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Was genau versteht man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Überkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei diese beiden Versicherungstypen sicherlich auch die bekanntesten Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen ist die genaue Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Jedoch ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) nicht nur für Arbeitnehmer eine gute Ergänzung. Auch selbständige Unternehmer können berufsunfähig werden und sollten über eine BUV nachdenken. Auch hier bieten viele Versicherer gezielte Tarife an, welche Ihnen Ihr Versicherungsmakler mit Sicherheit exakt erkären kann.

Für wen ist es möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Jeder (auch jeder aus Kastellaun) ist berechtigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wenn er diese für sich selbst als nötig erachtet. Es sollte dennoch nicht unerwähnt bleiben, dass für alle Menschen, die vor dem 02. Januar '61 geboren wurden, Ausnahmen gelten. Bei diesen Menschen greift im Fall einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Jedoch sind die Leistungen hierbei relativ gering. Da es sich aber nur um eher geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzliche, privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem sehr sinnvoll sein. Alle, die nach diesem Termin geboren sind, haben diesen Sonderschutz der gesetzl Rentenversicherung nicht. Hier ist es also sehr empfehlenswert, sich privat mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Besonders sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Doktoren, Uni-Absolventen etc.) sollten auf eine gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achten. Sollte dieser Fall eintreten, kann ein solcher Arbeitnehmer ohne BUV bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsjob "verdonnert" werden, welcher deutlich unter seinen Qualifikationen ist.

Zu welchem Zeitpunkt macht das Abschließen einer BUV für mich einen Sinn?

Der Name selbst erklärt den Sinn der Versicherung schon sehr gut. Der Versicherte will für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis zu diesem Zeitpunkt gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Dazu sollte evtl. noch erwähnt werden, dass die Versicherung bereits in Kraft tritt, sobald der Versicherte seinen Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss praktisch der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Hier muss somit ganz klar zwischen der BUV und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit schon in Kraft tritt, wenn der tatsächlich erlernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Grundsätzlich kann aber auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den wahrhaftig angefallenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, da es sich nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet, dass eine exakt bestimmte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist normal nicht dem tatsächlich eingetretenen Schaden entsprechend, allerdings in jedem Fall wesentlich besser als die ausschließlich gesetzl. Absicherung durch die Rentenversicherung.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenngleich die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. 2012 wurde eine Statistik erstellt, welche besagt, dass 20% aller Erwerbstätigen aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf vor dem Erreichen des Rentenalters aufgibt. 2010 war aber erst jeder fünfte gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was machen die, die keine Versicherung haben? Und man muss wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht ausschließlich um Personen handelt, die tatsächlich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicherlich einige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die unversicht waren.Aber was ist die Ursache, warum so viele Erwerbstätige noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, bzw. glauben, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nötig zu haben?

Diese Punkte könnten dafür verantwortlich sein:

  • Viele meinen, dass die Beiträge für die BUV zu hoch sind und verwenden dieses Geld lieber anderweitig. Doch auch wenn die BUV zu den hochpreisigeren Policen zählt, lohnen sich die Beiträge.
  • Die einen fühlen sich zu alt und die anderen fühlen sich zu jung, um sich zu versichern. Man kann aber eigentlich nicht jung genug sein, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Umso älter man wird, desto kostspieliger wird die Police und desto schwieriger wird es überhaupt einen Versicherer zu finden. Meist gibt es auch im fortgeschrittenen Alter bereits Erkrankungen, die immer angegeben werden müssen und die nebenbei auch zu gesteigerten Beiträgen führen können.
  • Mehr als jeder fünfte glaubt immer noch, dass der Staat im Falle der Fälle den Erwerbsausfall kompensiert. Dies ist aber schon ewig nicht mehr der Fall bzw. längst nicht genug.
  • Viele können sich nicht vorstellen, dass dies je für sie selbst eintreten kann. Dies aber ist riskant, da es mehr trifft als man denkt. Vor allem psychische Krankheitsbilder werden immer öfter zum Grund von Berufsunfähigkeit. Solche Krankheiten sind eher schleichend und man realisiert diese oft erst dann, wenn es schon zu spät ist.

Auf welche Rentenzahlung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen sollen, muss immerzu unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des einzelnen zu Versichernden getroffen werden Jede Person hat einen anderen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht folglich auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Naturgemäß sollte immer bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Fall der Fälle eintreten soll, desto höher muss natürlich auch die Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Doch Vorsicht: Je höher der monatliche Beitrag, desto höher ist auch die Provision des Maklers. Suchen Sie sich einen Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern Ihnen genau darlegt, welchen Bedarf Sie haben und sinnvoll erklärt, welche Höhe Ihre BUV erreichen sollte. Eine sehr gute individuelle Beratung ist an dieser Stelle vonnöten und sollte auch tatsächlich wahrgenommen werden.

Ihre BUV in Kastellaun

Viele Bürger suchen in Kastellaun nach der für Sie passenden Berufsunfähigkeitsversicherung, da dieses Thema für sie immer wichtiger wird. Doch haben die allermeisten Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Makler, der sie optimal und uneigennützig berät. Am besten fragt man erstmal unter seinen Bekannten nach, ob dort jemand gute Empfehlungen für einen Makler hier Kastellaun hat. Oft bringt dies aber leider nicht den erhofften Erfolg. Obwohl es in Kastellaun einige Möglichkeiten gibt, die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, zögern die meisten. Es ist wichtig, dass man sich vorweg gut informiert, um den perfekten Makler zu finden, der einem die passende Police präsentiert bzw. vorschlägt. Den gibt es sicher auch in Kastellaun.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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