Was genau versteht man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen lautet der exakte Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Natürlich können auch Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abschließen. Diesbezüglich sollten Sie einfach gezielt einen Versicherungsmakler ansprechen.
Wer kann alles die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?
Jedem (auch jedem aus Triberg) ist gestattet eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn er diese für sich selbst als nötig betrachtet. Es sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass für alle Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden, Ausnahmen gelten. Bei sämtlichen Personen, die vor diesem genannten Termin geboren wurden, kann im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung mit einigen niedrigen Leistungen eintreten. Eine zusätzliche BUV kann also trotz allem Sinn machen. All diejenigen, die nach diesem Termin geboren sind, genießen diesen besonderen Schutz der gesetzl Rentenversicherung nicht. In diesem Fall ist es also sehr empfehlenswert, sich privat durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt besonders für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.
Wann macht das Abschließen einer BUV für mich einen Sinn?
Der Name erklärt den Sinn der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte möchte für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis zu diesem Zeitpunkt gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Außerdem sollte vielleicht noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits in Kraft tritt, wenn der Versicherte seinen Job nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss im Prinzip der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Somit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung noch einmal eine Ecke spezifischer als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil diese nur genau dann zum Einsatz kommt, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit bzw. eine allgemeine Unfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Nichtsdestotrotz kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den wirklich entstandenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, weil es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Was bedeutet das? Im Prinzip nur soviel, dass im Schadensfall nicht genau den Betrag des tatsächlich eingetretenen Schadens beglichen wird, sondern dass ab dem Moment des Schadens genau festgelegte und wiederkehrend Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (Alter des Geschädigten) und je nach Schadenstyp können diese wiederkehrenden Zahlungen jedoch deutlich lohnenswerter sein als die einmalige Zahlung.
Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Obwohl die BUV eine durchaus wichtige Versicherung ist, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war 2010 nur 20% aller Erwerbstätigen gegen Berufsunfähigkeit versichert. Ein erschreckend niedriger Wert, der die Fragestellung aufwirft, was die 80% der Unversicherten machen, sobald sie in die Situation kommen, Ihren Job im Zuge Problemen gesundheitlicher Natur aufgeben zu müssen.Weshalb ist dies aber so und was meinen Arbeitnehmer, wieso sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen?
Diese Punkte könnten dafür verantwortlich sein:
- Ein Teil der Bevölkerung denkt, dass Sie Ihren aktuellen Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen gleich halten können. Vorsicht: Verbindlichkeiten wie Kredite und sonstige fixe Ausgaben bleiben bestehen, doch Teile der Einkünfte bleiben aus. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es nichtsdestotrotz reicht um zu überleben, aber den alten Lebensstandard können Sie sicherlich nicht halten.
- Die meisten Versicherten fühlen sich durch Ihre bestehende Lebens- oder Unfallversicherung geschützt. Hier muss jedoch aufgepasst werden: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch solche Versicherungen nur rudimentär und nicht ausreichend geschützt.
- Ein Großteil der Bevölkerung leidet unter dem Irrglauben, dass Vater Staat die Gehaltsausfälle bei einer Berufsunfähigkeit für einen übernimmt. Dies ist falsch! Sicherlich gibt es staatliche Hilfestellungen, welche beantragt werden können, diese decken allerdings nicht mal im Ansatz den entstandenden Schaden. Eine enorme Verschlechterung des bekannten (und gewohnten) Lebensstandards droht.
- Die meisten sind der Meinung, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen werden könnten. Das ist ganz einfach falsch. "Es trifft mehr als man denkt". Vor allem die in den letzten Jahren an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei eben jenen, die glauben, dass es sie nicht treffen könne.
- Weit verbreitet ist die Meinung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den kontinuierlichen Zahlungen drücken und die Versicherungsnehmer im Ernstfall nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Das ist ganz einfach falsch. Der Versicherer wird die Zahlungen nur verweigern, für den Fall, dass der Versicherte die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der Versicherung unwahrheitsmäßig beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) absichtlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
Auf welche Rentenzahlung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der zu möglichen Rentenzahlung sollte immer in Abhängigkeit zur persönlichen Situation stehen. Jeder Mensch hat einen anderen Anspruch an seinen Lebenstandard und benötigt demzufolge auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Naturgemäß sollte jederzeit bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten soll, desto höher muss natürlich auch die Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie tunlichst darauf, dass Sie nicht zum Abschluss einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern genau aufgezeigt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hier das Wichtigste.
Ihre BUV in Triberg
Machen Sie sich schlau, welcher Makler in Triberg eine gute Reputation genießt und Sie präzise zum Thema BUV beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Arbeitskollegen, Bekannte, Freunde, Familie) schlau, wer dort schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfters hören, können sich mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Makler aus Triberg auch tatsächlich gute Arbeit macht, sprich Sie ebenso bestens beraten kann.
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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