BUV Neunkirchen

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was genau steckt dahinter?

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Überkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei ebendiese beiden Versicherungstypen sicher auch die bekanntesten Formen der Invaliditätsabsicherung sind. Sie wird zumeist in Verbindung mit Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen. Quasi als erweiterter Schutz, um seinen Lebensstandard auch im Fall der Berufsunfähigkeit nicht herunterschrauben zu müssen. In diesem Fall firmiert sie dann dagegen vielmehr unter dem Begriff Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Doch ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) nicht bloß für Angestellte eine sinnvolle Ergänzung. Auch selbständige Arbeitgeber kann die Berufsunfähigkeit treffen. Daher sollten auch sie über eine BUV nachdenken. Auch an dieser Stelle bieten viele Versicherungsunternehmen gezielte Tarife an, die Ihnen Ihr Versicherungsmakler mit Sicherheit genau erkären kann.

Wer kann die BUV abschließen?

Gewöhnlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung, das heißt ein jeder muss sich eigenhändig um den Abschluss kümmern und beschließt aus freien Stücken, ob er eben dies für vernünftig hält. Nur für Personen, die vor dem 02.01.'61 geboren sind, bestehen Ausnahmen. Bei sämtlichen Personen, welche vor diesem genannten Datum geboren wurden, kann im Falle einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzl. Rentenversicherung mit einigen geringen Leistungen eintreten. Doch auch in diesem Falle kann die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung auf Grund der wirklich nur niedrigen Leistungen der Rentenversicherung sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit stark limitiert und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine extra Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die gesetzl. Grundsicherung in der Regel nicht wirklich genügend ist. Dies gilt vor allem für sehr gut ausgebildete, sprich hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche Ihren bisherigen Job nicht mehr machen können. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung könnten sie vor der Zahlung jedweder Leistungen bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und dort auf einfache Hilfstätigkeiten angesetzt werden.

Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Name erklärt den Sinn der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis zu diesem Zeitpunkt gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Zudem sollte eventuell noch erwähnt werden, dass die Versicherung bereits greift, sobald der Versicherte seinen Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss sozusagen der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. An dieser Stelle muss demzufolge ganz klar zwischen der BUV und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der wirklich gelernte Job nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Im Regelfall kann jedoch auch die BUV nicht dafür sorgen, den tatsächlich angefallenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, weil es sich nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. D.h., dass eine genau festgelegte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist überwiegend nicht dem faktisch eingetretenen Schaden entsprechend, aber fraglos erheblich besser als die rein gesetzliche Absicherung durch die Rentenversicherung.

Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung scheint also tatsächlich eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Dennoch sind noch lange nicht alle Arbeitnehmer für den Fall der Fälle versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war im Jahr 2010 nur 20% aller Erwerbstätigen gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Ein schockierend niedriger Wert, der die Fragestellung aufwirft, was die vier Fünftel der Nicht-Versicherten machen, sobald sie in die Bredouille kommen, Ihren Job auf Grund Problemen gesundheitlicher Natur aufgeben zu müssen.Aber weswegen besitzt nur jeder Fünfte diese so wichtige BUV? Wieso glaubt die Allgemeinheit scheinbar diese Versicherung nicht besitzen zu müssen?

Diese Ursachen könnten dafür ausschlaggebend sein:

  • Die meisten meinen, sie könnten Ihren Lebensstandard auch ohne die bisherigen Einkünfte halten. Tatsächlich jedoch laufen Kredite für Haus und Auto weiter, während die Einkünfte zu großen Teilen wegbleibt
  • Die einen fühlen sich zu jung und die anderen fühlen sich zu alt, um eine Versicherung abzuschließen. Man kann nicht jung genug sein, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Je älter man wird, desto teurer wird die Police und desto schwieriger wird es ein Versicherungsunternehmen zu finden. Meist gibt es auch im fortgeschrittenen Alter bereits Krankheiten, welche immer angegeben werden müssen und die nebenbei auch zu gesteigerten Beiträgen führen können.
  • Man glaubt, dass es einen selbst nicht erwischt. Mitnichten. Leider gilt wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Gerade Berufsunfähigkeiten auf Grund psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht jedes mal muss ein Unfall der Grund sein.
  • Allgemein bekannt ist die Befürchtung, dass sich Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den kontinuierlichen Schadenszahlungen drücken und die Versicherten im Ernstfall nicht von der Versicherung profitieren. Das ist schlichtweg nicht richtig. Der Versicherer wird die Zahlungen nur verweigern, für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) vorsätzlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die BUV zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
  • Viele vertrauen auf Ihre Lebens- oder Unfallversicherung. Diese bietet jedoch keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Fall eines Schadens sein?

Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Die Höhe der zu möglichen Auszahlungen sollte immer in Relation zur persönlichen Situation stehen. Jede Person hat einen anderen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht demzufolge auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Naturgemäß sollte immer bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten muss, desto höher muss selbstredend auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Aber Vorsicht: Je höher der Beitrag, desto höher auch die Provision des Maklers. Suchen Sie sich den Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern Ihnen genau darlegt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welchen Umfang Ihre BUV erreichen sollte. Eine wirklich gute persönliche Beratung ist hierbei vonnöten und sollte auch tatsächlich eingefordert werden.

Schließen Sie eine BUV bei Ihnen in Neunkirchen direkt ab

Machen Sie sich schlau, welcher Versicherungsmakler in Neunkirchen einen guten Ruf genießt und Sie gründlich zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Arbeitskollegen, Bekannte, Familie) schlau, wer auch eine BUV hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfters hören, können sich sicherlich davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Neunkirchen auch gute Arbeit macht, sprich Sie auch gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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