Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was verbirgt sich genau dahinter?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist eine Möglichkeit der Invaliditätsabsicherung. Zudem ist sie sicher auch die bekannteste Versicherungsart dieser Überkategorie neben der, ebenfalls durchaus bekannten, Unfallversicherung. Nicht selten entschließen sich Personen zum Abschluss dieser Versicherung zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie sich auch für eine Lebens- oder Rentenversicherung entschieden haben. In dieser Kombination möchten Versicherungsnehmer erreichen, langfristigen Schutz des erarbeiteten Lebenstandards auch bei Einschränkungen bezüglich einer unvermittelt einsetzenden Berufsunfähigkeit aufrecht zu erhalten. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine verbreitete Art des Abschlusses.
Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?
Jedem (auch jedem aus Forchheim) ist es gestattet eine BUV abzuschließen, sofern er diese für sich als notwendig erachtet. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02.01.'61 geboren sind. Bei diesen Menschen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Allerdings sind die Leistungen dabei eher gering. Eine zusätzliche BUV kann also trotzdem sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit sehr begrenzt und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, weil die gesetzliche Grundsicherung im Regelfall kaum ausreichend ist. Dies gilt besonders für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.
Wann ist das Abschließen einer BUV für einen sinnvoll?
Der Name selbst erklärt den Sinn der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer möchte für den Fall einer Berufsunfähigkeit so abgesichert sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Dazu muss vielleicht noch erwähnt werden, dass die Versicherung schon in Kraft tritt, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss im Prinzip der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Hier muss somit klar zwischen der BUV und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit bereits greift, wenn der wirklich gelernte Job nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Die BUV ist jedoch keine Schadensversicherung, sondern eine Summenversicherung. Ein faktisch eingetretener Schaden wird mit der Hilfe dieses Versicherungstyps also nicht beglichen. D.h., dass eine exakt bestimmte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist im Regelfall nicht dem wirklich entstandenen Schaden entsprechend, aber ohne Frage signifikant besser als die ausschließlich gesetzl. Absicherung durch die Rentenversicherung.
Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wirklich wichtige Versicherung ist, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 in etwa ein Viertel aller Erwerbstätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen zu früh aus dem Erwerbsleben ausscheidet, war 2010 erst knapp ein Fünftel gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber warum verfügt bloß jeder Fünfte über diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Aus welchem Grund glaubt die Allgemeinheit scheinbar diesen Versicherungstyp nicht haben zu müssen?
Diese Ursachen könnten dafür verantwortlich sein:
- Die meisten Versicherungsnehmer fühlen sich wegen ihrer bestehenden Lebens- oder Unfallversicherung abgesichert. Hier müssen Sie allerdings aufpassen: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur wenig und nicht ausreichend abgesichert.
- Ein Teil der Bevölkerung glaubt, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen konstant halten können. Vorsicht: Verbindlichkeiten wie Kredite und sonstige fixe Ausgaben bleiben gleich, aber Teile des Einkommens bleiben aus. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es nichtsdestotrotz zum Überleben ausreichend ist, aber den bisherigen Lebensstandard können Sie mit Sicherheit nicht halten.
- Der größte Teil der Bevölkerung fröhnt dem Irrglauben, dass Vater Staat die Erwerbsausfälle bei einer Berufsunfähigkeit für einen übernimmt. Dies ist schlichtweg falsch! Sicherlich gibt es staatliche Unterstützungen, welche beantragt werden können, diese decken allerdings nicht mal ansatzweise den entstandenden Schaden. Eine dramatische Verschlechterung des bekannten (und gewohnten) Lebensstandards droht.
- "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein oft genanntes Argument, um sich nicht zu versichern. Das ist ganz einfach nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger in der Regel auch die Versicherungsbeiträge. Zudem sind die Fragen zur Gesundheit viel einfacher zu beantworten, da meist noch keine Erkrankungen vorliegen. Je älter jemand wird, desto schwerer wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen zu finden, das einen noch versichert.
- Die meisten glauben nicht, dass dies jemals für sie selbst eintreten kann. Dies ist aber fahrlässig, weil es mehr trifft als man denken würde. Gerade die psychischen Krankheitsbilder werden immer öfter zur Ursache von Berufsunfähigkeit. Solche Krankheiten sind eher schleichend und man realisiert diese oft erst, wenn es bereits zu spät ist.
- Weit verbreitet ist die Meinung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den kontinuierlichen Schadenszahlungen drücken und die Versicherten im Fall der Fälle nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Das ist schlichtweg nicht richtig. Das Versicherungsunternehmen wird die Zahlungen nur verweigern, in dem Fall, dass ein Versicherungsnehmer die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der Versicherung unwahrheitsmäßig beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) mit Absicht verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die BUV zu kommen und nicht mehr arbeiten zu müssen.
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die bemessene Rente sein?
Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Die Höhe der Beiträge (und der damit verbundenen Auszahlungen) muss immer unter Einbeziehung der persönlichen Situation jedes Einzelnen erfolgen. Jede Person braucht im Schadensfall unterschiedliche Rentenzahlungen, weil auch jeder Mensch einen anderen Anspruch an den Lebensstandard stellt. Natürlich sollte immer bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Fall der Fälle eintreten muss, desto höher muss selbstredend auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Bitte achten Sie jedoch darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie tunlichst darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung gedrängt werden, sondern exakt dargelegt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Gute Beratung ist an dieser Stelle elementar.
Schließen Sie Ihre BUV bei Ihnen in Forchheim direkt ab
Machen Sie sich schlau, welcher Versicherungsmakler in Forchheim einen guten Ruf genießt und Sie eingehend zum Thema BUV beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer auch eine BUV hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen öfters hören, können sich mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Forchheim auch tatsächlich gute Arbeit macht, d. h. Sie auch bestens beraten kann.
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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