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Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was ist das genau?

Weit verbreitete Irrglauben

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Oberkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei ebendiese beiden Versicherungstypen mit Sicherheit auch die bekanntesten Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen. Sie wird häufig im Rahmen von Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Gewissermaßen als erweiterten Schutz, um seinen Lebensstandard auch im Falle der Berufsunfähigkeit halten zu können. In solch einem Fall läuft sie dann hingegen vielmehr unter dem Begriff Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine verbreitete Art des Abschlusses.

Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?

Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine tatsächlichen Restriktionen, wer eine solche abschließen darf und wer nicht. Sämtliche Angestellten und Selbstständige können eine BUV für sich abschließen und Ihren Lebensstandard dadurch absichern. Nur für Menschen, die vor dem 02. Januar '61 geboren wurden, gibt es Ausnahmen. Bei allen Personen, die vor diesem genannten Datum geboren sind, kann im Fall einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung mit ein paar niedrigen Leistungen eintreten. Weil es sich aber nur um recht niedrige Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem durchaus sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit stark begrenzt und es empfiehlt sich in jedem Fall eine extra BUV abzuschließen, weil die gesetzliche Grundsicherung meist nicht wirklich genügend ist. Dies gilt vor allem für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, die nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.

Welchen Sinn hat der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wie der Name schon sagt, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eingetretenen Unfähigkeit seine Arbeit weiter ausüben zu können, finanziell abgesichert ist. Er soll so die Möglichkeit haben, im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit, weiterhin seinen sozialen und individuellen Status halten zu können. Daher soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür Sorge tragen, dass eine Abdeckung aller finanziellen Bedarfe gewährleistet ist. Hier muss somit klar zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit bereits in Kraft tritt, wenn der wirklich gelernte Job nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. In aller Regel kann jedoch auch die BUV nicht dafür sorgen, den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, weil es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet an sich bloß, dass bei der BUV nicht der wirklich eingetretener Schaden beglichen wird, sondern vielmehr, dass es nach Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber in aller Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist i. d. R. nicht einfach zu sagen. Abhängig von Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich lukrativer sein, als wenn bloß der Schaden ausgeglichen wird.

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenngleich die BUV eine durchaus wichtige Versicherung darstellt, sind in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 knapp 25% aller Erwerbstätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen zu früh aus dem Berufsleben ausscheidet, war 2010 erst circa 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aus welchem Grund ist das aber so und was meinen Arbeitnehmer, wieso sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen?

Hier die möglichen Ursachen:

  • Ein Teil der Bevölkerung denkt, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard auch ohne die alten Einkünfte gleich halten können. Vorsicht: Kredite, Verbindlichkeiten und andere fixe Haushaltsausgaben bleiben gleich, aber Teile der Einkünfte bleiben aus. Es ist denkbar, dass es trotzdem reicht um zu überleben, aber den bisherigen Lebensstandard können Sie mit Sicherheit nicht halten.
  • Viele Personen glauben immer noch, dass der Staat für Teile des Erwerbsausfalls im Falle der Berufsunfähigkeit aufkommt. Dies ist aber schon längst nicht mehr so bzw. die Zahlungen, welche man an dieser Stelle beantragen kann, sind in keinster Weise ausreichend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Verlust ab.
  • Man denkt, einen selbst erwischt es nicht. Mitnichten. Leider gilt wie beim Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Gerade Berufsunfähigkeiten auf Grund psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall die Ursache sein.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Schadenfall sein?

Pauschal beantworten lässt sich diese Frage sicher nicht. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der BUV sein sollen, muss immerzu unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des einzelnen Versicherungsnehmers getroffen werden Jeder Mensch braucht im Schadensfall unterschiedliche Rentenzahlungen, da auch jede Person einen anderen Anspruch an seinen Lebensstandard hat. Im Wesentlichen gilt logischerweise: Umso höher die Rente im Schadensfall, desto höher auch der Beitrag der an das Versicherungsunternehmen entrichtet werden muss. Doch Vorsicht: Umso höher der Beitrag, desto höher auch die Provision des Maklers. Suchen Sie sich den Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern der Ihnen genau aufzeigt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welche Höhe Ihre BUV erreichen sollte. Eine sehr gute persönliche Beratung ist hierbei von Nöten und sollte auch tatsächlich wahrgenommen werden.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Lauscha

Informieren Sie sich, welcher Makler in Lauscha eine gute Reputation genießt und Sie präzise zum Thema BUV beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Familie, Arbeitskollegen, Bekannte, Freunde) schlau, wer dort schon eine BUV hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich sicher davon ausgehen, dass dieser Makler aus Lauscha auch gute Arbeit macht, d. h. Sie auch gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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