BUV Külsheim

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was steckt genau dahinter?

Vorurteile zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Oftmals entscheiden sich Menschen zum Abschluss dieser Versicherung zu einem Zeitpunkt, zu welchem Sie sich auch für eine Lebens- oder Rentenversicherung entschlossen haben. Mit dieser Verknüpfung möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, langfristigen Schutz seines aktuellen Lebenstandards auch bei persönlichen Einschränkungen bezüglich einer mit einem Mal einsetzenden Berufsuntüchtigkeit aufrecht zu erhalten. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine weit verbreitete Variante der BUV.

Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?

Jeder (auch jeder aus Külsheim) ist berechtigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sofern er diese für sich selbst als notwendig erachtet. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02. Januar '61 geboren sind. Bei allen Personen, welche vor dem genannten Termin geboren sind, kann im Falle einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung mit ein paar niedrigen Leistungen eintreten. Weil es sich aber nur um recht geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzliche, privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung nichtsdestotrotz sehr sinnvoll sein. Für alle, die später geboren sind, ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit äußerst limitiert und es empfiehlt sich in jedem Fall eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, weil die gesetzl. Grundsicherung in der Regel kaum ausreichend ist. Dies gilt besonders für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Wann macht das Abschließen einer BUV für mich Sinn?

Der Name selbst erklärt die Intention der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte will für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Hier muss evtl. noch gesagt werden, dass die Versicherung schon greift, sobald der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss im Prinzip der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Hier muss somit ganz klar zwischen der BUV und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der tatsächlich gelernte Job nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Nichtsdestotrotz kann eine BUV auch nicht den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, weil es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. Dies bedeutet im Prinzip nur, dass bei der BUV nicht der tatsächlich eingetretener Schaden ersetzt wird, sondern, dass es nach Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber im Regelfall auch dauerhaft. Was besser ist, ist im Regelfall nicht einfach zu sagen. Abhängig von Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich einträglicher sein, als wenn nur der Schaden beglichen wird.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung scheint also eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Dennoch sind noch lange nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, welche besagt, dass 20% aller Erwerbstätigen aus gesundheitlichen Gründen seinen Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben muss. 2010 war aber erst 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was aber machen diejenigen, die unversichert sind? Und wir müssen davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht bloß um Personen handelt, die tatsächlich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicherlich zahlreiche Arbeitnehmer gezwungen Ihren Job aufzugeben, die keine Versicherung hatten.Aber was ist der Grund, warum so viele Erwerbstätige noch keine BUV haben, bzw. glauben, die BUV nicht nötig zu haben?

Hier ein paar denkbare Punkte, die der Grund dafür sein könnten:

  • Viele sind der Meinung, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein können. Dies ist einfach falsch. "Es trifft mehr als man glaubt". Gerade die in den letzten Jahren an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Mitunter gerade bei eben jenen, die glauben, dass es sie nicht treffen könne.
  • Die Befürchtung, dass die Versicherung auch im Fall eines Schadens nicht zahlt, ist weithin bekannt. In Wirklichkeit ist dies aber einzig der Fall, wenn man sich selbst absichtlich verletzt oder vor Abschließen der Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen bzgl. der Gesundheit nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein immer wieder vorgebrachtes Argument, um sich nicht zu versichern. Das ist ganz einfach nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger im Normalfall auch die Versicherungsbeiträge. Außerdem sind die Gesundheitsfragen viel einfacher zu beantworten, da häufig noch keine Erkrankungen vorlagen. Umso älter jemand wird, desto schwerer wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen aufzutreiben, welches einen noch versichert.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Falle eines Schadens sein?

Eine pauschale Antwort wird hier niemand geben können. Die Höhe der Beiträge (und der damit verbundenen Rentenzahlungen) muss immer unter Einbeziehung der persönlichen Situation jedes Einzelnen erfolgen. Jeder benötigt im Schadensfall unterschiedlich hohe Rentenzahlungen, da auch jeder Mensch einen anderen Anspruch an den Lebensstandard stellt. Selbstverständlich sollte immer bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten muss, desto höher muss natürlich auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Doch Achtung: Je höher der monatliche Beitrag, desto höher auch die Provision des Versicherungsmaklers. Suchen Sie sich den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern Ihnen genau aufzeigt, welchen Bedarf Sie haben und sinnvoll erklärt, welchen Umfang Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung haben sollte. Eine sehr gute individuelle Beratung ist hierbei vonnöten und sollte auch wirklich eingefordert werden.

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Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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