BUV Stadt Wehlen

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Was genau versteht man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Falsche Annahmen in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen lautet der exakte Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine übliche Variante der BUV.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Jedem (auch jedem aus Stadt Wehlen) ist erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sofern er diese für sich als notwendig erachtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Bei eben diesen Personen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Jedoch sind die Leistungen dabei sehr gering. Weil es sich jedoch nur um relativ niedrige Leistungen handelt, kann eine zusätzliche, privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem durchaus Sinn machen. Alle, die nach diesem besagten Datum geboren sind, haben kein Recht auf diese zusätzlichen Leistungen der gesetzl. Rentenversicherung und müssen sich um ihren Schutz selbst kümmern, das heißt privat eine BUV abschließen, um sich für den Fall der Fälle abzusichern. Dies gilt insbesondere für sehr gut ausgebildete, sprich hochqualifizierte Arbeitnehmer, die Ihre vorherige Tätigkeit nicht mehr machen können. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung könnten sie vor der Zahlung irgendwelcher Leistungen bei Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden.

Wann ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für mich sinnvoll?

Wie der Name schon vermuten lässt, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit, finanziell abgesichert ist. Er soll so die Gelegenheit bekommen, im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit, weiter seinen sozialen und individuellen Status halten zu können. Aus diesem Grund soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür sorgen, dass eine Abdeckung aller finanziellen Bedarfe gewährleistet ist. An dieser Stelle muss folglich klar zwischen der BUV und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit bereits in Kraft tritt, wenn der wirklich erlernte Beruf nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Jedoch kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den wirklich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, da es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Was bedeutet dies? Eigentlich nur soviel, dass im im Fall des Schadens nicht exakt die Summe des entstandenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Zeitpunkt des Schadens genau festgelegte und wiederkehrend Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (Alter des Geschädigten) und Schadenstyp können die regelmäßigen Zahlungen dagegen deutlich lohnender sein als die Einmalzahlung.

Falsche Annahmen der Allgemeinheit in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung scheint also tatsächlich eine tatsächlich wichtige Versicherung zu sein. Trotzdem sind noch lange nicht alle Arbeitnehmer für den Fall der Fälle versichert. Obwohl Stand 2012 ungefähr 25% der Erwerbstätigkeiten aus Gründen der Gesundheit zu früh aus dem Berufsleben ausscheidet, war 2010 erst ungefähr 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Warum ist das so und was glauben Arbeitnehmer, weswegen sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung nötig haben?

Diese Ursachen können dafür verantwortlich sein:

  • Man glaubt, dass es einen selbst nicht erwischt. Mitnichten. Leider gilt wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten infolge psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht jedes mal muss ein Unfall der Grund sein.
  • Mehr als 20% glauben immer noch, dass der Staat im Falle der Fälle den Erwerbsausfall ausgleicht. Das ist jedoch schon seit langem nicht mehr der Fall bzw. lang nicht ausreichend.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein oft genanntes Argument, um sich nicht zu versichern. Doch das ist ganz einfach falsch. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger in aller Regel auch die Beiträge. Zudem sind die Gesundheitsfragen viel leichter zu beantworten, da meist noch keine Erkrankungen vorliegen. Umso älter jemand wird, desto schwieriger wird es aufgrund von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer aufzutreiben, welches einen noch versichern möchte.
  • Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung dann im tatsächlichen Fall eines Schadens nicht zahlen würde. Das ist jedoch ein Irrglaube. Die Versicherung macht nur dann von diesem Recht Gebrauch, falls sich jemand vorsätzlich verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Viele bauen auf Ihre Unfall- oder Lebensversicherung. Diese bietet jedoch keinen ausreichenden bzw. umfassenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit
  • Die meisten denken, dass Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer sind und benutzen dieses Geld lieber anderweitig. Doch auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den eher hochpreisigeren Policen gezählt werden kann, lohnen sich die Beiträge.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Falle eines Schadens sein?

Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Die Höhe der monatlichen Beiträge (und der damit verbundenen Auszahlungen) muss immer unter Einbeziehung der persönlichen Situation jedes Einzelnen erfolgen. Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an einen Lebenstandard und benötigt demzufolge auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Im Wesentlichen gilt logischerweise: Umso höher die Rente im Bedarfsfall, desto höher auch der Beitrag der an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden muss. Aber Vorsicht: Umso höher der Beitrag, desto höher auch die Provision des Maklers. Suchen Sie sich einen Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht dazu drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern der Ihnen genau aufzeigt, welchen Bedarf Sie haben und sinnvoll erklärt, welchen Umfang Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung haben sollte. Eine wirklich gute persönliche Beratung ist an dieser Stelle von Nöten und sollte auch wirklich eingefordert werden.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Stadt Wehlen

Von welchem Versicherungsmakler Sie sich in Stadt Wehlen beraten lassen sollten, können wir Ihnen logischerweise auch nicht zu 100% beantworten. Wichtig ist, dass Sie sich vor Ihrer Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Arbeitskollegen, Familie, Bekannte) erkundigen, wer schon eine BUV abgeschlossen hat und mit der Beratung glücklich war. Persönliche Empfehlungen sind sicherlich der sicherste, einfachste und schnellste Weg einen adäquaten Versicherungsmakler in Hofheim aufzutreiben. Nehmen Sie sich die Zeit und achten Sie auf die Wahl. Bestimmt gibt es auch in Stadt Wehlen Makler, die sich bloß um Ihr eigenes Wohl kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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