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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was genau verbirgt sich dahinter?

Vorurteile zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Sie wird meist in Verbindung mit Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen. Gewissermaßen als erweiterten Schutz, um seinen Lebensstandard auch bei einer Berufsunfähigkeit nicht herunterschrauben zu müssen. In solch einem Fall läuft sie dann hingegen eher unter dem Begriff Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Natürlich können auch Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abschließen. Zu diesem Thema sollten Sie einfach einen Versicherungsmakler gezielt ansprechen.

Für wen ist es möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Im Regelfall ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung, das heißt ein jeder muss sich in Eigenverantwortung um den Abschluss bemühen und entscheidet freiwillig, ob er eben dies für notwendig hält. Nur für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, existieren Ausnahmen. Bei diesen Personen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Jedoch sind die Leistungen in diesem Fall doch eher gering. Da es sich aber nur um eher geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung nichtsdestotrotz sehr Sinn machen. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit arg limitiert und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, weil die gesetzl. Grundsicherung zumeist nicht ausreichend ist. Besonders sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Doktoren, Uni-Absolventen usw.) sollten auf eine gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achtgeben. Sollte dieser Fall eintreten, kann ein solcher Arbeitnehmer ohne Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsjob "verdonnert" werden, welcher weit unter seinen Qualifikationen ist.

Welches Ziel hat der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wie der Name schon vermuten lässt, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eingetretenen Unfähigkeit seinen Job weiter ausüben zu können, monetär abgesichert ist. Er soll so die Gelegenheit haben, im Falle des Eintritts der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, weiterhin seinen sozialen und individuellen Status zu erhalten. Deshalb soll die BUV dafür Sorge tragen, dass eine Abdeckung aller (finanziellen) Bedarfe gewährleistet ist. Ergo kann gesagt werden, dass eine BUV noch mal eine ganze Menge mehr Schutz aufweist als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche nur die komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. D. h., wenn eine Person einzig eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung besitzt, und diese ihren ursprünglich erlernten Job nicht mehr ausüben kann, kann diese Person nach wie vor dazu "gezwungen" werden, andere Hilfsarbeiten zu tun, welche noch machbar sind. Dabei ist es auch einerlei, ob ihm dieser Job Spaß bringt oder nicht. Die BUV ist jedoch keine Schadensversicherung, sondern lediglich eine Summenversicherung. Ein wahrhaftig eingetretener Schaden wird mit Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht ausgeglichen. Das heißt an und für sich nur, dass bei der BUV nicht der wahrhaftig angefallener Schaden beglichen wird, sondern lediglich, dass es nach Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber in aller Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist i. d. R. nicht einfach so zu sagen. Je nach Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen eine ganze Ecke lohnender sein, als wenn lediglich der Schaden ausgeglichen wird.

Vorurteile zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenngleich die BUV eine durchaus wichtige Versicherung darstellt, sind in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, die besagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit seinen Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben muss. 2010 war aber erst jeder fünfte gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was aber machen diejenigen, welche keine Versicherung haben? Und wir müssen wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht einzig um Personen handelt, die wirklich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicherlich einige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die keine Versicherung hatten.Aus welchem Grund ist das aber so und was meinen Arbeitnehmer, weswegen sie keine BUV nötig haben?

Diese Gründe können dafür ausschlaggebend sein:

  • "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein immer wieder genanntes Argument, um sich nicht zu versichern. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger im Regelfall auch die Versicherungsbeiträge. Darüber hinaus sind die Gesundheitsfragen viel leichter zu beantworten, weil meistens noch keine Erkrankungen vorliegen. Je älter jemand wird, desto schwieriger wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer zu finden, welches einen noch versichert.
  • Man denkt, einen selbst erwischt es nicht. Pustekuchen. Leider gilt genau wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten infolge psychischer Krankheitsbilder werden immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall die Ursache sein.
  • Mehr als ein Fünftel glauben immer noch, dass der Staat im Falle der Fälle den Erwerbsausfall kompensiert. Dies ist jedoch schon lange nicht mehr so bzw. lang nicht ausreichend.
  • Weit verbreitet ist die Meinung, dass sich Versicherungsunternehmen mit Ausreden vor den kontinuierlichen Schadenszahlungen drücken und die Versicherten im Ernstfall nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Das ist ganz einfach falsch. Das Versicherungsunternehmen wird die Zahlungen nur verweigern, für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) vorsätzlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
  • Die meisten Versicherungsnehmer fühlen sich durch Ihre bestehende Unfall- oder Lebensversicherung geschützt. An dieser Stelle muss aber aufgepasst werden: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch solche Versicherungen nur rudimentär und nicht ausreichend abgesichert.
  • Der hohe Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung schreckt viele vor dem Abschluss einer BUV ab. Zugegebenermaßen ist die BUV eine der teureren Policen. Das liegt aber einerseits daran, dass bislang so wenige eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen und das Risiko auf weniger Schultern verteilt werden muss, andererseits aber auch, weil lediglich so auch wirklich sinnhafte Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Betrag scheint hoch, lohnt sich aber, was viele allerdings erst im Fall eines Schadens zu schätzen wissen.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Fall eines Schadens sein?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage sicher nicht. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen sollen, muss immer unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des einzelnen zu Versichernden getroffen werden Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht daher auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Grundlegend gilt selbstverständlich: Umso höher die Rente im Bedarfsfall, desto höher auch der Beitrag der an den Versicherer entrichtet werden muss. Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beraten lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei welchem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung gedrängt werden, sondern genau dargelegt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hierbei elementar.

Schließen Sie eine BUV bei Ihnen in Bornheim direkt ab

Informieren Sie sich, welcher Versicherungsmakler in Bornheim einen guten Ruf genießt und Sie umfassend zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer auch eine BUV hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen öfter hören, können sich mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Makler aus Bornheim auch gute Arbeit macht, das heißt Sie ebenfalls gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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