BU Herzberg

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Was versteht man genau unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Falsche Annahmen zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Oft entschließen sich Personen zum Abschließen dieser Versicherung zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie sich zudem für eine Renten- oder Lebensversicherung entschieden haben. Mit dieser Kombination möchten Versicherungsnehmer erreichen, langfristigen Schutz des aktuellen Lebenstandards auch bei persönlichen Einschränkungen bezüglich einer unerwartet einsetzenden Berufsuntüchtigkeit aufrecht zu erhalten. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine übliche Variante der BUV.

Wer kann alles die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Jedem (auch jedem aus Herzberg) ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sofern er eine solche für sich als notwendig betrachtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02. Januar '61 geboren sind. Für all diese Personen greift die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und mit recht niedrigen Leistungen. Aber auch in diesem Falle kann die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der wirklich nur sehr niedrigen Leistungen der Rentenversicherung viel Sinn machen. Alle, die nach dem genannten Datum geboren wurden, haben kein Recht auf die Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen sich selbst um ihren Schutz kümmern, das heißt eine private BUV abschließen, um sich für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Wie sinnvoll ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Name selbst erklärt den Sinn der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Außerdem sollte vielleicht noch gesagt werden, dass die Versicherung schon in Kraft tritt, sobald der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss sozusagen der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. An dieser Stelle muss dementsprechend klar zwischen der BUV und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit bereits in Kraft tritt, wenn der wirklich gelernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. In der Regel kann aber auch die BUV nicht dafür sorgen, den wirklich entstandenen wirtschaftlichen Schaden auszugleichen, da es sich nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet an sich nur, dass bei der BUV nicht der wahrhaftig angefallener Schaden ausgeglichen wird, sondern lediglich, dass es nach einem Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber i. d. R. auch dauerhaft. Was besser ist, ist i. d. R. nicht einfach zu sagen. Je nach Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich lukrativer sein, als wenn bloß der Schaden beglichen wird.

Falsche Annahmen der Allgemeinheit in Sachen BUV

Die BUV scheint also eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Dessen ungeachtet sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, welche besagt, dass ein Viertel aller Erwerbstätigen aus Gründen der Gesundheit seinen Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben muss. Im Jahr 2010 war aber erst 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was machen diejenigen, welche keine Versicherung haben? Und wir müssen davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht bloß um Menschen handelt, die tatsächlich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicherlich nicht wenige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die keine Versicherung hatten.Aber warum haben nur 20% diese so wichtige BUV? Weswegen glaubt die Mehrheit offensichtlich diese Versicherung nicht haben zu müssen?

Hier die möglichen Gründe:

  • Die Befürchtung, dass die Versicherung auch im Fall eines Schadens nicht zahlt, ist weit verbreitet. In Wahrheit jedoch ist dies nur dann der Fall, wenn man sich selbst mit Absicht verletzt oder vor Abschließen der BUV Fragen bezüglich der Gesundheit nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Jeder denkt, einen selbst erwischt es nicht. Pustekuchen. Doch leider gilt genau wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Gerade Berufsunfähigkeiten im Zuge psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht jedes mal muss ein Unfall die Ursache sein.
  • Viele Personen denken immer noch, dass der Staat für Teile des Erwerbsausfalls im Falle der Berufsunfähigkeit aufkommt. Dies ist allerdings schon lang nicht mehr der Fall bzw. die Zahlungen, welche man an dieser Stelle beantragen kann, sind in keiner Weise genügend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Schaden ab.
  • Die meisten Erwerbstätigen glauben, dass Sie durch den Besitz einer Unfall- bzw. Lebensversicherung ausreichend abgesichert sind. Dies stimmt aber nich. Dieser Versicherungstyp bietet keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz im Fall einer Berufsunfähigkeit.
  • Der hohe Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung schreckt viele vor dem Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Zugegebenermaßen ist die BUV eine der teureren Policen. Der Grund ist einerseits, dass bislang so wenige eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und das Risiko auf weniger Schultern verteilt werden muss, andererseits aber auch, da nur so auch wirklich sinnvolle Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Betrag scheint hoch, lohnt sich jedoch, was viele allerdings erst im tatsächlichen Schadensfall zu schätzen wissen.

Auf welche Rentenzahlung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

Eine pauschale Antwort wird an dieser Stelle niemand geben können. Die Höhe der monatlichen Beiträge (und der damit verbundenen möglichen Auszahlungen) muss immer unter Berücksichtigung der persönlichen Situation eines jeden Einzelnen erfolgen. Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebenstandard und braucht folglich auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Grundlegend gilt natürlich: Umso höher die Rente im Schadensfall, desto höher auch der Beitrag der an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden muss. Bitte achten Sie aber darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschluss einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern genau aufgezeigt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hier elementar.

Auch in Herzberg können Sie Ihre BUV abschließen

Von welchem Makler Sie sich in Herzberg beraten lassen sollten, können wir Ihnen natürlich auch kaum zu 100% beantworten. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich vor Ihrer Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Familie, Bekannte, Arbeitskollegen) erkundigen, wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und mit seiner Beratung zufrieden war. Persönliche Empfehlungen sind sicher der sicherste, einfachste und schnellste Weg einen passenden Versicherungsmakler in Hofheim aufzutreiben. Nehmen Sie sich Zeit und beachten Sie auf wen Ihre Wahl fällt. Bestimmt gibt es auch in Herzberg Makler, welche sich ausschließlich um Ihr eigenes Wohlergehen kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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