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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was genau verbirgt sich dahinter?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Sie wird zumeist in Verbindung mit Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen. Sozusagen als erweiterter Schutz, um den eigenen Lebensstandard auch im Fall der Berufsunfähigkeit nicht herunterschrauben zu müssen. In solch einem Fall firmiert sie dann hingegen eher unter der Bezeichnung Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine gängige Variante der BUV.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Jedem (auch jedem aus Marktsteft) ist es gestattet eine BUV abzuschließen, wenn er eine solche für sich selbst als nötig betrachtet. Nur für Personen, die vor dem 02.01.'61 geboren wurden, gibt es Ausnahmen. Für alle diejenigen greift der Begriff der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und mit vergleichsweise niedrigen Leistungen. Da es sich jedoch nur um relativ geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzliche, privat abgeschlossene BUV nichtsdestotrotz durchaus sinnvoll sein. Alle, die nach diesem Termin geboren wurden, haben diesen besonderen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Für sie ist es also enorm empfehlenswert, sich privat durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt insbesondere für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Zu welchem Zeitpunkt macht der Abschluss einer BUV für mich Sinn?

Der Name selbst erklärt die Intention der Versicherung schon sehr gut. Der Versicherungsnehmer möchte für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Zusätzlich sollte eventuell noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits in Kraft tritt, wenn der Versicherte den Beruf nicht mehr machen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss praktisch der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Somit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung noch einmal eine Ecke spezieller als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil selbige nur genau dann zum Tragen kommt, wenn eine allgemeine Unfähigkeit bzw. der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Jedoch kann eine BUV auch nicht den tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, weil es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. Das heißt, dass eine genau festgelegte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist in aller Regel nicht dem wirklich entstandenen Schaden entsprechend, trotzdem zweifelsohne deutlich besser als die ausschließlich gesetzl. Absicherung durch die Rentenversicherung.

Falsche Annahmen in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die BUV scheint also eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Dessen ungeachtet sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. Obwohl Stand 2012 in etwa jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit zu früh aus dem Arbeitsleben ausscheidet, war 2010 erst circa ein Fünftel gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber weswegen haben nurein Fünftel diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Warum glaubt die Allgemeinheit anscheinend diesen Versicherungstyp nicht brauchen zu müssen?

Diese Punkte können dafür ausschlaggebend sein:

  • Die Befürchtung, dass die Versicherung auch im Schadensfall nicht zahlt, ist weit verbreitet. In Wirklichkeit ist dies jedoch einzig dann der Fall, wenn man sich selbst absichtlich verletzt oder vor Abschluss der BUV Fragen bezüglich der Gesundheit unwahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Viele Versicherten fühlen sich aufgrund ihrer bestehenden Lebens- oder Unfallversicherung abgesichert. An dieser Stelle müssen Sie allerdings aufpassen: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch solche Versicherungen nur rudimentär und kaum genügend geschützt.
  • Der hohe Preis der BUV schreckt viele vor dem Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Zugegebenermaßen ist die BUV eine der eher teureren Policen. Das liegt aber einerseits daran, dass erst so wenige eine BUV haben und das Risiko auf weniger Schultern verteilt werden muss, andererseits allerdings auch, weil nur so auch wirklich sinnvolle Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Beitrag erscheint hoch, lohnt sich aber, was die meisten allerdings erst im tatsächlichen Schadensfall zu schätzen wissen.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein oft genanntes Argument, um sich nicht zu versichern. Doch das ist schlichtweg falsch. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger in der Regel auch die Beiträge. Darüber hinaus sind die Gesundheitsfragen viel einfacher zu beantworten, weil meistens noch keinerlei Erkrankungen vorliegen. Je älter man wird, desto schwieriger wird es infolge von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen aufzutreiben, welches einen noch versichert.
  • Ein nicht gerade kleiner Teil der Bevölkerung denkt, dass Sie Ihren aktuellen Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen beibehalten können. Vorsicht: Kredite, Verbindlichkeiten und sonstige fixe Ausgaben bleiben gleich, doch Teile der Einkünfte bleiben aus. Es ist denkbar, dass es trotzdem zum Überleben reicht, aber den bisherigen Lebensstandard können Sie sicherlich nicht halten.
  • Jeder denkt, dass es einen selbst nicht erwischt. Mitnichten. Leider gilt wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Gerade Berufsunfähigkeiten im Zuge psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall der Grund sein.
  • Mehr als ein Fünftel glauben immer noch, dass der Staat im Falle der Fälle den Lohnausfall kompensiert. Das ist jedoch schon ewig nicht mehr der Fall bzw. lange nicht genug.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Schadenfall sein?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der BUV sein sollen, muss immerzu unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des einzelnen zu Versichernden getroffen werden Jeder Mensch hat einen anderen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht daher auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Selbstverständlich sollte immer bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Bedarfsfall eintreten sollte, desto höher muss natürlich auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei welchem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung gedrängt werden, sondern genau dargelegt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Eine gute Beratung ist hierbei elementar.

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Informieren Sie sich, welcher Makler in Marktsteft eine gute Reputation genießt und Sie präzise zum Thema BUV beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen mehrmals hören, können sich mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Makler aus Marktsteft auch gute Arbeit macht, d. h. Sie ebenfalls bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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