BU Heiligenhafen

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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Häufig entscheiden sich Personen zum Abschluss dieser Versicherung zu einem Zeitpunkt, zu welchem Sie sich auch für eine Renten- oder Lebensversicherung entschieden haben. Mit dieser Kombination möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, einen langfristigen Schutz seines aktuellen Lebenstandards auch bei persönlichen Einschränkungen bezüglich einer jäh einsetzenden Berufsuntüchtigkeit zu erhalten. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine weit verbreitete Art des Abschlusses.

Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?

Jedem (auch jedem aus Heiligenhafen) ist gestattet eine BUV abzuschließen, sofern er diese für sich selbst als notwendig betrachtet. Es sollte aber erwähnt werden, dass für alle Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, ein paar Ausnahmen gelten. Bei eben diesen Personen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen. Jedoch sind die Leistungen dabei relativ gering. Eine zusätzliche BUV kann also dennoch sinnvoll sein. Für alle, die später geboren wurden, ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit stark begrenzt und es empfiehlt sich in jedem Fall eine extra BUV abzuschließen, weil die gesetzliche Grundsicherung in der Regel nicht wirklich genügend ist. Dies gilt insbesondere für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Wieso sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Der Name selbst erklärt den Zweck der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer will für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Zusätzlich sollte eventuell noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits in Kraft tritt, sobald der Versicherte den Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss sozusagen der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Somit ist die BUV noch einmal eine Ecke spezieller als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil selbige nur dann zum Tragen kommt, sobald der Verlust der Arbeitsfähigkeit bzw. eine allgemeine Unfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Prinzipiell kann jedoch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den wahrhaftig eingetretenen wirtschaftlichen Schaden auszugleichen, weil es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet eigentlich nur, dass bei der BUV nicht der tatsächlich entstandener Schaden ausgeglichen wird, sondern lediglich, dass es nach einem Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber i. d. R. auch dauerhaft. Was besser ist, ist im Regelfall nicht einfach so zu sagen. Je nach Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich einträglicher sein, als wenn nur der Schaden ausgeglichen wird.

Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema BUV

Obwohl die BUV eine durchaus wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, die besagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit seinen Beruf vor dem Erreichen des Rentenalters aufgibt. 2010 war aber erst 20% gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Was aber machen die, die keine Versicherung haben? Und wir müssen davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht ausschließlich um Personen handelt, die tatsächlich auch versichert waren. Es waren auch sicherlich einige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Job aufzugeben, die über keine Versicherung verfügten.Weshalb ist das so und was meinen Arbeitnehmer, weswegen sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen?

Diese Gründe können dafür verantwortlich sein:

  • Die Befürchtung, dass die Versicherung auch im Schadensfall nicht zahlt, ist allgemein bekannt. In Wahrheit aber ist dies nur der Fall, wenn man sich selbst mit Absicht verletzt oder vor Abschließen der BUV Fragen bezüglich der Gesundheit nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Viele meinen, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein können. Doch dies ist ganz einfach nicht richtig. "Es trifft mehr als man glaubt". Gerade die in letzter Zeit an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter zum Grund einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei eben jenen, die glauben, dass es sie nicht treffen könne.
  • Viele glauben, dass die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch sind und verwenden dieses Geld eher für etwas anderes. Doch auch wenn die BUV zu den eher hochpreisigeren Policen zählt, sind die Beiträge lohnenswert.

Auf welche Rentenzahlung sollte die BUV abgeschlossen werden?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der BUV darstellen sollen, muss immerzu unter Betrachtung der persönlichen Situation des einzelnen Versicherungsnehmers getroffen werden Jeder braucht im Schadensfall unterschiedlich hohe Rentenzahlungen, weil auch jeder einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebensstandard hat. Grundlegend gilt natürlicherweise: Je höher die Rente im Schadensfall, desto höher auch der monatliche Beitrag der an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden muss. Doch Vorsicht: Umso höher der monatliche Beitrag, desto höher ist auch die Provision des Versicherungsmaklers. Suchen Sie sich den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern der Ihnen genau darlegt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welchen Umfang Ihre BUV haben sollte. Eine sehr gute persönliche Beratung ist hierbei vonnöten und sollte auch wirklich eingefordert werden.

Ihre BUV in Heiligenhafen

Machen Sie sich schlau, welcher Makler in Heiligenhafen eine gute Reputation genießt und Sie reichhaltig zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Arbeitskollegen, Bekannte, Familie, Freunde) schlau, wer auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfters hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Heiligenhafen auch tatsächlich gute Arbeit macht, das heißt Sie ebenfalls bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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