Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was genau ist das?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen ist der genaue Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine übliche Variante der BUV.
Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?
Jedem (auch jedem aus Albstadt) ist erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn er diese für sich selbst als sinnvoll betrachtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Für all diejenigen greift die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzlichen Rentenversicherung unter etwaigen Voraussetzungen und mit ziemlich niedrigen Leistungen. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann also nichtsdestotrotz sinnvoll sein. All diejenigen, die nach diesem besagten Datum geboren sind, haben kein Recht auf die Zusatzleistungen der gesetzl. Rentenversicherung und sollten sich um ihren Schutz selbst kümmern, sprich privat eine BUV abschließen, um sich für den Fall der Fälle abzusichern. Dies gilt vor allem für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.
Welches Ziel hat eine BUV?
Wie der Name bereits sagt, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür Sorge tragen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eintretenden Unfähigkeit seine Beruf weiter ausüben zu können, monetär abgesichert ist. Er soll so die Möglichkeit haben, im Falle des Eintritts der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, weiter seinen individuellen und sozialen Status zu wahren. Aus diesem Grund soll die BUV dafür sorgen, dass eine Abdeckung aller finanziellen (Teil-)Bedarfe gewährleistet ist. Hier muss also ganz klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der tatsächlich erlernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Allerdings kann eine BUV auch nicht den faktisch angefallenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, da es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Was bedeutet das? Eigentlich nur soviel, dass im Schadensfall nicht exakt den Betrag des eingetretenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Moment des Schadens exakt festgelegte und wiederkehrend Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (Alter des Geschädigten) und Schadenstyp können diese wiederkehrenden Zahlungen jedoch deutlich attraktiver sein als die Einmalzahlung.
Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema BUV
Wenngleich die BUV eine wirklich wichtige Versicherung ist, sind in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. 2012 wurde eine Statistik erstellt, die besagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen seinen Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben muss. Im Jahr 2010 war aber erst 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was aber machen diejenigen, welche unversichert sind? Und wir müssen wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht bloß um Menschen handelt, die tatsächlich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicherlich zahlreiche Arbeitnehmer gezwungen Ihren Job aufzugeben, die ohne Versicherung waren.Aber weshalb haben nurein Fünftel diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Weshalb glaubt die Mehrheit scheinbar diesen Versicherungstyp nicht benötigen zu müssen?
Diese Ursachen können dafür verantwortlich sein:
- Der hohe Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung verschreckt viele vor dem Abschluss einer BUV. Zugegeben ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der eher teureren Policen. Das liegt aber einerseits daran, dass erst so wenige eine BUV haben und das Risiko auf weniger Personen verteilt werden muss, andererseits allerdings auch, weil lediglich so auch tatsächlich sinnhafte Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Beitrag erscheint hoch, lohnt sich aber, was viele aber erst im Fall eines Schadens zu schätzen wissen.
- Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung dann im tatsächlichen Schadensfall nicht zahlen würde. Das ist jedoch ein Irrglaube. Die Versicherung macht bloß von diesem Recht Gebrauch, falls sich jemand mit Absicht verletzt hat oder die Gesundheitsfragen beim Abschließen der BUV nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
- Ein Teil der Bevölkerung meint, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen gleich halten können. Achtung: Verbindlichkeiten wie Kredite und weitere fixe Haushaltsausgaben bleiben bestehen, aber Teile der Einkünfte brechen weg. Es ist denkbar, dass es nichtsdestotrotz zum Überleben genug ist, aber den alten Lebensstandard können Sie mit Sicherheit nicht halten.
- Viele Versicherten fühlen sich wegen ihrer bestehenden Unfall- oder Lebensversicherung geschützt. Hier müssen Sie jedoch aufpassen: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur rudimentär und nicht ausreichend geschützt.
- Mehr als jeder fünfte glaubt noch immer, dass der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit den Lohnausfall ausgleicht. Das ist jedoch schon ewig nicht mehr aktuell bzw. längst nicht genug.
- Die einen fühlen sich zu jung und die anderen fühlen sich zu alt, um eine Versicherung abzuschließen. Man kann aber eigentlich nicht jung genug sein, um eine BUV abzuschließen. Je älter man wird, desto teurer wird die Police und desto schwieriger wird es überhaupt ein Versicherungsunternehmen zu finden. Meistens gibt es im fortgeschrittenen Alter auch bereits Krankheiten, welche immer angegeben werden müssen und die nebenbei dann auch zu erhöhten Beiträgen führen können.
Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Fall eines Schadens sein?
Eine pauschale Antwort wird niemand geben können. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen sollen, muss immerzu unter Einbeziehung der persönlichen Situation des einzelnen Versicherungsnehmers getroffen werden Jede Person hat einen unterschiedlichen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht folglich auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Im Wesentlichen gilt natürlich: Umso höher die Rente im Schadensfall, desto höher auch der Beitrag der an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden muss. Bitte achten Sie aber darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei welchem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht zum Abschluss einer höheren Versicherung gedrängt werden, sondern exakt aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Eine gute Beratung ist hier das Wichtigste.
Ihre BUV in Albstadt
Von welchem Versicherungsmakler Sie sich in Albstadt beraten lassen sollten, können wir Ihnen selbstverständlich auch kaum zu 100% beantworten. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich vor Ihrer Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Arbeitskollegen, Familie, Bekannte) erkundigen, wer bereits eine BUV abgeschlossen hat und mit der Beratung glücklich war. Persönliche Empfehlungen sind sicherlich der sicherste, schnellste und einfachste Weg einen adäquaten Makler in Hofheim aufzutreiben. Nehmen Sie sich Zeit und beachten Sie Ihre Wahl. Mit Sicherheit gibt es auch in Albstadt Versicherungsmakler, die sich ausschließlich um Ihr eigenes Wohl kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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