BUV Erding

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Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Weit verbreitete Irrglauben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ganz genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Oberkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei jene beiden Versicherungstypen sicher auch die bekanntesten Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen ist der exakte Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine gängige Art des Abschlusses.

Wer kann alles die BUV abschließen?

Weil es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Bestimmungen, wer eine solche abschließen darf und wer dagegen nicht. Alle Angestellten und Selbstständige können eine BUV für sich abschließen, um Ihren Lebensstandard hierdurch abzusichern. Nur für Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, bestehen Ausnahmen. Für all diejenigen greift die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und mit relativ geringen Leistungen. Eine zusätzliche BUV kann also nichtsdestotrotz sinnvoll sein. Alle, die nach diesem Datum geboren sind, haben diesen Sonderschutz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. In diesem Fall ist es also sehr empfehlenswert, sich privat mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Vor allem sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Uni-Absolventen, Doktoren etc.) sollten auf eine sehr gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achten. Sollte der Fall eintreten, kann ein solcher Arbeitnehmer ohne Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsjob "verdonnert" werden, der weit unter seinen Qualifikationen ist.

Welchen Sinn hat der Abschluss einer BUV?

Der Name an sich erklärt den Sinn der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Hier sollte eventuell noch erwähnt werden, dass die Versicherung schon in Kraft tritt, wenn der Versicherte den Beruf nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss quasi der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Somit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung noch einmal deutlich spezieller als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil ebendiese nur genau dann zum Tragen kommt, sobald der Verlust der Arbeitsfähigkeit bzw. eine allgemeine Unfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Die BUV ist allerdings keine Schadensversicherung, sondern lediglich eine Summenversicherung. Ein wahrhaftig angefallener Schaden wird mit der Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht ausgeglichen. Was bedeutet das? An und für sich nur soviel, dass im Schadensfall nicht exakt den Betrag des entstandenen Schadens beglichen wird, sondern dass ab dem Zeitpunkt des Schadens exakt wiederkehrende, festgelegte Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (bzw. Alter des Geschädigten) und je nach Schadenstyp können diese regelmäßigen Zahlungen jedoch deutlich lohnender sein als eine Einmalzahlung.

Falsche Annahmen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die BUV scheint also eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Trotzdem sind noch lange nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war im Jahr 2010 nur ein Fünftel aller Erwerbstätigen gegen Berufsunfähigkeit versichert. Ein schockierend niedriger Wert, der die Fragestellung aufwirft, was die vier Fünftel der Unversicherten machen, wenn sie in die Bredouille kommen, Ihren Job aufgrund gesundheitlicher Probleme aufgeben zu müssen.Aber was ist der Grund, dass so viele Erwerbstätige noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, bzw. meinen, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nötig zu haben?

Diese Gründe können dafür verantwortlich sein:

  • Weit verbreitet ist die Befürchtung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit Ausreden vor den kontinuierlichen Schadenszahlungen drücken und die Versicherten im Ernstfall nicht von der Versicherung profitieren. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Das Versicherungsunternehmen wird die Zahlungen nur verweigern, in dem Fall, dass der Versicherte die Gesundheitsfragen beim Abschließen der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) mit Absicht verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
  • Man glaubt, einen selbst erwischt es nicht. Pustekuchen. Leider gilt genau wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Gerade Berufsunfähigkeiten im Zuge psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall der Grund sein.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein relativ oft genanntes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Dies ist ganz einfach falsch. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger in aller Regel auch die Beiträge. Obendrein sind die Gesundheitsfragen viel leichter zu beantworten, weil häufig noch keinerlei Erkrankungen vorliegen. Je älter jemand wird, desto schwieriger wird es infolge von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen aufzutreiben, das einen noch versichern möchte.
  • Viele Personen denken noch immer, dass der Staat für Teile des Erwerbsausfalls im Falle der Berufsunfähigkeit aufkommt. Das ist aber schon lange nicht mehr der Fall bzw. die Zahlungen, die man an dieser Stelle beantragen kann, sind keinesfalls ausreichend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Verlust ab.
  • Der Irrglaube, den alten Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte achten Sie darauf, dass sich bei einem Schadensfall Ihr Einkommen voraussichtlich (zumindest ohne BUV) verringert, allerdings sämtliche fixen Haushaltsausgaben (Miete, Kredite etc.) komplett bestehen bleiben. An dieser Stelle entsteht ein Ungleichgewicht, dass lediglich in den allerwenigsten Fällen nicht zu einer Minderung des vorherigen Lebensstandards führt.

Auf welche Rentenzahlung sollte die BUV abgeschlossen werden?

Dies kann nicht pauschal beantwortet werden! Das hängt einerseits vom aktuellen Einkommen, wie auch vom derzeitigen bzw. angestrebten Lebensstandard jedes Einzelnen ab. Dies muss individuell betrachtet und die BUV sollte darauf zugeschnitten werden. Je höher die gewählten Beiträge, umso höher auch später die Auszahlungen im Bedarfsfall. Sie sollten also nicht bloß eine BUV abschließen, um einfach eine zu besitzen, sondern sollten schon genau ermitteln, was die Versicherung ein einem Ernstfall auch leisten können muss. Eine individuelle Beratung ist in diesem Fall viel wert. Achten Sie darauf, dass Ihr Makler Sie nicht einfach nur zum Abschluss der Police drängt, sondern Ihnen vorher exakt aufzeigt, wo für Sie Vor- und Nachteile liegen und Ihnen erklärt wie hoch Beiträge und Rentenzahlungen sein sollten.

Ihre BUV in Erding

Informieren Sie sich, welcher Makler in Erding eine gute Reputation genießt und Sie gründlich zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Bekannte, Familie, Arbeitskollegen, Freunde) schlau, wer dort schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Erding auch gute Arbeit macht, das heißt Sie gleichfalls gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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