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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was verbirgt sich genau dahinter?

Vorurteile in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist eine Möglichkeit der Invaliditätsabsicherung. Zudem ist sie sicherlich auch die bekannteste Art der Versicherung dieser Überkategorie neben der, ebenfalls durchaus bekannten, Unfallversicherung. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen lautet die genaue Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Selbstverständlich können auch Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abschließen. Diesbezüglich sollten Sie einfach gezielt einen Versicherungsmakler ansprechen.

Wer kann alles die BUV abschließen?

Da es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Bestimmungen, wer sie abschließen darf und wer dagegen nicht. Sämtliche Angestellten und Selbstständige können für sich eine BUV abschließen, um Ihren Lebensstandard auf diese Weise abzusichern. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Bei allen Menschen, welche vor dem genannten Datum geboren sind, kann im Falle einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzl. Rentenversicherung mit einigen geringen Leistungen eintreten. Da es sich jedoch nur um eher niedrige Leistungen handelt, kann eine zusätzliche, privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung trotz allem sehr sinnvoll sein. Alle, die nach diesem Datum geboren wurden, haben diesen besonderen Schutz der gesetzl Rentenversicherung nicht. Für sie ist es also sehr empfehlenswert, sich privat durch eine BUV gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt vor allem für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Name selbst erklärt den Sinn der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis zu diesem Zeitpunkt gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Außerdem sollte evtl. noch erwähnt werden, dass die Versicherung bereits greift, wenn der Versicherte den Beruf nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss quasi der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Hier muss somit klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der tatsächlich gelernte Beruf nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. In aller Regel kann aber auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den faktisch eingetretenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, weil es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das heißt eigentlich nur, dass bei der BUV nicht der tatsächlich angefallener Schaden ausgeglichen wird, sondern, dass es nach Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber i. d. R. auch dauerhaft. Was besser ist, ist im Regelfall nicht einfach so zu sagen. Je nach Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich einträglicher sein, als wenn lediglich der Schaden ausgeglichen wird.

Vorurteile in Sachen BUV

Wenngleich die BUV eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Im Jahr 2012 wurde eine Statistik erstellt, welche besagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben muss. 2010 war aber erst 20% gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Was machen diejenigen, welche keine Versicherung haben? Und wir müssen wohl davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht ausschließlich um Personen handelt, die wirklich auch versichert waren. Es waren auch sicher einige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Job aufzugeben, die über keine Versicherung verfügten.Warum ist dies so und was meinen Arbeitnehmer, weshalb sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen?

Hier die möglichen Gründe:

  • Der hohe Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung verschreckt die meisten vor dem Abschluss einer BUV. Zugegebenermaßen ist die BUV eine der teureren Policen. Das liegt aber einerseits daran, dass erst so wenige eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und das Risiko auf weniger Schultern verteilt werden muss, andererseits aber auch, da lediglich so auch wirklich sinnvolle Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Betrag erscheint hoch, lohnt sich jedoch trotzdem, was viele aber erst im tatsächlichen Schadensfall zu schätzen wissen.
  • Die meisten denken, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein können. Dies ist einfach nicht richtig. "Es trifft mehr als man denkt". Gerade die in jüngerer Vergangenheit an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei eben jenen, die glauben, dass es sie nicht treffen könne.
  • Viele Menschen immer immer noch, dass der Staat für Teile des Erwerbsausfalls im Falle der Berufsunfähigkeit einspringt. Dies ist schon längst nicht mehr der Fall bzw. die Zahlungen, die man an dieser Stelle beantragen kann, sind in keiner Weise genügend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Schaden ab.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die bemessene Rente sein?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage sicher nicht. Die Höhe der Beiträge (und der damit verbundenen Auszahlungen) muss immer unter Betrachtung der persönlichen Situation jedes Einzelnen erfolgen. Jeder Mensch hat einen anderen Anspruch an seinen Lebenstandard und benötigt folglich auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Naturgemäß sollte jederzeit bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten sollte, desto höher muss natürlich auch die Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Bitte achten Sie aber darauf, von wem Sie sich beratschlagen lassen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei welchem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie genau darauf, dass Sie nicht zum Abschluss einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern exakt aufgeschlüsselt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hierbei elementar.

Ihre BUV in Mendig

Von welchem Versicherungsmakler Sie sich in Mendig beraten lassen sollten, können wir Ihnen natürlich auch kaum zu 100% beantworten. Wichtig ist, dass Sie sich vor der Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Bekannte, Arbeitskollegen, Familie) erkundigen, wer bereits eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und mit der Beratung glücklich war. Persönliche Empfehlungen sind mit Sicherheit der sicherste, schnellste und einfachste Weg einen passenden Versicherungsmakler in Hofheim zu finden. Nehmen Sie sich Zeit und beachten Sie auf wen die Auswahl fällt. Mit Sicherheit gibt es auch in Mendig Versicherungsmakler, welche sich bloß um Ihr eigenes Wohlergehen kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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