BU Frankenau

[xyz-ihs snippet="WERBUNG"] [wpex more="Ihr Partner vor Ort" less="Ihren Partner vor Ort finden Sie hier"]

Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was steckt genau dahinter?

Vorurteile zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Oberkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei diese beiden Versicherungstypen sicher auch die bekanntesten Formen der Invaliditätsabsicherung sind. Nicht selten entschließen sich Menschen zum Abschließen dieser Versicherung zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie sich zudem für eine Renten- oder Lebensversicherung entschieden haben. In dieser Verknüpfung möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, langfristigen Schutz seines erarbeiteten Lebenstandards auch bei persönlichen Einschränkungen hinsichtlich einer mit einem Mal einsetzenden Berufsuntüchtigkeit zu erhalten. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine weit verbreitete Art des Abschlusses.

Wer kann alles die BUV abschließen?

Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Bestimmungen, wer ebendiese abschließen darf und wer dagegen nicht. Alle Arbeitnehmer und Selbstständige können eine BUV für sich abschließen, um Ihren Lebensstandard dadurch abzusichern. Es sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass für alle Personen, die vor dem 02. Januar '61 geboren sind, ein paar Ausnahmen gelten. Bei diesen Personen greift im Fall einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen. Allerdings sind die Leistungen dabei doch recht gering. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann also trotz allem sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit äußerst limitiert und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine extra BUV abzuschließen, da die gesetzliche Grundsicherung in der Regel nicht wirklich ausreichend ist. Dies gilt vor allem für hochqualifizierte, sprich sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, welche Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen können. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung könnten sie vor der Zahlung jedweder Leistungen bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und dort auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden.

Welches Ziel hat eine BUV?

Der Name erklärt die Intention der Versicherung schon sehr gut. Der Versicherungsnehmer plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Hier muss eventuell noch gesagt werden, dass die Versicherung schon greift, sobald der Versicherte den Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss sozusagen der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Somit kann man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch mal eine ganze Ecke mehr Schutz bringt als eine gewöhnliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche nur eine komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. D. h., sobald eine Person bloß eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung besitzt, und sie ihren erlernten Beruf nicht mehr ausführen kann, kann diese Person weiterhin dazu "gezwungen" werden, andere Hilfsarbeiten zu machen, zu denen er noch in der Lage ist. Dabei ist es dann auch egal, ob ihm dieser Job Spaß bringt oder nicht. Prinzipiell kann jedoch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den wirklich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, weil es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Was bedeutet das? Eigentlich nur soviel, dass im im Fall eines Schadens nicht exakt den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens beglichen wird, sondern dass ab dem Zeitpunkt des Schadens genau festgelegte und wiederkehrend Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (Alter des Geschädigten) und Schadenstyp können die wiederkehrenden Zahlungen dagegen deutlich attraktiver sein als eine Einmalzahlung.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung scheint also tatsächlich eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Dessen ungeachtet sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, die besagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit seinen Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgibt. 2010 war aber erst jeder fünfte gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was aber machen diejenigen, die keine Versicherung haben? Und man muss davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht ausschließlich um Menschen handelt, die wirklich auch versichert waren. Es waren auch mit Sicherheit nicht wenige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die nicht versichert waren.Aber warum besitzen nur 20% diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Weshalb glaubt die Allgemeinheit offensichtlich diesen Versicherungstyp nicht haben zu müssen?

Hier ein paar mögliche Punkte, die der Grund dafür sein können:

  • Viele bauen auf Ihre Lebens- oder Unfallversicherung. Diese bietet indes keinen ausreichenden bzw. umfassenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit
  • Man fühlt sich entweder zu jung oder zu alt, um sich um eine Versicherung zu kümmern. Je älter man jedoch wird, desto nötiger ist die Versicherung, da das Risiko der Berufsunfähigkeit steigt. Umso schwerer bzw. teurer wird die Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch. Deshalb kann man im Prinzip nie zu jung sein, um solch eine Versicherungspolice abzuschließen.
  • Die Fehlannahme, den alten Lebensstandard auch ohne das vorherige Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte seien sie sich gewahr, dass sich bei Fall eines Schadens Ihr Einkommen wahrscheinlich (jedenfalls ohne BUV) verringert, allerdings sämtliche fixen Ausgaben (Miete, Kredite et cetera) komplett bestehen bleiben. An dieser Stelle entsteht ein Ungleichgewicht, dass lediglich in den allerwenigsten Fällen nicht zu einer Beschneidung des aktuellen Lebensstandards führt.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Schadenfall sein?

Generell beantworten lässt sich diese Frage sicher nicht. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der Berufsunfähigkeitsversicherung sein sollen, muss immer unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des einzelnen zu Versichernden getroffen werden Jeder Mensch hat einen anderen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht daher auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Natürlich sollte jederzeit bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Ernstfall eintreten soll, desto höher muss selbstredend auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beraten lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern exakt aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hierbei elementar.

Auch in Frankenau können Sie Ihre BUV abschließen

Machen Sie sich schlau, welcher Makler in Frankenau eine gute Reputation genießt und Sie tiefgehend zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Bekannte, Freunde, Familie, Arbeitskollegen) schlau, wer dort schon eine BUV hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen öfter hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Makler aus Frankenau auch tatsächlich gute Arbeit macht, das heißt Sie auch bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

[/wpex]
Tagged under