BUV Vöhrenbach

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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Oberkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei diese beiden Versicherungstypen sicher auch die Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen, welche am bekanntesten sein dürften. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen ist der genaue Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine gängige Art des Abschlusses.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Jedem (auch jedem aus Vöhrenbach) ist es erlaubt eine BUV abzuschließen, wenn er diese für sich als sinnvoll erachtet. Nur für Menschen, die vor dem 02.01.'61 geboren wurden, existieren Ausnahmen. Für alle diese Personen greift die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter etwaigen Voraussetzungen und mit ziemlich geringen Leistungen. Doch auch in diesem Falle kann die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wegen der wirklich nur sehr niedrigen Leistungen der Rentenversicherung sinnvoll sein. Für alle, die später geboren wurden, ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit äußerst begrenzt und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die gesetzl. Grundsicherung im Regelfall nicht ausreichend ist. Dies gilt besonders für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.

Zu welchem Zeitpunkt ist der Abschluss einer BUV für mich sinnvoll?

Der Name an sich erklärt die Intention der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte möchte für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Dazu muss evtl. noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits in Kraft tritt, sobald der Versicherte den Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss im Prinzip der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. An dieser Stelle muss somit klar zwischen der BUV und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit bereits greift, wenn der wirklich erlernte Job nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch keine Schadensversicherung, sondern lediglich eine Summenversicherung. Ein wahrhaftig entstandener Schaden wird mit der Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht beglichen. Was bedeutet das? An und für sich nur soviel, dass im Schadensfall nicht exakt den Betrag des eingetretenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Moment des Schadens genau wiederkehrende, festgelegte Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (bzw. Alter des Geschädigten) und Schadenstyp können diese regelmäßigen Zahlungen aber deutlich lohnender sein als die Einmalzahlung.

Falsche Annahmen in Sachen BUV

Die BUV scheint also eine durchaus wichtige Versicherung zu sein. Dennoch sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. Im Jahr 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, die sagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen seinen Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgibt. 2010 war aber erst ein Fünftel gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Was aber machen die, die keine Versicherung haben? Und man muss davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht allein um Menschen handelt, die wirklich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicher nicht wenige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die unversicht waren.Aber aus welchem Grund verfügt nur jeder Fünfte über diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Wieso glaubt die Allgemeinheit anscheinend diese Versicherung nicht besitzen zu müssen?

Hier die möglichen Gründe:

  • Ein nicht gerade kleiner Teil der Bevölkerung glaubt, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard auch ohne die alten Einkünfte beibehalten können. Achtung: Kredite, Verbindlichkeiten und andere fixe Haushaltsausgaben bleiben bestehen, doch Teile des Einkommens bleiben aus. Es ist denkbar, dass es trotzdem zum Überleben genug ist, aber den alten Lebensstandard können Sie mit Sicherheit nicht halten.
  • Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung im tatsächlichen Fall eines Schadens nicht zahlen würde. Dies ist jedoch eine Fehlannahme. Die Versicherung nimmt bloß von ihrem Recht Gebrauch, falls sich jemand mit Absicht verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der BUV nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Viele Versicherten fühlen sich wegen ihrer bestehenden Lebens- oder Unfallversicherung geschützt. Hier müssen Sie jedoch aufpassen: Die Berufsunfähigkeit ist durch solche Versicherungen nur rudimentär und kaum genügend abgesichert.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Fall eines Schadens sein?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage sicherlich nicht. Die Höhe der zu möglichen Rentenzahlung sollte immer in Relation zur persönlichen Situation stehen. Jeder Mensch benötigt im Schadensfall unterschiedliche Rentenzahlungen, da auch jede Person einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebensstandard stellt. Grundsätzlich gilt selbstverständlich: Umso höher die Rente im Schadensfall, desto höher auch der Beitrag der an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden muss. Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beraten lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei welchem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung gedrängt werden, sondern exakt dargelegt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hierbei das A und O.

Ihre BUV in Vöhrenbach

Viele Bürger suchen in Vöhrenbach nach der für Sie geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese Angelegenheit für sie immer wichtiger wird. Doch haben die meisten Probleme bei der Suche nach einem Versicherungsmakler, der sie perfekt und uneigennützig beraten kann. Am besten fragt man erst einmal in seinem Bekanntenkreis nach, ob dort jemand gute Empfehlungen für einen Versicherungsmakler hier in Vöhrenbach hat. Häufig führt dies allerdings leider nicht zum gewünschten Erfolg. Wenngleich es in Vöhrenbach einige Möglichkeiten gibt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, zögern viele. Es ist sehr wichtig, dass man sich im Vorfeld gut informiert, um den perfekten Makler zu finden, der einem die passende Police vorschlägt bzw. präsentiert. Den gibt es sicherlich auch in Vöhrenbach.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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