BUV Wehr

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Was genau versteht man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist eine Form der Invaliditätsabsicherung. Zudem ist sie sicher auch die bekannteste Versicherungsart dieser Oberkategorie neben der, ebenfalls recht bekannten, Unfallversicherung. Oft entschließen sich Menschen zum Abschluss dieser Versicherung in einem Moment, in dem Sie sich zudem für eine Renten- oder Lebensversicherung entschlossen haben. In dieser Verknüpfung möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, langfristigen Schutz seines aktuellen Lebenstandards auch bei Einschränkungen im Hinblick auf eine jäh einsetzenden Berufsunfähigkeit zu erhalten. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine übliche Variante der BUV.

Wer kann die BUV abschließen?

Jedem (auch jedem aus Wehr) ist erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn er diese für sich als sinnvoll erachtet. Es sollte dennoch erwähnt werden, dass für alle Personen, die vor dem 02.01.'61 geboren wurden, Ausnahmen gelten. Für alle diese Personen kommt die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter etwaigen Voraussetzungen und mit eher geringen Leistungen zum Tragen. Aber auch in diesem Fall kann die zusätzliche BUV aufgrund der wirklich nur geringen Leistungen der Rentenversicherung sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit stark begrenzt und es empfiehlt sich in jedem Falle eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die gesetzl. Grundsicherung meist nicht genügend ist. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.

Wie sinnvoll ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Name erklärt den Zweck der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte möchte für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Außerdem sollte evtl. noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits greift, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss quasi der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Folglich kann man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch mal deutlich mehr Schutz aufweist als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche nur eine komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. D. h., wenn eine Person nur über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung verfügt, und sie ihren ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr ausführen kann, kann der Versicherte weiterhin dazu "verdonnert" werden, andere Hilfsarbeiten zu machen, zu denen er noch in der Lage ist. Dabei ist es auch einerlei, ob ihm diese Tätigkeit Spaß bereitet oder nicht. Allerdings kann eine BUV auch nicht den wahrhaftig angefallenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, da es sich bei der BUV nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. D.h., dass eine genau bestimmte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist normal nicht dem tatsächlich eingetretenen Schaden entsprechend, aber ohne Zweifel signifikant besser als die rein gesetzliche Absicherung durch die Rentenversicherung.

Weit verbreitete Irrglauben

Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung eine durchaus wichtige Versicherung ist, sind in hier in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, welche sagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf vor dem Erreichen des Rentenalters aufgibt. Im Jahr 2010 war aber erst ein Fünftel gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Was machen die, welche unversichert sind? Und man muss wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht allein um Personen handelt, die wirklich auch versichert waren. Es waren auch mit Sicherheit einige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die keine Versicherung hatten.Aber was ist der Grund, warum so viele Erwerbstätige noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, bzw. denken, die BUV nicht zu benötigen?

Hier ein paar potenzielle Punkte, die der Grund dafür sein können:

  • Die Befürchtung, dass die Versicherung auch im Fall eines Schadens nicht zahlt, ist weit verbreitet. In Wirklichkeit ist dies jedoch nur dann der Fall, wenn man sich selbst vorsätzlich verletzt oder vor Abschließen der BUV Fragen zur Gesundheit nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Jeder denkt, einen selbst erwischt es nicht. Pustekuchen. Doch leider gilt wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten im Zuge psychischer Krankheitsbilder werden immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall die Ursache sein.
  • Der hohe Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung verschreckt die meisten vor dem Abschluss einer BUV. Zugegebenermaßen ist die BUV eine der eher teureren Policen. Der Grund ist einerseits, dass bislang so wenige eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen und das Risiko auf weniger Schultern verteilt werden muss, andererseits allerdings auch, weil nur so auch wirklich sinnhafte Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Betrag scheint hoch, lohnt sich jedoch, was viele aber erst im Schadensfall zu schätzen wissen.
  • Die meisten Erwerbstätigen glauben, dass Sie durch die Lebens- bzw. Unfallversicherung hinreichend abgesichert sind. Das tist jedoch nicht wahr. Dieser Versicherungstyp bietet keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz im Fall einer Berufsunfähigkeit.
  • Die einen fühlen sich zu alt und die anderen fühlen sich zu jung, um sich zu versichern. Man kann eigentlich nicht jung genug sein, um eine BUV abzuschließen. Umso älter jemand wird, desto teurer wird die Police und umso schwieriger wird es einen Versicherer zu finden. Meistens gibt es im fortgeschrittenen Alter auch bereits Erkrankungen, die immer angegeben werden müssen und die zudem auch zu gesteigerten Beiträgen führen können.

Auf welche Rentenzahlung sollte die BUV abgeschlossen werden?

Generell beantworten lässt sich diese Frage mit Sicherheit nicht. Die Höhe der zu möglichen Auszahlungen sollte immer in Relation zur persönlichen Situation stehen. Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebenstandard und braucht daher auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Natürlich sollte jederzeit bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Ernstfall eintreten sollte, desto höher muss selbstredend auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beraten lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie tunlichst darauf, dass Sie nicht zum Abschluss einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern genau aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Eine gute Beratung ist hierbei das Wichtigste.

Ihre BUV in Wehr

Machen Sie sich schlau, welcher Makler in Wehr eine gute Reputation genießt und Sie präzise zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer dort ebenfalls eine BUV hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen öfter hören, können sich sicherlich davon ausgehen, dass dieser Makler aus Wehr auch gute Arbeit macht, d. h. Sie ebenso gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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