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Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was genau steckt dahinter?

Vorurteile in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen ist der genaue Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine verbreitete Variante der BUV.

Wer kann alles die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Weil es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Bestimmungen, wer sie abschließen darf und wer dagegen nicht. Sämtliche Angestellten und selbstständige Unternehmer können eine BUV für sich abschließen, um Ihren Lebensstandard auf diese Weise abzusichern. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02.01.'61 geboren sind. Bei sämtlichen Personen, welche vor dem genannten Termin geboren sind, kann im Falle einer Berufsunfähigkeit auch die gesetzl. Rentenversicherung mit ein paar niedrigen Leistungen eintreten. Doch auch in diesem Falle kann die zusätzliche BUV auf Grund der wirklich nur sehr geringen Leistungen der Rentenversicherung viel Sinn machen. Alle, die nach dem genannten Datum geboren wurden, haben keinen Anspruch auf die Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und sollten selbst für Ihren Schutz sorgen, sprich eine private BUV abschließen, um sich für den Fall der Fälle abzusichern. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte, sprich sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, die Ihren vorherigen Job nicht mehr machen können. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung könnten sie vor der Zahlung jedweder Leistungen bei Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf einfache Hilfstätigkeiten angesetzt werden.

Wieso sollte man eine BUV abschließen?

Der Name an sich erklärt den Sinn der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Zusätzlich sollte eventuell noch gesagt werden, dass die Versicherung schon greift, wenn der Versicherte den Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss im Prinzip der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer zudem auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Hier muss demzufolge ganz klar zwischen der BUV und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Während die Berufsunfähigkeit bereits in Kraft tritt, wenn der wirklich gelernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Grundsätzlich kann aber auch die BUV nicht dafür sorgen, den tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, weil es sich nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Dies bedeutet an und für sich bloß, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der wirklich entstandener Schaden ausgeglichen wird, sondern, dass es nach einem Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber in der Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist in aller Regel nicht einfach so zu sagen. Abhängig von Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von bestimmten Leistungen deutlich lohnender sein, als wenn lediglich der Schaden ausgeglichen wird.

Falsche Annahmen in Sachen BUV

Wenngleich die BUV eine durchaus wichtige Versicherung darstellt, sind in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, welche sagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen seinen Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgibt. 2010 war aber erst ein Fünftel gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Was aber machen die, die unversichert sind? Und wir müssen davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht nur um Menschen handelt, die tatsächlich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicher einige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die keine Versicherung hatten.Aber aus welchem Grund besitzen nurein Fünftel diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Weshalb glaubt die Allgemeinheit offensichtlich diesen Versicherungstyp nicht brauchen zu müssen?

Diese Gründe könnten dafür ausschlaggebend sein:

  • Viele Personen glauben immer noch, dass der Staat für Teile des Erwerbsausfalls im Falle der Berufsunfähigkeit einspringt. Das ist allerdings schon lang nicht mehr so bzw. die Zahlungen, die man hier beantragen kann, sind keineswegs ausreichend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Verlust ab.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein oft vorgebrachtes Argument, um sich nicht zu versichern. Das ist schlichtweg nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger im Normalfall auch die Versicherungsbeiträge. Des Weiteren sind die Fragen zur Gesundheit viel einfacher zu beantworten, da häufig noch keine Erkrankungen vorliegen. Umso älter jemand wird, desto schwerer wird es aufgrund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen aufzutreiben, welches einen noch versichern möchte.
  • Viele Versicherungsnehmer fühlen sich dank ihrer bestehenden Unfall- oder Lebensversicherung geschützt. Hier muss allerdings aufgepasst werden: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur rudimentär und kaum genügend geschützt.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den teureren Policen. Daher verzichten sehr viele auf den Abschluss dieser Versicherung und stecken ihr Geld lieber in sonstige Dinge. Überdenken Sie diese Haltung. Sicher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein kostspieligere Versicherung, jedoch lohnt sie sich. Die allemeisten merken das aber erst dann, wenn es zum Schadenfall kommt und sich der Lebensstandard mangels Einnahmen unübersehbar verschlechtert
  • Die meisten sind der Meinung, sie können Ihren Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen halten. Tatsächlich aber laufen Kredite für Auto und Haus etc. weiter, während die Einkünfte zu großen Teilen wegfällt

Auf welche Rentenzahlung sollte die BUV abgeschlossen werden?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der zu möglichen Rentenzahlung sollte immer in Relation zur persönlichen Situation stehen. Jede Person benötigt im Schadensfall unterschiedliche Rentenzahlungen, da auch jeder einen anderen Anspruch an seinen Lebensstandard hat. Natürlich sollte jederzeit bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten soll, desto höher muss natürlich auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Doch Vorsicht: Umso höher die Beiträge, desto höher ist auch die Provision des Versicherungsmaklers. Suchen Sie sich einen Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht dazu drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern Ihnen genau darlegt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welche Höhe Ihre BUV erreichen sollte. Eine wirklich gute persönliche Beratung ist hier von Nöten und sollte auch wirklich wahrgenommen werden.

Auch in Hartha können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Machen Sie sich schlau, welcher Versicherungsmakler in Hartha eine gute Reputation genießt und Sie gründlich zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Arbeitskollegen, Freunde, Familie, Bekannte) schlau, wer schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen mehrmals hören, können sich mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Hartha auch tatsächlich gute Arbeit macht, das heißt Sie ebenso bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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