwieriger wird es infolge von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen zu finden, das einen noch versichern möchte.
  • Der Irrglaube, den alten Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte achten Sie darauf, dass sich bei einem Schadensfall Ihr Einkommen wahrscheinlich (zumindest ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert, jedoch alle fixen Ausgaben (Kredite, Miete et cetera) vollständig gleich bleiben. An dieser Stelle entsteht ein Ungleichgewicht, dass lediglich in den seltensten Fällen nicht zu einer Beschneidung des bisherigen Lebensstandards führt.
  • Die meisten denken, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen werden können. Das ist schlichtweg nicht richtig. "Es trifft mehr als man denkt". Gerade die in letzter Zeit an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter zum Grund einer Berufsunfähigkeit. Mitunter gerade bei eben jenen, die denken, dass es sie nicht treffen könne.
  • Die meisten Versicherungsnehmer fühlen sich auf Grund ihrer bestehenden Unfall- oder Lebensversicherung abgesichert. Hier müssen Sie aber aufpassen: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch solche Versicherungen nur rudimentär und kaum ausreichend geschützt.
  • Die Befürchtung, dass die Versicherung auch im Fall eines Schadens nicht zahlt, ist weithin bekannt. In Wirklichkeit jedoch ist dies nur dann der Fall, wenn man sich selbst absichtlich verletzt oder vor Abschließen der Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen bezüglich der Gesundheit nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.

Auf welche Rentenzahlung sollte die BUV abgeschlossen werden?

Eine pauschale Antwort auf die Frage nach dem Leistungsumfang der BUV gibt es an sich nicht. Sowohl Beiträge als auch die im Bedarfsfall zu zahlende Rente hängen insbesondere sowohl von den Einkünften, als auch vom Lebensstandard des zu Versichernden ab. Je höher die gewählten Beiträge, umso höher auch die späteren Auszahlungen im Bedarfsfall. Sie sollten also nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um einfach eine zu besitzen, sondern sollten durchaus genau ermitteln, was die Versicherung ein einem Ernstfall auch leisten können sollte. Individuelle Beratung ist in diesem Fall Gold wert. Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsmakler Sie nicht einfach bloß zum Abschließen der Police drängt, sondern Ihnen vorher exakt darlegt, wo für Sie Vor- und Nachteile liegen und Ihnen vorrechnet wie hoch Rentenzahlungen und Beiträge sein sollten.

Auch in Leichlingen können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Informieren Sie sich, welcher Versicherungsmakler in Leichlingen einen guten Ruf genießt und Sie eingehend zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Bekannte, Freunde, Arbeitskollegen, Familie) schlau, wer auch eine BUV hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfters hören, können sich sicherlich davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Leichlingen auch gute Arbeit macht, sprich Sie gleichfalls bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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