Berufsunfähigkeitsversicherung Golßen

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Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Falsche Annahmen in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Oftmals entschließen sich Menschen zum Abschluss dieser Versicherung zu einem Zeitpunkt, zu welchem Sie sich auch für eine Lebens- oder Rentenversicherung entschieden haben. Mit dieser Verknüpfung möchten Versicherungsnehmer erreichen, einen langfristigen Schutz des erarbeiteten Lebenstandards auch bei Einschränkungen hinsichtlich einer mit einem Mal einsetzenden Berufsuntüchtigkeit aufrecht zu erhalten. Selbstverständlich können auch Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abschließen. Zu diesem Thema sollten Sie einfach einen Versicherungsmakler gezielt ansprechen.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Jeder (auch jeder aus Golßen) darf eine BUV abschließen, wenn er eine solche für sich selbst als notwendig betrachtet. Nur für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden, gibt es Ausnahmen. Für alle diese Personen kommt der Begriff der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzlichen Rentenversicherung unter etwaigen Voraussetzungen und mit recht niedrigen Leistungen zum Tragen. Eine zusätzliche BUV kann also trotzdem Sinn machen. Für alle, die später geboren sind, ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit stark limitiert und es empfiehlt sich in jedem Falle eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die gesetzliche Grundsicherung in der Regel kaum genügend ist. Dies gilt vor allem für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Wann macht der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für mich einen Sinn?

Der Name erklärt den Zweck der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte möchte für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis zu diesem Zeitpunkt gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Zudem muss eventuell noch erwähnt werden, dass die Versicherung schon greift, wenn der Versicherte seinen Job nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss im Prinzip der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Hier muss also klar zwischen der BUV und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit bereits greift, wenn der tatsächlich gelernte Job nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Allerdings kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den wirklich angefallenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, da es sich bei der BUV nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. Was bedeutet das? Im Prinzip nur soviel, dass im Schadensfall nicht genau den Betrag des eingetretenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Moment des Schadens exakt festgelegte und wiederkehrend Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (Alter des Geschädigten) und Schadenstyp können diese regelmäßigen Zahlungen dagegen deutlich lohnenswerter sein als die Einmalzahlung.

Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenngleich die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wirklich wichtige Versicherung ist, sind in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 rund ein Viertel der Erwerbstätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen zu früh aus dem Erwerbsleben ausscheidet, war 2010 erst ungefähr ein Fünftel gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber weswegen haben nurein Fünftel diese so wichtige BUV? Weshalb glaubt die Allgemeinheit scheinbar diese Versicherung nicht brauchen zu müssen?

Hier die möglichen Ursachen:

  • Viele Personen glauben noch immer, dass der Staat für einen Teil des Erwerbsausfalls im Fall der Berufsunfähigkeit einspringt. Das ist jedoch schon lange nicht mehr der Fall bzw. die Zahlungen, die man hier beantragen kann, sind in keinster Weise ausreichend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Verlust.
  • Die meisten vertrauen auf Ihre Unfall- oder Lebensversicherung. Diese bietet jedoch keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit
  • Die meisten sind der Meinung, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen werden könnten. Doch das ist ganz einfach falsch. "Es trifft mehr als man denkt". Gerade die in den letzten Jahren an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei eben jenen, die denken, dass es sie nicht treffen könnte.
  • Die meisten meinen, dass Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch sind und benutzen dieses Geld lieber für etwas anderes. Doch auch wenn die BUV zu den hochpreisigeren Policen gezählt werden kann, sind die Beiträge lohnenswert.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein relativ oft genanntes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Doch das ist ganz einfach falsch. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger in der Regel auch die Beiträge. Darüber hinaus sind die Fragen zur Gesundheit viel leichter zu beantworten, weil meist noch keinerlei Erkrankungen vorlagen. Umso älter jemand wird, desto schwieriger wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen zu finden, das einen noch versichert.
  • Es hält sich das Gerücht, dass die Versicherung dann im tatsächlichen Fall eines Schadens nicht zahlen würde. Dies ist aber ein Irrglaube. Die Versicherung macht lediglich dann von ihrem Recht Gebrauch, falls sich jemand vorsätzlich verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der BUV nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Die Fehlannahme, den alten Lebensstandard auch ohne das vorherige Einkommen halten zu können, ist weit verbreitet. Bitte achten Sie darauf, dass sich im Fall eines Schadens Ihr Einkommen wahrscheinlich (jedenfalls ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert, jedoch sämtliche fixen Ausgaben (Miete, Kredite usw.) komplett gleich bleiben. Hier entsteht eine Varianz, die lediglich in den allerwenigsten Fällen nicht zu einer Beschneidung des vorherigen Lebensstandards führt.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Schadenfall sein?

Dies lässt sich nicht pauschal beantworten! Dies hängt einerseits vom aktuellen Einkommen, wie aber auch vom derzeitigen bzw. angestrebten Lebensstandard des Einzelnen ab. Dies muss individuell betrachtet und die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte darauf abgestimmt werden. Grundlegend gilt natürlich: "Umso höher die Beitragszahlungen pro Monat, desto höher auch die Auszahlungen". Zu beachten ist daher, dass man eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einfach lediglich mit einem recht niedrigen monatlichen Beitrag abschließt, bloß um eine zu haben. Eine gute, persönliche Beratung ist hier das Wichtigste. Suchen Sie sich einen Makler, der Sie ausführlich berät und Ihnen aufzeigt, welchen Bedarf Sie tatsächlich mit Ihrer Versicherung decken müssen. Viele Versicherungsmakler denken auch bloß an Ihre Provision und sind natürlich an einem möglichst hohen Abschluss der Police interessiert.

Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ihnen in Golßen direkt ab

Informieren Sie sich, welcher Versicherungsmakler in Golßen einen guten Ruf genießt und Sie tiefgehend zum Thema BUV beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer dort ebenfalls eine BUV hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich sicherlich davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Golßen auch gute Arbeit macht, d. h. Sie ebenso bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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