Berufsunfähigkeitsversicherung Grafenwöhr

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Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Form der Invaliditätsabsicherung. Zudem ist sie mit Sicherheit auch die bekannteste Art der Versicherung dieser Überkategorie neben der, ebenfalls sehr bekannten, Unfallversicherung. Häufig entscheiden sich Personen zum Abschließen dieser Versicherung in einem Moment, in dem Sie sich zudem für eine Renten- oder Lebensversicherung entschlossen haben. Mit dieser Kombination möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, langfristigen Schutz seines erarbeiteten Lebenstandards auch bei Einschränkungen hinsichtlich einer plötzlich einsetzenden Berufsuntüchtigkeit aufrecht zu erhalten. Trotzdem ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) nicht nur für Angestellte eine sinnvolle Ergänzung. Auch selbständige Unternehmer können berufsunfähig werden und sollten über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Auch hier bieten viele Versicherungsunternehmen gezielte Tarife an, die Ihnen Ihr Versicherungsexperte sicherlich exakt erkären kann.

Wer kann alles die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Jedem (auch jedem aus Grafenwöhr) ist es erlaubt eine BUV abzuschließen, sofern er diese für sich selbst als nötig betrachtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Für all diese Personen kommt der Begriff der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und mit eher niedrigen Leistungen zum Tragen. Aber auch in diesem Falle kann die zusätzliche BUV wegen der wirklich nur niedrigen Leistungen der Rentenversicherung viel Sinn machen. All diejenigen, die nach dem genannten Datum geboren wurden, haben kein Recht auf die zusätzlichen Leistungen der gesetzl. Rentenversicherung und sollten selbst für Ihren Schutz sorgen, sprich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich für den Fall der Fälle abzusichern. Insbesondere sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Uniabgänger, Doktoren usw.) sollten auf eine gute Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit achten. Sollte dieser Fall eintreten, kann solch ein Arbeitnehmer ohne Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsjob "verdonnert" werden, welcher deutlich unter seinen Qualifikationen ist.

Welches Ziel hat der Abschluss einer BUV?

Der Name an sich erklärt die Intention der Versicherung schon sehr gut. Der Versicherte plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Außerdem muss vielleicht noch erwähnt werden, dass die Versicherung schon greift, sobald der Versicherte seinen Beruf nicht mehr machen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss quasi der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Hier muss folglich ganz klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit bereits in Kraft tritt, wenn der wirklich erlernte Job nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber keine Schadensversicherung, sondern vielmerh eine Summenversicherung. Ein tatsächlich angefallener Schaden wird mit der Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht beglichen. Was bedeutet das? Eigentlich nur soviel, dass im Schadensfall nicht genau die Summe des tatsächlich entstandenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Zeitpunkt des Schadens exakt festgelegte und wiederkehrend Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (bzw. Alter des Geschädigten) und Schadenstyp können die regelmäßigen Zahlungen dagegen deutlich lohnender sein als die einmalige Zahlung.

Vorurteile in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenngleich die Berufsunfähigkeitsversicherung eine durchaus wichtige Versicherung darstellt, sind in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Im Jahr 2012 wurde eine Statistik erstellt, welche besagt, dass ein Viertel aller Erwerbstätigen aus gesundheitlichen Gründen seinen Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben muss. Im Jahr 2010 war aber erst 20% gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Was machen die, welche keine Versicherung haben? Und man muss wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht einzig um Menschen handelt, die tatsächlich auch versichert waren. Es waren auch sicherlich nicht wenige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Job aufzugeben, die unversicht waren.Aber weswegen haben nurein Fünftel diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Aus welchem Grund glaubt die Mehrheit scheinbar diesen Versicherungstyp nicht haben zu müssen?

Hier die möglichen Gründe:

  • Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung dann im tatsächlichen Schadensfall nicht zahlen würde. Das ist aber eine Fehlannahme. Die Versicherung nimmt nur dann von diesem Recht Gebrauch, falls sich jemand vorsätzlich verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der BUV unwahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Die Fehlannahme, den alten Lebensstandard auch ohne das vorherige Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte seien sie sich gewahr, dass sich bei Fall eines Schadens Ihr Einkommen wahrscheinlich (jedenfalls ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert, jedoch alle fixen Ausgaben (Miete, Kredite et cetera) komplett bestehen bleiben. An dieser Stelle entsteht eine Varianz, die lediglich in den allerwenigsten Fällen nicht zu einer Beschneidung des bisherigen Lebensstandards führt.
  • Die meisten sind der Meinung, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein könnten. Doch das ist einfach falsch. "Es trifft mehr als man glaubt". Vor allem die in letzter Zeit an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei denen, die denken, dass es sie nicht treffen könne.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die mögliche bemessene Rente sein?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der BUV darstellen sollen, muss immerzu unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des einzelnen zu Versichernden getroffen werden Jede Person benötigt im Schadensfall unterschiedliche Rentenzahlungen, da auch jeder einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebensstandard stellt. Im Wesentlichen gilt natürlich: Je höher die Rente im Schadensfall, desto höher auch der Beitrag der an den Versicherer entrichtet werden muss. Aber Achtung: Je höher der monatliche Beitrag, desto höher ist auch die Provision des Versicherungsmaklers. Suchen Sie sich den Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern Ihnen genau aufzeigt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welchen Umfang Ihre BUV erreichen sollte. Eine sehr gute persönliche Beratung ist an dieser Stelle vonnöten und sollte auch tatsächlich eingefordert werden.

Auch in Grafenwöhr können Sie eine BUV abschließen

Viele Bürger suchen in Grafenwöhr nach der für Sie passenden BUV, da diese Angelegenheit für sie immer maßgeblicher wird. Dennoch haben die meisten Schwierigkeiten bei der Frage nach einem Versicherungsmakler, welcher sie optimal und uneigennützig beraten kann. Am besten fragt man zunächst unter seinen Bekannten nach, ob dort jemand gute Empfehlungen für einen Versicherungsmakler hier in Grafenwöhr hat. Oft führt dies aber leider nicht zum gewünschten Erfolg. Obwohl es in Grafenwöhr verschiedene Möglichkeiten gibt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, zögern viele. Es ist sehr wichtig, dass man sich vorweg gut informiert, um den optimalen Makler zu finden, der einem die geeignete Police vorschlägt bzw. präsentiert. Den gibt es mit Sicherheit auch in Grafenwöhr.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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