BUV Blankenhain

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was verbirgt sich genau dahinter?

Falsche Annahmen in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Überkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei ebendiese beiden Versicherungstypen sicher auch die bekanntesten Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen ist die exakte Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine übliche Variante der BUV.

Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?

Jeder (auch jeder aus Blankenhain) ist berechtigt eine BUV abschließen, wenn er eine solche für sich als nötig erachtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02.01.'61 geboren sind. Bei sämtlichen Menschen, die vor diesem genannten Datum geboren wurden, kann im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzl. Rentenversicherung mit einigen geringen Leistungen eintreten. Weil es sich jedoch nur um eher niedrige Leistungen handelt, kann eine zusätzliche, privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung nichtsdestotrotz sehr Sinn machen. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit sehr begrenzt und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine extra Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die gesetzl. Grundsicherung meistens nicht genügend ist. Dies gilt insbesondere für sehr gut ausgebildete, sprich hochqualifizierte Arbeitnehmer, die Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr machen können. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung könnten sie vor der Zahlung von irgendwelchen Leistungen bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und dort auf einfache Hilfstätigkeiten angesetzt werden.

Zu welchem Zeitpunkt macht das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für mich Sinn?

Der Name erklärt die Intention der Versicherung schon sehr gut. Der Versicherungsnehmer plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Zusätzlich muss eventuell noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits greift, wenn der Versicherte seinen Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss sozusagen der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Somit ist die BUV noch einmal eine Ecke spezifischer als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, da ebendiese nur genau dann zum Tragen kommt, sobald eine allgemeine Unfähigkeit bzw. der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Dennoch kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den tatsächlich angefallenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. D.h., dass eine genau festgelegte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist überwiegend nicht dem wirklich angefallenen Schaden entsprechend, nichtsdestotrotz allemal deutlich besser als die rein gesetzl. Absicherung durch die Rentenversicherung.

Vorurteile zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die BUV scheint also eine durchaus wichtige Versicherung zu sein. Dennoch sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall der Fälle versichert. Laut einiger Statistiken war im Jahr 2010 nur 20% aller Erwerbstätigen gegen Berufsunfähigkeit versichert. Ein erschreckend niedriger Wert, der die Fragestellung aufwirft, was die vier Fünftel der Nicht-Versicherten machen, wenn sie in die Situation kommen, Ihren Beruf im Zuge gesundheitlicher Probleme aufgeben zu müssen.Weshalb ist das aber so und was glauben Arbeitnehmer, weswegen sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen?

Diese Ursachen könnten dafür verantwortlich sein:

  • Viele Versicherungsnehmer fühlen sich dank ihrer bestehenden Lebens- oder Unfallversicherung abgesichert. An dieser Stelle muss jedoch aufgepasst werden: Die Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur wenig und kaum ausreichend abgesichert.
  • Man glaubt, einen selbst erwischt es nicht. Mitnichten. Leider gilt genau wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten im Zuge psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht jedes mal muss ein Unfall die Ursache sein.
  • Die Befürchtung, dass die Versicherung auch im Fall eines Schadens nicht zahlt, ist weithin bekannt. Tatsächlich ist dies aber einzig der Fall, wenn man sich selbst mit Absicht verletzt oder vor Abschließen der BUV Fragen zur Gesundheit unwahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein relativ oft vorgebrachtes Argument, um sich nicht zu versichern. Dies ist schlichtweg falsch. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger im Normalfall auch die Versicherungsbeiträge. Des Weiteren sind die Gesundheitsfragen viel einfacher zu beantworten, weil meist noch keine Erkrankungen vorlagen. Umso älter jemand wird, desto schwieriger wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen zu finden, das einen noch versichert.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Schadenfall sein?

Eine pauschale Antwort wird an dieser Stelle niemand geben können. Die Höhe der zu möglichen Auszahlungen sollte immer in Relation zur persönlichen Situation stehen. Jeder Mensch benötigt im Schadensfall unterschiedliche Rentenzahlungen, da auch jede Person einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebensstandard stellt. Naturgemäß sollte jederzeit bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten soll, desto höher muss natürlich auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Doch Achtung: Je höher der monatliche Beitrag, desto höher ist auch die Provision des Versicherungsmaklers. Suchen Sie sich einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern Ihnen genau aufzeigt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welche Höhe Ihre BUV erreichen sollte. Eine sehr gute persönliche Beratung ist hier vonnöten und sollte auch tatsächlich eingefordert werden.

Schließen Sie eine BUV bei Ihnen in Blankenhain direkt ab

Machen Sie sich schlau, welcher Versicherungsmakler in Blankenhain eine gute Reputation genießt und Sie umfassend zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer dort auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Blankenhain auch gute Arbeit macht, sprich Sie auch bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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