Berufsunfähigkeitsversicherung Rösrath

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Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Falsche Annahmen in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Überkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei diese beiden Versicherungstypen sicherlich auch die Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen, welche am bekanntesten sind. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen lautet die exakte Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine übliche Art des Abschlusses.

Für wen ist es möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Jedem (auch jedem aus Rösrath) ist es erlaubt eine BUV abzuschließen, sofern er eine solche für sich als notwendig erachtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02.01.'61 geboren wurden. Für all diejenigen greift die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter etwaigen Voraussetzungen und mit vergleichsweise niedrigen Leistungen. Weil es sich jedoch nur um relativ geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene BUV trotzdem durchaus sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit äußerst limitiert und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine extra Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die gesetzliche Grundsicherung in der Regel nicht ausreichend ist. Dies gilt besonders für sehr gut ausgebildete, sprich hochqualifizierte Arbeitnehmer, die Ihre bisherige Arbeit nicht mehr machen können. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung könnten sie vor der Zahlung irgendwelcher Leistungen bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf einfache Hilfstätigkeiten angesetzt werden.

Wie sinnvoll ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Sie macht durchaus Sinn! Halten Sie sich mal vor Augen, Sie könnten Ihren ursprünglich gelernten Job, der ihnen sehr viel Spaß gemacht hat, nicht mehr ausüben. Ohne eine BUV könnten Sie dazu verpflichtet werden, jede andere Art von Arbeit, zu welcher Sie noch imstande sind, durchzuführen, um weiterhin Geld für die Haltung Ihres Lebensstandards zu bekommen. Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie abgesichert und bekommen Zahlungen, sobald Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können. Folglich kann man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch einmal eine ganze Menge mehr Schutz bringt als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nur die komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. Das bedeutet, wenn eine Person einzig über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung verfügt, und sie ihren ursprünglich gelernten Job nicht mehr ausführen kann, kann diese Person nach wie vor dazu "verdonnert" werden, andere Hilfsarbeiten durchzuführen, zu welchen er noch in der Lage ist. Hierbei ist es dann auch einerlei, ob ihm dieser Job Spaß bereitet oder nicht. Im Regelfall kann aber auch die BUV nicht dafür sorgen, den wirklich angefallenen wirtschaftlichen Schaden auszugleichen, weil es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet eigentlich bloß, dass bei der BUV nicht der faktisch entstandener Schaden ausgeglichen wird, sondern vielmehr, dass es nach einem Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber in aller Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist i. d. R. nicht einfach so zu sagen. Abhängig von Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von bestimmten Leistungen eine ganze Ecke lohnender sein, als wenn nur der Schaden ausgeglichen wird.

Falsche Annahmen der Allgemeinheit in Sachen BUV

Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, die sagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit seinen Beruf vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben muss. 2010 war aber erst jeder fünfte gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was aber machen die, die keine Versicherung haben? Und wir müssen wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht ausschließlich um Personen handelt, die tatsächlich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicher nicht wenige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die ohne Versicherung waren.Aber weswegen haben nurein Fünftel diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Warum glaubt die Mehrheit offensichtlich diesen Versicherungstyp nicht besitzen zu müssen?

Hier ein paar mögliche Punkte, die der Grund dafür sein können:

  • Viele glauben, dass die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer sind und verwenden dieses Geld eher für etwas anderes. Doch auch wenn die BUV zu den eher teureren Policen gezählt werden kann, lohnen sich die Beiträge.
  • Die meisten Versicherten fühlen sich wegen ihrer bestehenden Lebens- oder Unfallversicherung abgesichert. An dieser Stelle muss aber aufgepasst werden: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur rudimentär und kaum genügend geschützt.
  • Die Fehlannahme, den alten Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte seien sie sich gewahr, dass sich bei Fall eines Schadens Ihr Einkommen wahrscheinlich (zumindest ohne BUV) verringert, aber alle fixen Haushaltsausgaben (Miete, Kredite etc.) vollständig bestehen bleiben. Hier entsteht ein Ungleichgewicht, dass nur in den wenigsten Fällen nicht zu einer Minderung des bisherigen Lebensstandards führt.
  • Mehr als 20% glauben immer noch, dass der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit den Erwerbsausfall ausgleicht. Dies ist aber schon lange nicht mehr der Fall bzw. lang nicht ausreichend.
  • Die Befürchtung, dass die Versicherung auch im Fall eines Schadens nicht zahlt, ist allgemein bekannt. In Wahrheit ist dies aber einzig der Fall, wenn man sich selbst vorsätzlich verletzt oder vor Abschließen der BUV Fragen bzgl. der Gesundheit nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die bemessene Rente sein?

Eine generelle Antwort wird niemand geben können. Die Höhe der zu möglichen Rentenzahlung sollte immer in Abhängigkeit zur persönlichen Situation stehen. Jede Person hat einen anderen Anspruch an einen Lebenstandard und benötigt demzufolge auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Im Wesentlichen gilt selbstverständlich: Je höher die Rente im Bedarfsfall, desto höher auch der Beitrag der an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden muss. Doch Vorsicht: Umso höher die Beiträge, desto höher auch die Provision des Versicherungsmaklers. Suchen Sie sich einen Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern Ihnen genau darlegt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welchen Umfang Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung haben sollte. Eine sehr gute persönliche Beratung ist an dieser Stelle vonnöten und sollte auch wirklich wahrgenommen werden.

Auch in Rösrath können Sie Ihre BUV abschließen

Machen Sie sich schlau, welcher Versicherungsmakler in Rösrath eine gute Reputation genießt und Sie reichhaltig zum Thema BUV beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen, Familie) schlau, wer ebenfalls eine BUV hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen mehrmals hören, können sich mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Makler aus Rösrath auch tatsächlich gute Arbeit macht, d. h. Sie gleichfalls bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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