BU Greußen

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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Oft entschließen sich Personen zum Abschließen dieser Versicherung in dem Moment, in welchem Sie sich zudem für eine Lebens- oder Rentenversicherung entschlossen haben. In dieser Verknüpfung möchten Versicherungsnehmer erreichen, einen langfristigen Schutz des erarbeiteten Lebenstandards auch bei persönlichen Einschränkungen hinsichtlich einer überraschend einsetzenden Berufsunfähigkeit aufrecht zu erhalten. Jedoch ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur für Angestellte eine vernünftige Ergänzung. Auch selbständige Arbeitgeber können berufsunfähig werden und sollten über eine BUV nachdenken. Auch hier bieten viele Versicherungsunternehmen spezielle Tarife an, die Ihnen Ihr Versicherungsexperte mit Sicherheit genau erkären kann.

Für wen ist es möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Restriktionen, wer eine solche abschließen darf und wer dagegen nicht. Alle Angestellten und Selbstständige können für sich eine BUV abschließen und Ihren Lebensstandard so absichern. Es sollte allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass für alle Personen, die vor dem 02.01.'61 geboren wurden, Ausnahmen gelten. Bei diesen Menschen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen. Allerdings sind die Leistungen dabei sehr gering. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann also dennoch Sinn machen. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit sehr begrenzt und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine eigene BUV abzuschließen, weil die gesetzl. Grundsicherung meistens kaum ausreichend ist. Insbesondere sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Uni-Absolventen, Doktoren et cetera) sollten auf eine gute Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit achtgeben. Sollte dieser Fall eintreten, kann ein solcher Arbeitnehmer ohne Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsjob "verdonnert" werden, welcher deutlich unter seinen Qualifikationen ist.

Zu welchem Zeitpunkt macht der Abschluss einer BUV für mich einen Sinn?

Sie macht absolut Sinn! Stellen Sie sich vor, Sie können Ihren gelernten Beruf, welcher ihnen wirklich viel Freude gemacht hat, nicht mehr ausüben. Ohne den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung könnten Sie dazu verpflichtet werden, jede mögliche Art von Tätigkeit, zu welcher Sie noch fähig sind, durchzuführen, um weiterhin Geld zum Halten Ihres Lebensstandards zu bekommen. Durch die BUV sind Sie geschützt und erhalten finanzielle Leistungen, sobald Sie Ihren Job nicht mehr ausführen können. Hier muss folglich klar zwischen der BUV und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit bereits greift, wenn der tatsächlich erlernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Jedoch kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den faktisch entstandenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, da es sich bei der BUV nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. D.h., dass eine exakt bestimmte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist in der Regel nicht dem wahrhaftig entstandenen Schaden entsprechend, jedoch fraglos deutlich besser als die rein gesetzl. Absicherung durch die Rentenversicherung.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema BUV

Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 ca. jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit zu früh aus dem Berufsleben ausscheidet, war 2010 erst circa jeder fünfte gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber was ist der Grund, dass so viele Erwerbstätige noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, bzw. meinen, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu benötigen?

Hier die möglichen Ursachen:

  • Die meisten Erwerbstätigen sind der Meinung, dass Sie durch das Innehaben einer Unfall- bzw. Lebensversicherung genügend geschützt sind. Das tist aber nicht wahr. Dieser Versicherungstyp bietet keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz im Fall der Fälle.
  • Viele Personen denken noch immer, dass der Staat für Teile des Erwerbsausfalls im Fall der Berufsunfähigkeit aufkommt. Dies ist schon lange nicht mehr so bzw. die Zahlungen, die man hier beantragen kann, sind in keiner Weise ausreichend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Verlust ab.
  • Es hält sich das Gerücht, dass die Versicherung dann im tatsächlichen Fall eines Schadens nicht zahlen würde. Das ist aber ein Irrglaube. Die Versicherung nimmt lediglich von diesem Recht Gebrauch, falls sich jemand vorsätzlich verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der BUV unwahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Man glaubt, einen selbst erwischt es nicht. Pustekuchen. Leider gilt genau wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten auf Grund psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall der Grund sein.
  • Die Fehlannahme, den bisherigen Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte achten Sie darauf, dass sich im Fall eines Schadens Ihr Einkommen vermutlich (jedenfalls ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert, aber alle fixen Ausgaben (Kredite, Miete usw.) komplett gleich bleiben. An dieser Stelle entsteht ein Ungleichgewicht, dass lediglich in den allerseltensten Fällen nicht zu einer Verminderung des vorherigen Lebensstandards führt.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Fall eines Schadens sein?

Eine generelle Antwort wird an dieser Stelle niemand geben können. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der BUV sein sollen, muss immerzu unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des einzelnen Versicherungsnehmers getroffen werden Jede Person benötigt im Schadensfall unterschiedliche Rentenzahlungen, weil auch jede Person einen anderen Anspruch an seinen Lebensstandard hat. Natürlich sollte immerzu bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Ernstfall eintreten soll, desto höher muss selbstredend auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Bitte achten Sie aber darauf, von wem Sie sich beraten lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie tunlichst darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung gedrängt werden, sondern genau aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Gute Beratung ist an dieser Stelle das A und O.

Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ihnen in Greußen direkt ab

Durchaus viele Bürger suchen in Greußen nach einer für Sie passenden BUV, da diese Angelegenheit für sie immer wichtiger wird. Trotzdem haben die allermeisten Probleme bei der Frage nach einem Makler, welcher sie optimal und uneigennützig berät. Am besten fragt man erstmal in seinem Bekanntenkreis nach, ob dort jemand gute Empfehlungen für einen Versicherungsmakler hier in Greußen hat. Häufig bringt dies allerdings leider nicht den erhofften Erfolg. Obwohl es in Greußen diverse Möglichkeiten gibt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, zögern die meisten. Es ist wichtig, dass man sich im Vorhinein gut informiert, um den perfekten Versicherungsmakler zu finden, welcher einem die passende Police präsentiert bzw. vorschlägt. Den gibt es mit Sicherheit auch in Greußen.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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