Was genau versteht man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist eine Möglichkeit der Invaliditätsabsicherung. Zudem ist sie sicherlich auch die bekannteste Versicherungsart dieser Oberkategorie neben der Unfallversicherung. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen ist der exakte Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine übliche Variante der BUV.
Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?
Weil es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Restriktionen, wer eine solche abschließen darf und wer nicht. Alle Angestellten und Selbstständige können eine BUV für sich abschließen, um Ihren Lebensstandard hiermit abzusichern. Es sollte allerdings erwähnt werden, dass für alle Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, Ausnahmen gelten. Bei allen Personen, die vor diesem genannten Termin geboren sind, kann im Falle einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung mit ein paar geringen Leistungen eintreten. Doch auch in diesem Fall kann die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der wirklich nur niedrigen Leistungen der Rentenversicherung eine Menge Sinn machen. Alle, die nach dem genannten Datum geboren wurden, haben kein Recht auf die zusätzlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen für Ihren Schutz selbst sorgen, sprich privat eine BUV abschließen, um sich für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Besonders sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Uniabgänger, Doktoren et cetera) sollten auf eine sehr gute Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit achtgeben. Sollte dieser Fall eintreten, kann ein solcher Arbeitnehmer ohne Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsarbeiterjob "verdonnert" werden, der deutlich unter seinen Qualifikationen ist.
Welchen Sinn hat der Abschluss einer BUV?
Wie der Name schon sagt, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eintretenden Unfähigkeit seinen Job weiter ausüben zu können, finanziell abgesichert ist. Er soll so die Möglichkeit bekommen, im Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit, weiter seinen sozialen und individuellen Status erhalten zu können. Deshalb soll die BUV dafür Sorge tragen, dass eine Abdeckung aller (finanziellen) (Teil-)Bedarfe gewährleistet ist. Somit ist die BUV nochmal deutlich spezifischer als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil diese nur genau dann zum Tragen kommt, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit bzw. eine allgemeine Unfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Grundsätzlich kann jedoch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den wirklich angefallenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, da es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das heißt eigentlich nur, dass bei der BUV nicht der tatsächlich entstandener Schaden beglichen wird, sondern lediglich, dass es nach Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber in der Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist in der Regel nicht einfach zu sagen. Abhängig von Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von bestimmten Leistungen eine ganze Ecke lukrativer sein, als wenn nur der Schaden ausgeglichen wird.
Weit verbreitete Irrglauben
Die BUV scheint also eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Trotzdem sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. Obwohl Stand 2012 knapp ein Viertel aller Erwerbstätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen zu früh aus dem Arbeitsleben ausscheidet, war 2010 erst ca. 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Weshalb ist dies aber so und was meinen Arbeitnehmer, wieso sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen?
Hier die möglichen Gründe:
- Weit verbreitet ist die Befürchtung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit Ausreden vor den wiederkehrenden Schadenszahlungen drücken und die Versicherten im Fall der Fälle nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Das Versicherungsunternehmen wird nur die Zahlungen verweigern, in dem Fall, dass ein Versicherungsnehmer die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) mit Absicht verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die BUV zu kommen und nicht mehr arbeiten zu müssen.
- Man glaubt, dass es einen selbst nicht erwischt. Pustekuchen. Doch leider gilt genau wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten im Zuge psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht jedes mal muss ein Unfall der Grund sein.
- Viele Erwerbstätige denken, dass Sie durch die Unfall- bzw. Lebensversicherung ausreichend abgesichert sind. Dies stimmt aber nich. Dieser Versicherungstyp bietet keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz im Fall der Fälle.
Wie hoch sollte die BUV bzw. die mögliche bemessene Rente sein?
Generell beantworten lässt sich diese Frage sicherlich nicht. Die Höhe der zu möglichen Auszahlungen sollte immer in Abhängigkeit zur persönlichen Situation stehen. Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an einen Lebenstandard und benötigt demzufolge auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Naturgemäß sollte immer bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Bedarfsfall eintreten muss, desto höher muss selbstredend auch die Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Bitte achten Sie aber darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschluss einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern genau dargelegt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Eine gute Beratung ist an dieser Stelle elementar.
Ihre BUV in Bernstadt
Von welchem Makler Sie sich in Bernstadt beraten lassen sollten, können wir Ihnen selbstverständlich auch nicht zu 100 Prozent beantworten. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich vor Treffen der Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Familie, Bekannte, Arbeitskollegen) erkundigen, wer bereits eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und mit der Beratung glücklich war. Persönliche Empfehlungen sind sicherlich der sicherste, schnellste und einfachste Weg einen guten Versicherungsmakler in Hofheim aufzutreiben. Nehmen Sie sich Zeit und beachten Sie die Auswahl. Sicherlich gibt es auch in Bernstadt Versicherungsmakler, welche sich bloß um Ihr eigenes Wohlergehen kümmern und nicht im Interesse Ihrer Kunden handeln.
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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