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Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was steckt genau dahinter?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Möglichkeit der Invaliditätsabsicherung. Zudem ist sie sicherlich auch die bekannteste Versicherungsart dieser Oberkategorie neben der, ebenfalls durchaus bekannten, Unfallversicherung. Häufig entscheiden sich Personen zum Abschließen dieser Versicherung in dem Moment, in dem Sie sich auch für eine Renten- oder Lebensversicherung entschieden haben. Mit dieser Kombination möchten Versicherungsnehmer erreichen, langfristigen Schutz des erarbeiteten Lebenstandards auch bei persönlichen Einschränkungen im Hinblick auf eine mit einem Mal einsetzenden Berufsunfähigkeit zu erhalten. Selbstverständlich können auch Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abschließen. Hierzu sollten Sie einfach gezielt einen Versicherungsmakler ansprechen.

Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?

Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Restriktionen, wer eine solche abschließen darf und wer dagegen nicht. Sämtliche Arbeitnehmer und selbstständige Unternehmer können eine BUV für sich abschließen und Ihren Lebensstandard hiermit absichern. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Bei sämtlichen Menschen, die vor dem genannten Datum geboren sind, kann im Falle der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung mit ein paar niedrigen Leistungen eintreten. Da es sich aber nur um recht geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem sehr Sinn machen. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit stark limitiert und es empfiehlt sich in jedem Falle eine extra Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die gesetzl. Grundsicherung im Regelfall nicht ausreichend ist. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.

Weshalb sollte man eine BUV abschließen?

Wie der Name bereits vermuten lässt, soll die BUV dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit, monetär abgesichert ist. Er soll so die Gelegenheit haben, im Fall des Eintritts der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, weiter seinen sozialen und individuellen Status zu wahren. Zu diesem Zweck soll die BUV dafür sorgen, dass eine Abdeckung aller finanziellen (Teil-)Bedarfe gesichert ist. Folglich kann gesagt werden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch mal eine ganze Ecke mehr Schutz aufweist als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche nur die komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. D. h., wenn eine Person einzig eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat, und diese ihren gelernten Beruf nicht mehr ausführen kann, kann diese Person noch immer dazu "verdonnert" werden, andere Hilfsarbeiten zu tun, die noch möglich sind. Dabei ist es auch egal, ob ihm diese Tätigkeit Spaß macht oder nicht. Die BUV ist jedoch keine Schadensversicherung, sondern lediglich eine Summenversicherung. Ein wahrhaftig angefallener Schaden wird mit Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht beglichen. Was bedeutet das? An und für sich nur soviel, dass im Schadensfall nicht exakt die Summe des entstandenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Moment des Schadens exakt wiederkehrende, festgelegte Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (Alter des Geschädigten) und Schadenstyp können diese wiederkehrenden Zahlungen aber deutlich lohnenswerter sein als eine einmalige Zahlung.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Obwohl die BUV eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 in etwa ein Viertel der Erwerbstätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen zu früh aus dem Berufsleben ausscheidet, war 2010 erst circa ein Fünftel gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber was ist der Grund, warum so viele Erwerbstätige noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, bzw. glauben, die BUV nicht zu brauchen?

Diese Gründe können dafür ausschlaggebend sein:

  • "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein immer wieder genanntes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger im Normalfall auch die Beiträge. Des Weiteren sind die Gesundheitsfragen viel einfacher zu beantworten, da meistens noch keine Erkrankungen vorlagen. Umso älter man wird, desto schwerer wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer zu finden, welches einen noch versichern will.
  • Man glaubt, dass es einen selbst nicht erwischt. Mitnichten. Doch leider gilt genau wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten infolge psychischer Krankheitsbilder werden immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall der Grund sein.
  • Viele Personen glauben noch immer, dass der Staat für einen Teil des Erwerbsausfalls im Fall der Berufsunfähigkeit aufkommt. Das ist schon lang nicht mehr der Fall bzw. die Zahlungen, die man hier beantragen kann, sind in keinster Weise ausreichend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Verlust.
  • Die meisten glauben, dass die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer sind und benutzen dieses Geld lieber anderweitig. Doch auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den teureren Policen zählt, lohnen sich die Beiträge.
  • Die meisten sind der Meinung, sie können Ihren Lebensstandard auch ohne das bisherige Einkommen konstant halten. Tatsächlich aber laufen Kredite für Haus und Auto etc. weiter, wenngleich das Einkommen zu großen Teilen ausbleibt
  • Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung im tatsächlichen Fall eines Schadens nicht zahlen würde. Das ist aber ein Irrglaube. Die Versicherung macht bloß dann von diesem Recht Gebrauch, falls sich jemand vorsätzlich verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der BUV nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.

Auf welche Rentenzahlung sollte die BUV abgeschlossen werden?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage sicherlich nicht. Die Höhe der Beiträge (und der damit verbundenen möglichen Rentenzahlungen) muss immer unter Berücksichtigung der persönlichen Situation jedes Einzelnen erfolgen. Jede Person braucht im Schadensfall unterschiedlich hohe Rentenzahlungen, weil auch jeder einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebensstandard stellt. Natürlich sollte jederzeit bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Bedarfsfall eintreten sollte, desto höher muss natürlich auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Aber Vorsicht: Je höher der monatliche Beitrag, desto höher auch die Provision des Versicherungsmaklers. Suchen Sie sich den Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht dazu drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern der Ihnen genau aufzeigt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welche Höhe Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung erreichen sollte. Eine wirklich gute persönliche Beratung ist hierbei von Nöten und sollte auch wirklich eingefordert werden.

Schließen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ihnen in Wittichenau direkt ab

Informieren Sie sich, welcher Makler in Wittichenau einen guten Ruf genießt und Sie präzise zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Arbeitskollegen, Bekannte, Freunde, Familie) schlau, wer schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen öfters hören, können sich mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Wittichenau auch tatsächlich gute Arbeit macht, sprich Sie ebenfalls bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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