Berufsunfähigkeitsversicherung Langenselbold

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Was genau versteht man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Vorurteile in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen lautet der exakte Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine übliche Art des Abschlusses.

Wer kann die BUV abschließen?

Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine tatsächlichen Restriktionen, wer ebendiese abschließen darf und wer dagegen nicht. Alle Angestellten und Selbstständige können für sich eine BUV abschließen, um Ihren Lebensstandard damit abzusichern. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02.01.'61 geboren sind. Bei sämtlichen Menschen, welche vor diesem genannten Termin geboren wurden, kann im Fall einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzl. Rentenversicherung mit ein paar geringen Leistungen eintreten. Aber auch in diesem Fall kann die zusätzliche BUV auf Grund der wirklich nur sehr geringen Leistungen der Rentenversicherung sinnvoll sein. Alle, die nach diesem Termin geboren sind, genießen diesen Sonderschutz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Hier ist es also außerordentlich empfehlenswert, sich privat durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt besonders für sehr gut ausgebildete, sprich hochqualifizierte Arbeitnehmer, die Ihre vorherige Arbeit nicht mehr ausführen können. Ohne BUV könnten sie vor der Zahlung jedweder Leistungen bei Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und dort auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden.

Welches Ziel hat eine BUV?

Wie der Name bereits vermuten lässt, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eingetretenen Unfähigkeit seinen Job weiter ausüben zu können, monetär abgesichert ist. Er soll so die Möglichkeit bekommen, im Falle des Eintritts der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, weiterhin seinen sozialen und individuellen Status zu wahren. Daher soll die BUV dafür sorgen, dass eine Abdeckung aller finanziellen Bedarfe gewährleistet ist. Folglich kann man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch einmal deutlich mehr Schutz bringt als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche nur die komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. D. h., wenn eine Person bloß über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung verfügt, und diese ihren ursprünglich erlernten Job nicht mehr ausführen kann, kann diese Person noch immer dazu "gezwungen" werden, andere Hilfsarbeiten zu machen, welche noch machbar sind. Dabei ist es auch egal, ob ihm dieser Job Spaß bringt oder nicht. Prinzipiell kann aber auch die BUV nicht dafür sorgen, den wahrhaftig eingetretenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, da es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das heißt an und für sich bloß, dass bei der BUV nicht der wahrhaftig entstandener Schaden beglichen wird, sondern lediglich, dass es nach einem Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber im Regelfall auch dauerhaft. Was besser ist, ist im Regelfall nicht einfach so zu sagen. Abhängig von Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen eine ganze Ecke lohnender sein, als wenn nur der Schaden beglichen wird.

Vorurteile in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenngleich die BUV eine durchaus wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Im Jahr 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, die sagt, dass ein Viertel aller Erwerbstätigen aus Gründen der Gesundheit seinen Job vor Erreichen des Rentenalters aufgibt. Im Jahr 2010 war aber erst jeder fünfte gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was machen diejenigen, welche nicht versichert sind? Und man muss wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht nur um Menschen handelt, die tatsächlich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch mit Sicherheit nicht wenige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die über keine Versicherung verfügten.Aber was ist die Ursache, warum so viele Erwerbstätige noch keine BUV haben, bzw. meinen, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu benötigen?

Hier die möglichen Ursachen:

  • Die Fehlannahme, den alten Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen halten zu können, ist weit verbreitet. Bitte seien sie sich gewahr, dass sich bei einem Schadensfall Ihr Einkommen vermutlich (jedenfalls ohne BUV) verringert, jedoch sämtliche fixen Ausgaben (Miete, Kredite etc.) komplett gleich bleiben. Hier entsteht eine Varianz, die lediglich in den allerseltensten Fällen nicht zu einer Verminderung des aktuellen Lebensstandards führt.
  • Die Mehrheit der Bevölkerung fröhnt dem Irrglauben, dass Vater Staat die Erwerbsausfälle im Falle einer Berufsunfähigkeit für jemanden übernimmt. Das ist schlichtweg falsch! Sicher gibt es staatliche Hilfestellungen, welche beantragt werden können, diese decken aber nicht mal im Ansatz den entstandenden Schaden. Eine enorme Verschlechterung des alten (und gewohnten) Lebensstandards droht.
  • Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung im tatsächlichen Fall eines Schadens nicht zahlen würde. Das ist aber ein Irrglaube. Die Versicherung macht bloß von ihrem Recht Gebrauch, falls sich jemand mit Absicht verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unwahrheitsgemäß beantwortet hat.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Schadenfall sein?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der monatlichen Beiträge (und der damit verbundenen möglichen Auszahlungen) muss immer unter Betrachtung der persönlichen Situation jedes Einzelnen erfolgen. Jede Person hat einen anderen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht demzufolge auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Selbstverständlich sollte jederzeit bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Fall der Fälle eintreten sollte, desto höher muss natürlich auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Bitte achten Sie jedoch darauf, von wem Sie sich beraten lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschluss einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern exakt aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Eine gute Beratung ist an dieser Stelle das A und O.

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Machen Sie sich schlau, welcher Versicherungsmakler in Langenselbold einen guten Ruf genießt und Sie reichhaltig zum Thema BUV beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Bekannte, Freunde, Arbeitskollegen, Familie) schlau, wer dort auch eine BUV hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Langenselbold auch gute Arbeit macht, d. h. Sie ebenso bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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