BUV Großenehrich

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Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Weit verbreitete Irrglauben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Möglichkeit der Invaliditätsabsicherung. Nebenbei ist sie sicher auch die bekannteste Art der Versicherung dieser Oberkategorie neben der, ebenfalls recht bekannten, Unfallversicherung. Sie wird nicht selten in Verbindung mit Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen. Im Prinzip als erweiterten Schutz, um seinen Lebensstandard auch bei einer Berufsunfähigkeit nicht herunterschrauben zu müssen. In diesem Fall läuft diese dann jedoch eher unter der Bezeichnung Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Jedoch ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bloß für Angestellte eine vernünftige Ergänzung. Auch selbständige Unternehmer können berufsunfähig werden und sollten über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Auch hier bieten die meisten Versicherer spezielle Tarife an, die Ihnen Ihr Versicherungsexperte sicherlich genau erkären kann.

Wer kann alles die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?

Jedem (auch jedem aus Großenehrich) ist erlaubt eine BUV abzuschließen, wenn er eine solche für sich selbst als notwendig betrachtet. Nur für Personen, die vor dem 02. Januar '61 geboren sind, gibt es Ausnahmen. Bei allen Personen, welche vor dem genannten Datum geboren wurden, kann im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung mit einigen niedrigen Leistungen eintreten. Da es sich jedoch nur um wirklich geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene BUV trotzdem durchaus sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit stark limitiert und es empfiehlt sich in jedem Falle eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, weil die gesetzl. Grundsicherung meistens kaum ausreichend ist. Vor allem sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Uni-Absolventen, Doktoren et cetera) sollten auf eine sehr gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achten. Sollte dieser Fall eintreten, kann ein solcher Arbeitnehmer ohne Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsarbeiterjob "verdonnert" werden, der weit unter seiner Qualifikation liegt.

Wie sinnvoll ist eine BUV?

Der Name erklärt den Zweck der Versicherung schon sehr gut. Der Versicherte will für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Zusätzlich muss eventuell noch gesagt werden, dass die Versicherung schon greift, wenn der Versicherte den Job nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss praktisch der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. An dieser Stelle muss folglich klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit schon in Kraft tritt, wenn der tatsächlich erlernte Beruf nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Jedoch kann eine BUV auch nicht den faktisch eingetretenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, weil es sich bei einer BUV nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. Was bedeutet dies? Im Prinzip nur soviel, dass im Schadensfall nicht exakt die Summe des tatsächlich entstandenen Schadens beglichen wird, sondern dass ab dem Moment des Schadens exakt wiederkehrende, festgelegte Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (bzw. Alter des Geschädigten) und je nach Schadenstyp können diese wiederkehrenden Zahlungen aber deutlich lohnender sein als die Einmalzahlung.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung scheint also tatsächlich eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Trotzdem sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall der Fälle versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war im Jahr 2010 nur jeder 5. Erwerbstätige gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Ein schockierend niedriger Wert, welcher die Fragestellung aufwirft, was die vier Fünftel der Unversicherten machen, wenn sie in die Bredouille kommen, Ihren Beruf aufgrund Problemen gesundheitlicher Natur aufgeben zu müssen.Aber warum besitzen nur 20% diese so wichtige BUV? Weshalb glaubt die Mehrheit offensichtlich diese Versicherung nicht benötigen zu müssen?

Hier die möglichen Gründe:

  • Der größte Teil der Bevölkerung fröhnt dem Irrglauben, dass Vater Staat die Gehaltsausfälle im Falle einer Berufsunfähigkeit für jemanden übernimmt. Das ist schlichtweg nicht richtig! Sicherlich gibt es staatliche Hilfen, die beantragt werden können, sie decken jedoch nicht einmal im Ansatz den Schaden, der enstanden ist. Eine dramatische Verschlechterung des bisherigen (und gewohnten) Lebensstandards droht.
  • Es hält sich das Gerücht, dass die Versicherung dann im tatsächlichen Schadensfall nicht zahlen würde. Dies ist jedoch eine Fehlannahme. Die Versicherung nimmt nur dann von ihrem Recht Gebrauch, falls sich jemand mit Absicht verletzt hat oder die Gesundheitsfragen beim Abschließen der Berufsunfähigkeitsversicherung unwahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein immer wieder vorgebrachtes Argument, um sich nicht zu versichern. Doch dies ist ganz einfach nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger im Normalfall auch die Versicherungsbeiträge. Außerdem sind die Gesundheitsfragen viel leichter zu beantworten, weil häufig noch keine Erkrankungen vorliegen. Je älter jemand wird, desto schwieriger wird es aufgrund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen aufzutreiben, welches einen noch versichern will.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Fall eines Schadens sein?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage sicherlich nicht. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der BUV darstellen sollen, muss jederzeit unter Betrachtung der persönlichen Situation des einzelnen zu Versichernden getroffen werden Jeder Mensch benötigt im Schadensfall unterschiedlich hohe Rentenzahlungen, weil auch jeder Mensch einen anderen Anspruch an seinen Lebensstandard stellt. Naturgemäß sollte jederzeit bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten sollte, desto höher muss selbstredend auch die Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Bitte achten Sie aber darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschluss einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern genau aufgezeigt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Gute Beratung ist an dieser Stelle elementar.

Auch in Großenehrich können Sie Ihre BUV abschließen

Informieren Sie sich, welcher Makler in Großenehrich eine gute Reputation genießt und Sie in allen Einzelheiten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfters hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Großenehrich auch tatsächlich gute Arbeit macht, das heißt Sie ebenfalls gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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