Berufsunfähigkeitsversicherung Munderkingen

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was ist das genau?

Vorurteile zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist eine Form der Invaliditätsabsicherung. Nebenbei ist sie sicherlich auch die bekannteste Versicherungsart dieser Oberkategorie neben der, ebenfalls sehr bekannten, Unfallversicherung. Sie wird zumeist in Verbindung mit Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen. Sozusagen als erweiterten Schutz, um den Lebensstandard auch bei einer Berufsunfähigkeit nicht herunterschrauben zu müssen. In solch einem Fall firmiert diese dann hingegen eher unter dem Begriff Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine übliche Variante der BUV.

Wer kann alles die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?

Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Restriktionen, wer sie abschließen darf und wer nicht. Alle Angestellten und Selbstständige können für sich eine BUV abschließen und Ihren Lebensstandard dadurch absichern. Es sollte aber erwähnt werden, dass für alle Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, Ausnahmen gelten. Für all diese Personen greift die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und mit eher niedrigen Leistungen. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann also trotzdem Sinn machen. All diejenigen, die nach diesem Termin geboren wurden, genießen diesen besonderen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Für sie ist es also außerordentlich empfehlenswert, sich privat mittels einer BUV gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt insbesondere für sehr gut ausgebildete, sprich hochqualifizierte Arbeitnehmer, die Ihre vorherige Arbeit nicht mehr ausführen können. Ohne BUV könnten sie vor der Zahlung jedweder Leistungen bei Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und dort auf einfache Hilfstätigkeiten angesetzt werden.

Welches Ziel hat eine BUV?

Wie der Name bereits sagt, soll die BUV dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eintretenden Unfähigkeit seine Beruf weiter ausüben zu können, monetär abgesichert ist. Er soll so die Möglichkeit bekommen, im Falle des Eintritts der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, weiter seinen sozialen und individuellen Status zu wahren. Deshalb soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür sorgen, dass eine Abdeckung aller finanziellen (Teil-)Bedarfe gewährleistet ist. An dieser Stelle muss folglich ganz klar zwischen der BUV und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit bereits in Kraft tritt, wenn der wirklich erlernte Beruf nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Allerdings kann eine BUV auch nicht den tatsächlich angefallenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, da es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Das heißt, dass eine genau festgelegte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist überwiegend nicht dem tatsächlich entstandenen Schaden entsprechend, trotzdem wahrlich deutlich besser als die ausschließlich gesetzliche Absicherung durch die Rentenversicherung.

Weit verbreitete Irrglauben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung scheint also tatsächlich eine durchaus wichtige Versicherung zu sein. Trotzdem sind noch lange nicht alle Arbeitnehmer für den Fall der Fälle versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war im Jahr 2010 nur jeder 5. Erwerbstätige gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Ein schockierend niedriger Wert, der die Fragestellung aufwirft, was die 80% der Versicherungslosen machen, sobald sie in die Situation kommen, Ihren Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme aufgeben zu müssen.Aber was ist die Ursache, dass so viele Erwerbstätige noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, bzw. denken, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nötig zu haben?

Diese Punkte könnten dafür verantwortlich sein:

  • Die meisten Versicherten fühlen sich dank ihrer bestehenden Unfall- oder Lebensversicherung geschützt. Hier müssen Sie aber aufpassen: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur rudimentär und kaum genügend geschützt.
  • Allgemein bekannt ist die Meinung, dass sich Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den wiederkehrenden Zahlungen drücken und die Versicherungsnehmer im Ernstfall nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Dies ist schlichtweg falsch. Das Versicherungsunternehmen wird nur die Zahlungen verweigern, für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen beim Abschließen der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) vorsätzlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen und nicht mehr arbeiten zu müssen.
  • Das Gros der Bevölkerung fröhnt dem Irrglauben, dass Vater Staat die Gehaltsausfälle im Fall einer Berufsunfähigkeit für jemanden übernimmt. Das ist falsch! Sicherlich gibt es staatliche Hilfestellungen, die beantragt werden können, diese decken aber nicht mal ansatzweise den entstandenden Schaden. Eine dramatische Verschlechterung des alten (und gewohnten) Lebensstandards droht.
  • Viele glauben, dass die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer sind und benutzen dieses Geld eher für etwas anderes. Doch auch wenn die BUV zu den teureren Policen gezählt werden kann, sind die Beiträge lohnenswert.
  • Viele glauben, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein können. Dies ist schlichtweg nicht richtig. "Es trifft mehr als man glaubt". Gerade die in letzter Zeit an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Mitunter gerade bei denen, die denken, dass es sie nicht treffen könnte.

Auf welche Rentenzahlung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

Eine pauschale Antwort auf die Frage nach dem Leistungsumfang der BUV gibt es eigentlich nicht. Sowohl die Beiträge als auch die im Bedarfsfall zu zahlende Rente hängen insbesondere sowohl von den Einkünften, als auch vom Lebensstandard des zu Versichernden ab. Je höher die gewählten Beiträge, umso höher auch später die Auszahlungen im Bedarfsfall. Sie sollten also nicht bloß eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um einfach eine zu besitzen, sondern sollten sehr wohl genau ermitteln, was die Versicherung ein einem Ernstfall auch leisten können muss. Eine professionelle individuelle Beratung ist an dieser Stelle elementar und sollte auch eingefordert werden. Suchen Sie nach einem Versicherungsmakler, der Sie ausführlich berät und Ihnen darlegt, welchen Bedarf Sie wirklich mit Ihrer Versicherung abdecken müssen. Viele Makler denken auch nur an Ihre Provision und sind natürlich an einem möglichst hohen Abschluss der Police interessiert.

Ihre BUV in Munderkingen

Von welchem Versicherungsmakler Sie sich in Munderkingen beraten lassen sollten, können wir Ihnen natürlich auch kaum zu 100 Prozent beantworten. Wichtig ist, dass Sie sich vor Ihrer Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Familie, Bekannte, Arbeitskollegen) erkundigen, wer bereits eine solche BUV abgeschlossen hat und mit seiner Beratung zufrieden war. Persönliche Empfehlungen sind mit Sicherheit der sicherste, schnellste und einfachste Weg einen passenden Makler in Hofheim aufzutreiben. Nehmen Sie sich Zeit und beachten Sie auf wen Ihre Auswahl fällt. Sicherlich gibt es auch in Munderkingen Makler, die sich bloß um Ihr eigenes Wohl kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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