BUV Königsbrunn

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Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Falsche Annahmen zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Oberkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei diese beiden Versicherungstypen mit Sicherheit auch die bekanntesten Formen der Invaliditätsabsicherung sind. Sie wird meist im Rahmen von Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Im Prinzip als erweiterten Schutz, um seinen Lebensstandard auch im Falle der Berufsunfähigkeit nicht herunterschrauben zu müssen. In solch einem Fall läuft diese dann dagegen vielmehr unter der Bezeichnung Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine gängige Art des Abschlusses.

Wer kann die BUV abschließen?

Weil es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine tatsächlichen Bestimmungen, wer sie abschließen darf und wer nicht. Sämtliche Arbeitnehmer und Selbstständige können eine BUV für sich abschließen und Ihren Lebensstandard hierdurch absichern. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden. Für alle diejenigen greift der Begriff der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und mit recht geringen Leistungen. Eine zusätzliche BUV kann also nichtsdestotrotz Sinn machen. All diejenigen, die nach diesem Datum geboren sind, genießen diesen besonderen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Für sie ist es also äußerst empfehlenswert, sich privat mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt vor allem für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Wann ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für mich sinnvoll?

Der Name an sich erklärt den Zweck der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer will für den Fall einer Berufsunfähigkeit so abgesichert sein, dass er seinen bis zu diesem Zeitpunkt gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Dazu sollte evtl. noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits in Kraft tritt, wenn der Versicherte den Beruf nicht mehr machen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss sozusagen der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Damit ist die BUV nochmal eine Ecke spezifischer als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, da ebendiese nur dann zum Tragen kommt, wenn eine allgemeine Unfähigkeit bzw. der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber keine Schadensversicherung, sondern lediglich eine Summenversicherung. Ein wirklich eingetretener Schaden wird mit Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht beglichen. Dies heißt an und für sich nur, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der tatsächlich eingetretener Schaden ersetzt wird, sondern, dass es nach einem Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber im Regelfall auch dauerhaft. Was besser ist, ist i. d. R. nicht einfach so zu sagen. Je nach Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen eine ganze Ecke einträglicher sein, als wenn lediglich der Schaden beglichen wird.

Vorurteile in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Obwohl die BUV eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, welche besagt, dass ein Viertel aller Erwerbstätigen aus gesundheitlichen Gründen seinen Job vor Erreichen des Rentenalters aufgibt. Im Jahr 2010 war aber erst 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was machen diejenigen, welche keine Versicherung haben? Und man muss wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht allein um Menschen handelt, die tatsächlich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicherlich einige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die über keine Versicherung verfügten.Aber warum besitzen nurein Fünftel diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Wieso glaubt die Allgemeinheit scheinbar diese Versicherung nicht brauchen zu müssen?

Hier die möglichen Gründe:

  • Viele Versicherten fühlen sich wegen ihrer bestehenden Lebens- oder Unfallversicherung abgesichert. Hier muss jedoch aufgepasst werden: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur wenig und kaum genügend geschützt.
  • Die Fehlannahme, den bisherigen Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen halten zu können, ist weit verbreitet. Bitte seien sie sich gewahr, dass sich im Fall eines Schadens Ihr Einkommen wahrscheinlich (jedenfalls ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert, allerdings sämtliche fixen Haushaltsausgaben (Kredite, Miete und so weiter) komplett gleich bleiben. An dieser Stelle entsteht ein Ungleichgewicht, dass nur in den allerseltensten Fällen nicht zu einer Verminderung des bisherigen Lebensstandards führt.
  • Die meisten glauben, dass Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer sind und benutzen dieses Geld eher anderweitig. Doch auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den eher teureren Policen gezählt werden kann, lohnen sich die Beiträge.
  • Die einen fühlen sich zu jung und die anderen fühlen sich zu alt, sich zu versichern. Man kann eigentlich nicht jung genug sein, um eine BUV abzuschließen. Je älter jemand wird, desto kostspieliger wird die Police und desto schwerer wird es überhaupt ein Versicherungsunternehmen zu finden. Meistens gibt es auch im fortgeschrittenen Alter bereits Krankheiten, welche immer angegeben werden müssen und die zudem auch zu gesteigerten Versicherungsbeiträgen führen können.
  • Allgemein bekannt ist die Meinung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den kontinuierlichen Schadenszahlungen drücken und die Versicherungsnehmer im Ernstfall nicht von der Versicherung profitieren. Das ist schlichtweg falsch. Das Versicherungsunternehmen wird nur die Zahlungen verweigern, für den Fall, dass der Versicherte die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) vorsätzlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
  • Man denkt, dass es einen selbst nicht erwischt. Mitnichten. Leider gilt wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Gerade Berufsunfähigkeiten infolge psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht jedes mal muss ein Unfall die Ursache sein.

Auf welche Rentenzahlung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage sicher nicht. Die Höhe der monatlichen Beiträge (und der damit verbundenen möglichen Auszahlungen) muss immer unter Einbeziehung der persönlichen Situation eines jeden Einzelnen erfolgen. Jede Person hat einen unterschiedlichen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht deshalb auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich gilt natürlich: Umso höher die Rente im Bedarfsfall, desto höher auch der monatliche Beitrag der an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden muss. Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie tunlichst darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung gedrängt werden, sondern exakt dargelegt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hierbei elementar.

Auch in Königsbrunn können Sie Ihre BUV abschließen

Informieren Sie sich, welcher Makler in Königsbrunn einen guten Ruf genießt und Sie reichhaltig zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Familie, Arbeitskollegen, Bekannte, Freunde) schlau, wer auch eine BUV hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Makler aus Königsbrunn auch tatsächlich gute Arbeit macht, sprich Sie gleichfalls bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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