Berufsunfähigkeitsversicherung St. Blasien

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was steckt genau dahinter?

Vorurteile zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Überkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei ebendiese beiden Versicherungstypen mit Sicherheit auch die bekanntesten Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen lautet die genaue Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine gängige Variante der BUV.

Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen?

Weil es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine wirklichen Restriktionen, wer ebendiese abschließen darf und wer nicht. Sämtliche Arbeitnehmer und Selbstständige können für sich eine BUV abschließen, um Ihren Lebensstandard hierdurch abzusichern. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass für alle Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, Ausnahmen gelten. Für alle diejenigen kommt der Begriff der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter etwaigen Voraussetzungen und mit eher niedrigen Leistungen zum Tragen. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann also nichtsdestotrotz sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit sehr begrenzt und es empfiehlt sich in jedem Fall eine eigene BUV abzuschließen, da die gesetzl. Grundsicherung meist kaum genügend ist. Insbesondere sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Uniabgänger, Doktoren usw.) sollten auf eine gute Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit achten. Sollte der Fall eintreten, kann solch ein Arbeitnehmer ohne BUV bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsarbeiterjob "verdonnert" werden, der weit unter seinen Qualifikationen ist.

Wann macht das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für mich Sinn?

Der Name an sich erklärt den Zweck der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer will für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so abgesichert sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Hier sollte evtl. noch gesagt werden, dass die Versicherung schon in Kraft tritt, wenn der Versicherte den Job nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss quasi der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Somit kann gesagt werden, dass eine BUV noch mal deutlich mehr Schutz aufweist als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nur eine komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. D. h., wenn eine Person einzig eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung besitzt, und diese ihren ursprünglich gelernten Beruf nicht mehr ausführen kann, kann der Versicherte nach wie vor dazu "gezwungen" werden, andere Hilfsarbeiten durchzuführen, die noch machbar sind. Hierbei ist es dann auch einerlei, ob ihm dieser Job Spaß macht oder nicht. Im Regelfall kann jedoch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schaden auszugleichen, da es sich nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet im Prinzip bloß, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der wahrhaftig entstandener Schaden ausgeglichen wird, sondern lediglich, dass es nach einem Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber i. d. R. auch dauerhaft. Was besser ist, ist in der Regel nicht einfach so zu sagen. Abhängig von Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich lohnender sein, als wenn bloß der Schaden ausgeglichen wird.

Vorurteile in Sachen BUV

Die BUV scheint also tatsächlich eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Dennoch sind noch lange nicht alle Arbeitnehmer für den Fall der Fälle versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war 2010 nur ein Fünftel aller Erwerbstätigen gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Ein erschreckend niedriger Wert, der die Frage aufwirft, was die vier Fünftel der Versicherungslosen machen, sobald sie in die Situation kommen, Ihren Job im Zuge gesundheitlicher Probleme aufgeben zu müssen.Warum ist das so und was denken Arbeitnehmer, warum sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen?

Hier ein paar mögliche Punkte, die die Ursache dafür sein können:

  • Jeder denkt, dass es einen selbst nicht erwischt. Mitnichten. Doch leider gilt genau wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Vor allem Berufsunfähigkeiten im Zuge psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht jedes mal muss ein Unfall die Ursache sein.
  • Die meisten Versicherten fühlen sich durch Ihre bestehende Unfall- oder Lebensversicherung abgesichert. An dieser Stelle müssen Sie jedoch aufpassen: Der Fall der Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur wenig und kaum genügend abgesichert.
  • Die meisten meinen, sie können Ihren Lebensstandard auch ohne das bisherige Einkommen halten. Tatsächlich jedoch laufen Kredite für Haus und Auto etc. weiter, während die Einkünfte zu großen Teilen wegbleibt
  • Der hohe Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung verschreckt viele vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zugegebenermaßen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der eher teureren Policen. Der Grund ist einerseits, dass erst so wenige eine BUV haben und das Risiko auf weniger Personen verteilt werden muss, andererseits allerdings auch, da nur so auch wirklich sinnvolle Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Beitrag scheint hoch, lohnt sich aber, was viele allerdings erst im tatsächlichen Fall eines Schadens zu schätzen wissen.
  • die meisten Personen glauben immer noch, dass der Staat für Teile des Erwerbsausfalls im Fall der Berufsunfähigkeit einspringt. Das ist jedoch schon längst nicht mehr der Fall bzw. die Zahlungen, die man an dieser Stelle beantragen kann, sind keinesfalls genügend und decken nicht ansatzweise den entstandenen Verlust.
  • Weit verbreitet ist die Meinung, dass sich Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den kontinuierlichen Zahlungen drücken und die Versicherten im Ernstfall nicht von der abgeschlossenen Versicherung profitieren. Das ist schlichtweg falsch. Das Versicherungsunternehmen wird nur die Zahlungen verweigern, in dem Fall, dass ein Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen beim Abschließen der Versicherung unwahrheitsmäßig beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) mit Absicht verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die BUV zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein immer wieder genanntes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Das ist schlichtweg nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger in aller Regel auch die Versicherungsbeiträge. Obendrein sind die Gesundheitsfragen viel leichter zu beantworten, weil häufig noch keinerlei Erkrankungen vorlagen. Je älter man wird, desto schwerer wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen aufzutreiben, welches einen noch versichert.

Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Schadenfall sein?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der zu möglichen Rentenzahlung sollte immer in Relation zur persönlichen Situation stehen. Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebenstandard und braucht daher auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Naturgemäß sollte jederzeit bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten muss, desto höher muss natürlich auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Bitte achten Sie aber darauf, von wem Sie sich beraten lassen. Umso höher die Versicherungssumme, desto höher auch die Provision des Maklers, bei dem Sie die Versicherung abschließen. Achten Sie tunlichst darauf, dass Sie nicht zum Abschluss einer höheren Versicherung genötigt werden, sondern exakt dargelegt bekommen, wie hoch ihr wirklicher Bedarf ist. Gute Beratung ist hierbei das A und O.

Auch in St. Blasien können Sie eine BUV abschließen

Von welchem Makler Sie sich in St. Blasien beraten lassen sollten, können wir Ihnen natürlich auch nicht zu 100% beantworten. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich vor Ihrer Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Bekannte, Arbeitskollegen, Familie) erkundigen, wer schon eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und mit seiner Beratung glücklich war. Persönliche Empfehlungen sind mit Sicherheit der sicherste, einfachste und schnellste Weg einen passenden Versicherungsmakler in Hofheim zu finden. Nehmen Sie sich Zeit und achten Sie auf Ihre Auswahl. Sicherlich gibt es auch in St. Blasien Versicherungsmakler, welche sich bloß um Ihr eigenes Wohlergehen kümmern und nicht im Interesse Ihrer Kunden handeln.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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