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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Weit verbreitete Irrglauben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen ist die exakte Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine gängige Variante der BUV.

Für wen ist es möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Bestimmungen, wer sie abschließen darf und wer dagegen nicht. Alle Angestellten und Selbstständige können für sich eine BUV abschließen, um Ihren Lebensstandard so abzusichern. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden. Bei eben diesen Menschen greift im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung unter speziellen Voraussetzungen. Allerdings sind die Leistungen hier recht gering. Eine zusätzliche BUV kann also nichtsdestotrotz Sinn machen. Für alle, die später geboren wurden, ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit äußerst limitiert und es empfiehlt sich in jedem Fall eine extra BUV abzuschließen, weil die gesetzl. Grundsicherung im Regelfall nicht genügend ist. Dies gilt besonders für hochqualifizierte, sprich sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, welche Ihre vorherige Tätigkeit nicht mehr ausführen können. Ohne BUV könnten sie vor der Zahlung irgendwelcher Leistungen bei Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und dort auf einfache Hilfstätigkeiten angesetzt werden.

Wie sinnvoll ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Name selbst erklärt den Zweck der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Außerdem muss evtl. noch gesagt werden, dass die Versicherung schon greift, wenn der Versicherte seinen Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss im Prinzip der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. An dieser Stelle muss somit ganz klar zwischen der BUV und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der tatsächlich gelernte Job nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Jedoch kann eine BUV auch nicht den tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, weil es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Dies bedeutet an sich bloß, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der faktisch eingetretener Schaden ausgeglichen wird, sondern vielmehr, dass es nach Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber in der Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist i. d. R. nicht einfach zu sagen. Abhängig von Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von bestimmten Leistungen eine ganze Ecke lohnender sein, als wenn lediglich der Schaden beglichen wird.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung scheint also eine tatsächlich wichtige Versicherung zu sein. Nichtsdestotrotz sind noch lange nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. Obwohl Stand 2012 in etwa ein Viertel der Erwerbstätigkeiten aus Gründen der Gesundheit zu früh aus dem Erwerbsleben ausscheidet, war 2010 erst rund jeder fünfte gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber was ist der Grund, dass so viele Erwerbstätige noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, bzw. glauben, die BUV nicht nötig zu haben?

Diese Punkte können dafür verantwortlich sein:

  • Allgemein bekannt ist die Befürchtung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den wiederkehrenden Schadenszahlungen drücken und die Versicherungsnehmer im Fall der Fälle nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Dies ist ganz einfach falsch. Das Versicherungsunternehmen wird die Zahlungen nur verweigern, für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der Versicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) mit Absicht verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
  • Die meisten glauben nicht, dass dieser Fall jemals für sie selbst eintreten kann. Dies aber ist fahrlässig, da es mehr trifft als man denkt. Vor allem psychische Krankheitsbilder werden immer öfter zur Ursache von Berufsunfähigkeit. Diese Krankheiten sind eher schleichend und man realisiert diese erst, wenn es schon zu spät ist.
  • Das Gros der Bevölkerung fröhnt dem Irrglauben, dass Vater Staat die Erwerbsausfälle im Fall einer Berufsunfähigkeit für jemanden übernimmt. Das ist schlichtweg falsch! Sicher gibt es staatliche Hilfen, die beantragt werden können, diese decken aber nicht einmal im Ansatz den entstandenden Schaden. Eine dramatische Verschlechterung des bisherigen (und gewohnten) Lebensstandards droht.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Falle eines Schadens sein?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der BUV darstellen sollen, muss immerzu unter Einbeziehung der persönlichen Situation des einzelnen zu Versichernden getroffen werden Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht folglich auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Naturgemäß sollte jederzeit bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten sollte, desto höher muss natürlich auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Bitte achten Sie allerdings darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht zum Abschließen einer höheren Versicherung gedrängt werden, sondern exakt dargelegt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hierbei das Wichtigste.

Ihre BUV in Kelbra

Informieren Sie sich, welcher Makler in Kelbra eine gute Reputation genießt und Sie eingehend zum Thema BUV beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Arbeitskollegen, Bekannte, Familie) schlau, wer dort ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen mehrmals hören, können sich sicherlich davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Kelbra auch tatsächlich gute Arbeit macht, sprich Sie auch bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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