BUV Rötz

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was verbirgt sich genau dahinter?

Falsche Annahmen in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Häufig entscheiden sich Personen zum Abschluss dieser Versicherung in einem Moment, in welchem Sie sich auch für eine Lebens- oder Rentenversicherung entschlossen haben. Mit dieser Verknüpfung möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, langfristigen Schutz seines erarbeiteten Lebenstandards auch bei persönlichen Einschränkungen bezüglich einer überraschend einsetzenden Berufsunfähigkeit aufrecht zu erhalten. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine verbreitete Art des Abschlusses.

Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?

Weil es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Restriktionen, wer ebendiese abschließen darf und wer nicht. Sämtliche Angestellten und Selbstständige können für sich eine BUV abschließen, um Ihren Lebensstandard auf diese Weise abzusichern. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02.01.'61 geboren sind. Bei eben diesen Menschen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Jedoch sind die Leistungen dabei recht gering. Aber auch in diesem Falle kann die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wegen der wirklich nur sehr geringen Leistungen der Rentenversicherung viel Sinn machen. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit äußerst limitiert und es empfiehlt sich in jedem Falle eine extra Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die gesetzl. Grundsicherung meist nicht ausreichend ist. Insbesondere sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Doktoren, Uniabgänger et cetera) sollten auf eine gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achtgeben. Sollte dieser Fall eintreten, kann solch ein Arbeitnehmer ohne Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsarbeiterjob "verdonnert" werden, der weit unter seinen Qualifikationen liegt.

Welchen Sinn hat der Abschluss einer BUV?

Wie der Name schon vermuten lässt, soll die BUV dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit, monetär abgesichert ist. Er soll so die Gelegenheit haben, im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit, weiter seinen sozialen und individuellen Status wahren zu können. Zu diesem Zweck soll die BUV dafür Sorge tragen, dass eine Abdeckung aller finanziellen (Teil-)Bedarfe gesichert ist. Somit kann man sagen, dass eine BUV noch einmal eine ganze Ecke mehr Schutz aufweist als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nur eine komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. D. h., wenn eine Person bloß über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung verfügt, und diese ihren ursprünglich erlernten Job nicht mehr ausführen kann, kann der Versicherte immer noch dazu "verdonnert" werden, andere Hilfsarbeiten zu tun, zu welchen er noch in der Lage ist. Dabei ist es dann auch einerlei, ob ihm dieser Job Spaß macht oder nicht. In aller Regel kann jedoch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den wirklich angefallenen wirtschaftlichen Schaden auszugleichen, weil es sich nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet im Prinzip nur, dass bei der BUV nicht der tatsächlich angefallener Schaden beglichen wird, sondern vielmehr, dass es nach einem Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber i. d. R. auch dauerhaft. Was besser ist, ist i. d. R. nicht einfach zu sagen. Abhängig von Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von bestimmten Leistungen eine ganze Ecke einträglicher sein, als wenn bloß der Schaden beglichen wird.

Vorurteile in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung scheint also eine durchaus wichtige Versicherung zu sein. Nichtsdestotrotz sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war 2010 nur jeder 5. Erwerbstätige gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Ein schockierend niedriger Wert, der die Frage aufwirft, was die vier Fünftel der Versicherungslosen machen, wenn sie in die Bredouille kommen, Ihren Beruf angesichts Problemen gesundheitlicher Natur aufgeben zu müssen.Aber weshalb verfügt nur jeder Fünfte über diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Weshalb glaubt die Mehrheit scheinbar diesen Versicherungstyp nicht besitzen zu müssen?

Hier einige denkbare Punkte, die der Grund dafür sein können:

  • Mehr als 20% glauben noch immer, dass der Staat im Falle der Fälle den Lohnausfall kompensiert. Das ist aber schon seit langem nicht mehr der Fall bzw. längst nicht ausreichend.
  • Der Irrglaube, den alten Lebensstandard auch ohne das vorherige Einkommen halten zu können, ist weit verbreitet. Bitte achten Sie darauf, dass sich im einem Schadensfall Ihr Einkommen voraussichtlich (jedenfalls ohne BUV) verringert, jedoch sämtliche fixen Haushaltsausgaben (Kredite, Miete et cetera) komplett bestehen bleiben. An dieser Stelle entsteht ein Ungleichgewicht, dass nur in den wenigsten Fällen nicht zu einer Minderung des vorherigen Lebensstandards führt.
  • Viele Versicherten fühlen sich durch Ihre bestehende Unfall- oder Lebensversicherung geschützt. Hier muss allerdings aufgepasst werden: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur wenig und kaum ausreichend geschützt.
  • Man fühlt sich entweder zu jung oder zu alt, um sich um eine Versicherung zu kümmern. Je älter man jedoch ist, desto nötiger ist die Versicherung, da die Chance der Berufsunfähigkeit steigt. Umso schwieriger bzw. kostspieliger wird die BUV allerdings. Deshalb kann man im Prinzip nie zu jung sein, um solch eine Versicherung abzuschließen.
  • Weit verbreitet ist die Befürchtung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den wiederkehrenden Zahlungen drücken und die Versicherungsnehmer im Ernstfall nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Das ist schlichtweg falsch. Der Versicherer wird nur die Zahlungen verweigern, in dem Fall, dass der Versicherte die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) absichtlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
  • Viele können sich nicht vorstellen, dass dieser Fall jemals für einen selbst eintreten kann. Dies aber ist fahrlässig, da es mehr trifft als man denken würde. Gerade die psychischen Krankheitsbilder werden immer öfter zum Grund von Berufsunfähigkeit. Solche Krankheiten sind schleichend und man realisiert diese oft erst dann, wenn es bereits zu spät ist.

Auf welche Rentenzahlung sollte die BUV abgeschlossen werden?

Eine pauschale Antwort wird niemand geben können. Die Höhe der Beiträge (und der damit verbundenen Rentenzahlungen) muss immer unter Einbeziehung der persönlichen Situation jedes Einzelnen erfolgen. Jeder benötigt im Schadensfall unterschiedliche Rentenzahlungen, weil auch jeder Mensch einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebensstandard hat. Natürlich sollte immerzu bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Ernstfall eintreten soll, desto höher muss selbstredend auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie tunlichst darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern genau aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Eine gute Beratung ist hierbei das A und O.

Schließen Sie Ihre BUV bei Ihnen in Rötz direkt ab

Informieren Sie sich, welcher Makler in Rötz einen guten Ruf genießt und Sie tiefgehend zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Arbeitskollegen, Bekannte, Familie) schlau, wer auch eine BUV hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen mehrmals hören, können sich mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Rötz auch tatsächlich gute Arbeit macht, das heißt Sie ebenfalls gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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