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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist eine Möglichkeit der Invaliditätsabsicherung. Zudem ist sie mit Sicherheit auch die bekannteste Art der Versicherung dieser Oberkategorie neben der, ebenfalls recht bekannten, Unfallversicherung. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen ist der genaue Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine weit verbreitete Art des Abschlusses.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Weil es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine tatsächlichen Bestimmungen, wer sie abschließen darf und wer dagegen nicht. Alle Arbeitnehmer und selbstständige Unternehmer können für sich eine BUV abschließen und Ihren Lebensstandard auf diese Weise absichern. Nur für Menschen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden, bestehen Ausnahmen. Für alle diese Personen kommt die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzlichen Rentenversicherung unter etwaigen Voraussetzungen und mit relativ niedrigen Leistungen zum Tragen. Doch auch in diesem Falle kann die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der wirklich nur sehr geringen Leistungen der Rentenversicherung eine Menge Sinn machen. Für alle, die später geboren wurden, ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit stark begrenzt und es empfiehlt sich in jedem Falle eine extra BUV abzuschließen, da die gesetzl. Grundsicherung zumeist nicht ausreichend ist. Dies gilt besonders für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.

Welchen Sinn hat eine BUV?

Der Name an sich erklärt die Intention der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Dazu muss evtl. noch gesagt werden, dass die Versicherung schon in Kraft tritt, sobald der Versicherte den Job nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss praktisch der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Somit kann gesagt werden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch mal deutlich mehr Schutz aufweist als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche nur die komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. D. h., sobald eine Person bloß über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung verfügt, und sie ihren ursprünglich erlernten Job nicht mehr ausüben kann, kann der Versicherte weiterhin dazu "gezwungen" werden, andere Hilfsarbeiten zu tun, welche noch machbar sind. Hierbei ist es dann auch einerlei, ob ihm dieser Job Spaß bereitet oder nicht. Dennoch kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, weil es sich bei der BUV nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. Was bedeutet dies? Eigentlich nur soviel, dass im Schadensfall nicht genau den Betrag des eingetretenen Schadens ausgeglichen wird, sondern dass ab dem Zeitpunkt des Schadens exakt wiederkehrende, festgelegte Zahlungen in Kraft treten. Je nach Zeitpunkt (bzw. Alter des Geschädigten) und Schadenstyp können die regelmäßigen Zahlungen dagegen deutlich lohnender sein als die Einmalzahlung.

Vorurteile in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Obwohl die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 ungefähr 25% der Erwerbstätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen zu früh aus dem Erwerbsleben ausscheidet, war 2010 erst rund jeder fünfte gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber was ist der Grund, warum so viele Erwerbstätige noch keine BUV besitzen, bzw. meinen, die BUV nicht nötig zu haben?

Hier die möglichen Gründe:

  • Die meisten Erwerbstätigen meine, dass Sie durch ihre Lebens- bzw. Unfallversicherung ausreichend abgesichert sind. Dies stimmt aber nich. Dieser Versicherungstyp bietet keinen ausreichenden bzw. umfassenden Schutz im Fall der Fälle.
  • Mehr als jeder fünfte glaubt immer noch, dass der Staat im Falle der Fälle den Erwerbsausfall ausgleicht. Das ist aber schon lange nicht mehr aktuell bzw. lange nicht genug.
  • Die einen fühlen sich zu alt und die anderen fühlen sich zu jung, eine Versicherung abzuschließen. Man kann aber eigentlich nicht jung genug sein, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Je älter man wird, desto kostspieliger wird die Police und umso schwieriger wird es überhaupt einen Versicherer zu finden. Meist gibt es im fortgeschrittenen Alter auch bereits Krankheiten, welche immer angegeben werden müssen und die zudem dann auch zu höheren Beiträgen führen können.
  • Ein Teil der Bevölkerung meint, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard auch ohne die alten Einkünfte gleich halten können. Achtung: Verbindlichkeiten wie Kredite und weitere fixe Ausgaben bleiben bestehen, aber Teile der Einkünfte brechen weg. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es trotzdem zum Überleben ausreichend ist, aber den bisherigen Lebensstandard können Sie sicherlich nicht halten.
  • Die meisten können sich nicht vorstellen, dass dies jemals für sie selbst eintreten kann. Dies ist aber riskant, weil es mehr trifft als man denken würde. Gerade die psychischen Krankheitsbilder werden immer öfter zum Grund von Berufsunfähigkeit. Solche Krankheiten sind schleichend und man realisiert sie erst, wenn es zu spät ist.
  • Weit verbreitet ist die Meinung, dass sich Versicherungsunternehmen mit Ausreden vor den kontinuierlichen Zahlungen drücken und die Versicherungsnehmer im Ernstfall nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Das ist schlichtweg nicht richtig. Das Versicherungsunternehmen wird nur die Zahlungen verweigern, für den Fall, dass der Versicherte die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der Versicherung unwahrheitsmäßig beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) vorsätzlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die BUV zu kommen und nicht mehr arbeiten zu müssen.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Falle eines Schadens sein?

Eine generelle Antwort wird niemand geben können. Die Höhe der monatlichen Beiträge (und der damit verbundenen Auszahlungen) muss immer unter Einbeziehung der persönlichen Situation eines jeden Einzelnen erfolgen. Jeder benötigt im Schadensfall unterschiedlich hohe Rentenzahlungen, da auch jede Person einen unterschiedlichen Anspruch an den Lebensstandard stellt. Grundlegend gilt logischerweise: Umso höher die Rente im Bedarfsfall, desto höher auch der Beitrag der an den Versicherer entrichtet werden muss. Bitte achten Sie aber darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei welchem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern exakt dargelegt bekommen, wie hoch ihr tatsächlicher Bedarf ist. Eine gute Beratung ist hierbei elementar.

Ihre BUV in Leun

Von welchem Versicherungsmakler Sie sich in Leun beraten lassen sollten, können wir Ihnen natürlich auch kaum zu 100 Prozent beantworten. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich vor Treffen Ihrer Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Bekannte, Arbeitskollegen, Familie) erkundigen, wer schon eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und mit der Beratung zufrieden war. Persönliche Empfehlungen sind sicher der sicherste, schnellste und einfachste Weg einen guten Makler in Hofheim zu finden. Nehmen Sie sich Zeit und achten Sie auf Ihre Auswahl. Sicherlich gibt es auch in Leun Versicherungsmakler, welche sich bloß um Ihr eigenes Wohlergehen kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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