Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Überkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei diese beiden Versicherungstypen sicher auch die Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen, die am bekanntesten sind. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen ist der genaue Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine weit verbreitete Variante der BUV.
Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?
Jedem (auch jedem aus Sassnitz) ist es gestattet eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sofern er eine solche für sich als sinnvoll erachtet. Es sollte dennoch nicht unerwähnt bleiben, dass für alle Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, ein paar Ausnahmen gelten. Bei sämtlichen Menschen, welche vor dem genannten Termin geboren sind, kann im Fall einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung mit ein paar geringen Leistungen eintreten. Aber auch in diesem Falle kann die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wegen der wirklich nur geringen Leistungen der Rentenversicherung sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit äußerst limitiert und es empfiehlt sich in jedem Fall eine eigene BUV abzuschließen, weil die gesetzliche Grundsicherung meistens kaum genügend ist. Dies gilt vor allem für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.
Wann macht der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für mich Sinn?
Sie ist absolut sinnvoll! Halten Sie sich einmal vor Augen, Sie könnten Ihren ursprünglich gelernten Job, welcher ihnen viel Freude gemacht hat, nicht mehr ausüben. Ohne Abschluss einer BUV könnten Sie dazu verpflichtet werden, jede andere Art von Arbeit, zu der Sie noch imstande sind, auszuüben, um weiter Geld zum Halten Ihres Lebensstandards zu bekommen. Durch die BUV sind Sie geschützt und bekommen finanzielle Leistungen, sobald Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können. An dieser Stelle muss dementsprechend ganz klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit bereits greift, wenn der wirklich erlernte Job nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Allerdings kann eine BUV auch nicht den wirklich entstandenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, weil es sich bei einer BUV nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Dies heißt, dass eine genau festgelegte (wiederkehrende) Leistung erbracht wird. Diese ist in aller Regel nicht dem tatsächlich entstandenen Schaden entsprechend, nichtsdestotrotz allemal deutlich besser als die ausschließlich gesetzl. Absicherung durch die Rentenversicherung.
Falsche Annahmen der Allgemeinheit in Sachen BUV
Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung eine durchaus wichtige Versicherung ist, sind in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 circa jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen zu früh aus dem Berufsleben ausscheidet, war 2010 erst ca. ein Fünftel gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber weshalb besitzt nur jeder Fünfte diese so wichtige BUV? Weswegen glaubt die Mehrheit offensichtlich diese Versicherung nicht benötigen zu müssen?
Hier einige mögliche Punkte, die der Grund dafür sein können:
- Viele meinen, dass die Beiträge für eine BUV zu hoch sind und benutzen dieses Geld lieber anderweitig. Doch auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den teureren Policen gezählt werden kann, sind die Beiträge lohnenswert.
- Mehr als 20% glauben noch immer, dass der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit den Lohnausfall ausgleicht. Dies ist allerdings schon ewig nicht mehr der Fall bzw. längst nicht genug.
- Weit verbreitet ist die Meinung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den wiederkehrenden Schadenszahlungen drücken und die Versicherungsnehmer im Fall der Fälle nicht von der Versicherung profitieren. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Das Versicherungsunternehmen wird die Zahlungen nur verweigern, in dem Fall, dass ein Versicherungsnehmer die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) vorsätzlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die BUV zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
- Die Fehlannahme, den bisherigen Lebensstandard auch ohne das vorherige Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte achten Sie darauf, dass sich bei Fall eines Schadens Ihr Einkommen wahrscheinlich (zumindest ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert, allerdings sämtliche fixen Ausgaben (Miete, Kredite etc.) vollständig bestehen bleiben. An dieser Stelle entsteht eine Varianz, die lediglich in den wenigsten Fällen nicht zu einer Beschneidung des bisherigen Lebensstandards führt.
- Jeder glaubt, dass es einen selbst nicht erwischt. Mitnichten. Leider gilt genau wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Gerade Berufsunfähigkeiten aufgrund psychischer Krankheitsbilder werden immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall die Ursache sein.
- "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein oft vorgebrachtes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger im Normalfall auch die Beiträge. Im Übrigen sind die Fragen zur Gesundheit viel einfacher zu beantworten, da meist noch keine Erkrankungen vorlagen. Umso älter jemand wird, desto schwerer wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen aufzutreiben, das einen noch versichert.
Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Falle eines Schadens sein?
Eine generelle Antwort auf die Frage zum Leistungsumfang der BUV gibt es im Prinzip nicht. Sowohl Beiträge als auch die im Bedarfsfall zu zahlende Rente hängen vornehmlich sowohl vom Einkommen, als auch vom Lebensstandard des Versicherten ab. Grundlegend gilt erwartungsgemäß: "Umso höher die monatlichen Beitragszahlungen, desto höher dann auch die Auszahlungen". Beachtet werden muss daher, dass man eine BUV nicht einfach nur mit einem sehr niedrigen Beitrag abschließt, bloß um eine zu haben. Eine individuelle Beratung ist in diesem Zusammenhang Gold wert. Suchen Sie nach einem Versicherungsmakler, welcher Sie ausführlich berät und Ihnen aufzeigt, welchen Bedarf Sie tatsächlich mit Ihrer Versicherung decken müssen. Viele Makler denken auch einzig an Ihre Provision und sind erwartungsgemäß an einem möglichst hohen Abschluss der Police interessiert.
Auch in Sassnitz können Sie eine BUV abschließen
Informieren Sie sich, welcher Versicherungsmakler in Sassnitz einen guten Ruf genießt und Sie in allen Einzelheiten zum Thema BUV beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Arbeitskollegen, Bekannte, Familie, Freunde) schlau, wer dort auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich sicherlich davon ausgehen, dass dieser Makler aus Sassnitz auch tatsächlich gute Arbeit macht, das heißt Sie ebenso bestens beraten kann.
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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