BUV St. Blasien

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was steckt genau dahinter?

Weit verbreitete Irrglauben zum Thema BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Oftmals entschließen sich Menschen zum Abschließen dieser Versicherung in einem Moment, in dem Sie sich zudem für eine Renten- oder Lebensversicherung entschlossen haben. In dieser Zusammensetzung möchten Versicherungsnehmer erreichen, einen langfristigen Schutz des erarbeiteten Lebenstandards auch bei Einschränkungen hinsichtlich einer urplötzlich einsetzenden Berufsunfähigkeit zu erhalten. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine gängige Art des Abschlusses.

Wer kann die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Im Normalfall ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung, das heißt jeder muss sich in Eigenverantwortung um den Abschluss kümmern und entschließt sich freiwillig, ob er eben dies für nötig betrachtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden. Bei sämtlichen Menschen, welche vor dem genannten Termin geboren sind, kann im Fall der Berufsunfähigkeit auch die gesetzliche Rentenversicherung mit einigen geringen Leistungen eintreten. Eine zusätzliche BUV kann also trotzdem Sinn machen. All diejenigen, die nach diesem Datum geboren wurden, haben diesen Sonderschutz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Für sie ist es also besonders empfehlenswert, sich privat durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt besonders für hochqualifizierte bzw. sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Wann ist das Abschließen einer BUV für einen sinnvoll?

Der Name erklärt den Sinn der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dato gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Außerdem muss eventuell noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits in Kraft tritt, wenn der Versicherte den Job nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht abeitsunfähig sein. Ehe man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss im Prinzip der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Ergo kann man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch einmal deutlich mehr Schutz bringt als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nur eine komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. D. h., wenn eine Person nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung besitzt, und sie ihren ursprünglich erlernten Job nicht mehr ausführen kann, kann der Versicherte noch immer dazu "verdonnert" werden, andere Hilfsarbeiten durchzuführen, die noch möglich sind. Hierbei ist es auch egal, ob ihm diese Tätigkeit Spaß macht oder nicht. Dennoch kann eine BUV auch nicht den wirklich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, da es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. Dies bedeutet im Prinzip bloß, dass bei der BUV nicht der wahrhaftig eingetretener Schaden ausgeglichen wird, sondern lediglich, dass es nach einem Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber im Regelfall auch dauerhaft. Was besser ist, ist in aller Regel nicht einfach zu sagen. Abhängig von Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen eine ganze Ecke lukrativer sein, als wenn nur der Schaden beglichen wird.

Falsche Annahmen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenngleich die BUV eine durchaus wichtige Versicherung darstellt, sind in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Im Jahr 2012 wurde eine Statistik erstellt, welche sagt, dass 20% aller Erwerbstätigen aus Gründen der Gesundheit seinen Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgibt. 2010 war aber erst 20% gegen die Berufsunfähigkeit versichert. Was machen diejenigen, die unversichert sind? Und wir müssen davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht ausschließlich um Menschen handelt, die wirklich auch versichert waren. Es waren auch mit Sicherheit einige Arbeitnehmer gezwungen Ihren Job aufzugeben, die über keine Versicherung verfügten.Weshalb ist das so und was denken Arbeitnehmer, wieso sie keine BUV nötig haben?

Hier einige potenzielle Punkte, die der Grund dafür sein können:

  • Die meisten glauben, dass die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch sind und benutzen dieses Geld eher für etwas anderes. Doch auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den teureren Policen gezählt werden kann, lohnen sich die Beiträge.
  • Viele meinen, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein können. Doch das ist schlichtweg nicht richtig. "Es trifft mehr als man glaubt". Vor allem die in den letzten Jahren an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei denen, die denken, dass es sie nicht treffen könnte.
  • Die Fehlannahme, den bisherigen Lebensstandard auch ohne das vorherige Einkommen halten zu können, ist weit verbreitet. Bitte seien sie sich gewahr, dass sich im einem Schadensfall Ihr Einkommen vermutlich (jedenfalls ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert, allerdings alle fixen Ausgaben (Miete, Kredite etc.) komplett gleich bleiben. An dieser Stelle entsteht ein Ungleichgewicht, dass lediglich in den allerwenigsten Fällen nicht zu einer Verminderung des bisherigen Lebensstandards führt.

Auf welche Rentenzahlung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

Eine generelle Antwort wird niemand geben können. Die Höhe der zu möglichen Auszahlungen sollte immer in Relation zur persönlichen Situation stehen. Jede Person hat einen anderen Anspruch an seinen Lebenstandard und benötigt daher auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Grundlegend gilt natürlich: Je höher die Rente im Schadensfall, desto höher auch der Beitrag der an den Versicherer entrichtet werden muss. Aber Achtung: Umso höher der Beitrag, desto höher auch die Provision des Maklers. Suchen Sie sich den Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht dazu drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern der Ihnen genau aufzeigt, welchen Bedarf Sie haben und Ihnen sinnvoll erklärt, welchen Umfang Ihre BUV erreichen sollte. Eine sehr gute individuelle Beratung ist hier vonnöten und sollte auch tatsächlich wahrgenommen werden.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in St. Blasien

Durchaus viele Bürger suchen in St. Blasien nach der für Sie passenden BUV, da dieses Thema für sie immer wichtiger wird. Jedoch haben die allermeisten Probleme bei der Frage nach einem Makler, welcher sie optimal und uneigennützig beraten kann. Am besten fragt man als erstes in seinem Bekanntenkreis nach, ob dort jemand eine gute Empfehlung für einen Makler hier in St. Blasien hat. Oft führt dies aber leider noch nicht zum gewünschten Erfolg. Obwohl es in St. Blasien verschiedene Möglichkeiten gibt, die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, zögern die meisten. Es ist sehr wichtig, dass man sich im Voraus gut informiert, um den optimalen Makler zu finden, welcher einem die passende Police vorschlägt bzw. präsentiert. Den gibt es mit Sicherheit auch in St. Blasien.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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