BU Duderstadt

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was genau steckt dahinter?

Weit verbreitete Irrglauben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Sie wird nicht selten in Verbindung mit Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen. Gewissermaßen als erweiterter Schutz, um den eigenen Lebensstandard auch im Falle der Berufsunfähigkeit nicht herunterschrauben zu müssen. In solch einem Fall läuft sie dann jedoch vielmehr unter der Bezeichnung Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine verbreitete Art des Abschlusses.

Wer kann die BUV abschließen?

Da es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Bestimmungen, wer sie abschließen darf und wer dagegen nicht. Sämtliche Arbeitnehmer und Selbstständige können eine BUV für sich abschließen und Ihren Lebensstandard so absichern. Es sollte aber erwähnt werden, dass für alle Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden, ein paar Ausnahmen gelten. Bei eben diesen Personen greift im Fall einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Allerdings sind die Leistungen in diesem Fall eher gering. Weil es sich allerdings nur um eher niedrige Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene BUV trotzdem durchaus sinnvoll sein. All diejenigen, die nach diesem besagten Datum geboren sind, haben keinen Anspruch auf die zusätzlichen Leistungen der gesetzl. Rentenversicherung und sollten für Ihren Schutz selbst sorgen, d. h. eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Besonders sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Uni-Absolventen, Doktoren usw.) sollten auf eine sehr gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achten. Sollte dieser Fall eintreten, kann solch ein Arbeitnehmer ohne Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsarbeiterjob "verdonnert" werden, welcher weit unter seinen Qualifikationen ist.

Wie sinnvoll ist eine BUV?

Der Name erklärt den Sinn der Versicherung schon sehr gut. Der Versicherungsnehmer plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Hier sollte evtl. noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits greift, wenn der Versicherte seinen Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss sozusagen der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Hier muss dementsprechend ganz klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der wirklich gelernte Job nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Dennoch kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, da es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Dies bedeutet im Prinzip bloß, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der tatsächlich angefallener Schaden ersetzt wird, sondern, dass es nach Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber in der Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist in aller Regel nicht einfach zu sagen. Abhängig von Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen eine ganze Ecke lukrativer sein, als wenn lediglich der Schaden beglichen wird.

Weit verbreitete Irrglauben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung scheint also eine tatsächlich wichtige Versicherung zu sein. Nichtsdestotrotz sind noch lange nicht alle Arbeitnehmer für den Fall der Fälle versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war im Jahr 2010 nur jeder 5. Erwerbstätige gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Ein erschreckend niedriger Wert, der die Fragestellung aufwirft, was die vier Fünftel der Versicherungslosen machen, sobald sie in die Bredouille kommen, Ihren Job aufgrund Problemen gesundheitlicher Natur aufgeben zu müssen.Aber was ist die Ursache, warum so viele Erwerbstätige noch keine BUV besitzen, bzw. glauben, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu benötigen?

Diese Gründe können dafür ausschlaggebend sein:

  • Man fühlt sich entweder zu alt oder zu jung, um sich zu versichern. Je älter man jedoch ist, desto notwendiger wird die Versicherung, da das Risiko der Berufsunfähigkeit steigt. Umso schwerer bzw. teurer wird die Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch. Daher kann man im Prinzip nie zu jung sein, um solch eine Police abzuschließen.
  • Man glaubt, einen selbst erwischt es nicht. Pustekuchen. Leider gilt genau wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten im Zuge psychischer Krankheitsbilder werden immer häufiger. Nicht jedes mal muss ein Unfall der Grund sein.
  • Weit verbreitet ist die Befürchtung, dass sich Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den wiederkehrenden Schadenszahlungen drücken und die Versicherten im Fall der Fälle nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Das ist schlichtweg falsch. Das Versicherungsunternehmen wird die Zahlungen nur verweigern, für den Fall, dass der Versicherte die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) mit Absicht verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen und nicht mehr arbeiten zu müssen.
  • die meisten Personen immer immer noch, dass der Staat für einen Teil des Erwerbsausfalls im Falle der Berufsunfähigkeit einspringt. Dies ist jedoch schon lange nicht mehr so bzw. die Zahlungen, die man hier beantragen kann, sind keinesfalls ausreichend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Schaden ab.

Wie hoch sollte die BUV bzw. die mögliche bemessene Rente sein?

Eine pauschale Antwort wird an dieser Stelle niemand geben können. Die Höhe der zu möglichen Rentenzahlung sollte immer in Abhängigkeit zur persönlichen Situation stehen. Jede Person hat einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebenstandard und braucht demzufolge auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich gilt selbstverständlich: Umso höher die Rente im Schadensfall, desto höher auch der monatliche Beitrag der an den Versicherer entrichtet werden muss. Bitte achten Sie jedoch darauf, von wem Sie sich beraten lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei welchem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung gedrängt werden, sondern exakt aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Eine gute Beratung ist hierbei das A und O.

Auch in Duderstadt können Sie eine BUV abschließen

Machen Sie sich schlau, welcher Versicherungsmakler in Duderstadt eine gute Reputation genießt und Sie umfassend zum Thema BUV beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer dort ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen mehrmals hören, können sich sicherlich davon ausgehen, dass dieser Makler aus Duderstadt auch tatsächlich gute Arbeit macht, d. h. Sie ebenfalls bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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