Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Was genau steckt dahinter?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der verbreitetste Zweig. Häufig entscheiden sich Personen zum Abschluss dieser Versicherung zu einem Zeitpunkt, zu welchem Sie sich auch für eine Renten- oder Lebensversicherung entschlossen haben. Mit dieser Zusammensetzung möchten Versicherungsnehmer erreichen, einen langfristigen Schutz des aktuellen Lebenstandards auch bei Einschränkungen im Hinblick auf eine jäh einsetzenden Berufsuntüchtigkeit aufrecht zu erhalten. Auch die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist eine gängige Art des Abschlusses.
Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?
Da es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine tatsächlichen Bestimmungen, wer ebendiese abschließen darf und wer dagegen nicht. Sämtliche Arbeitnehmer und Selbstständige können für sich eine BUV abschließen, um Ihren Lebensstandard hierdurch abzusichern. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Für all diejenigen greift die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter etwaigen Voraussetzungen und mit recht geringen Leistungen. Weil es sich allerdings nur um eher geringe Leistungen handelt, kann eine zusätzlich privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem durchaus sinnvoll sein. Für alle später Geborenen ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit äußerst begrenzt und es empfiehlt sich in jedem Fall eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die gesetzl. Grundsicherung im Regelfall nicht ausreichend ist. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte, sprich sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer, welche Ihre vorherige Arbeit nicht mehr machen können. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung könnten sie vor der Zahlung von irgendwelchen Leistungen bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden.
Welches Ziel hat eine BUV?
Wie der Name schon vermuten lässt, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür Sorge tragen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eingetretenen Unfähigkeit seine Beruf weiter ausüben zu können, monetär abgesichert ist. Er soll so die Möglichkeit haben, im Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit, weiter seinen sozialen und individuellen Status halten zu können. Aus diesem Grund soll die Berufsunfähigkeitsversicherung dafür sorgen, dass eine Abdeckung aller finanziellen (Teil-)Bedarfe gewährleistet ist. An dieser Stelle muss dementsprechend klar zwischen der BUV und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der tatsächlich erlernte Beruf nicht mehr ausübbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Nichtsdestotrotz kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nicht den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, weil es sich bei einer BUV nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet an sich nur, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der wahrhaftig entstandener Schaden ausgeglichen wird, sondern lediglich, dass es nach einem Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber in aller Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist in der Regel nicht einfach zu sagen. Je nach Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von bestimmten Leistungen eine ganze Ecke einträglicher sein, als wenn bloß der Schaden ausgeglichen wird.
Vorurteile zum Thema BUV
Obwohl die BUV eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in Deutschland noch lang nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 circa 25% der Erwerbstätigkeiten aus Gründen der Gesundheit zu früh aus dem Erwerbsleben ausscheidet, war 2010 erst ca. ein Fünftel gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber weshalb haben nurein Fünftel diese so wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung? Wieso glaubt die Allgemeinheit anscheinend diesen Versicherungstyp nicht brauchen zu müssen?
Hier die möglichen Gründe:
- Die meisten meinen, sie können Ihren Lebensstandard auch ohne die alten Einkünfte konstant halten. Tatsächlich jedoch laufen Kredite für Auto und Haus weiter, obwohl das Einkommen zu großen Teilen wegbleibt
- Viele Erwerbstätige sind der Meinung, dass Sie durch die Lebens- bzw. Unfallversicherung genügend geschützt sind. Das tist aber nicht richtig. Dieser Versicherungstyp bietet keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz im Fall einer Berufsunfähigkeit.
- Allgemein bekannt ist die Meinung, dass sich Versicherungsunternehmen mit Ausreden vor den wiederkehrenden Schadenszahlungen drücken und die Versicherten im Fall der Fälle nicht von der Versicherung profitieren. Dies ist schlichtweg nicht richtig. Das Versicherungsunternehmen wird nur die Zahlungen verweigern, in dem Fall, dass der Versicherte die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der Versicherung unwahrheitsmäßig beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) vorsätzlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
- Der hohe Preis der BUV verschreckt viele vor dem Abschließen einer BUV. Zugegebenermaßen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der eher teureren Policen. Der Grund ist einerseits, dass erst so wenige eine BUV haben und das Risiko auf weniger Schultern verteilt werden muss, andererseits aber auch, weil lediglich so auch wirklich sinnvolle Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Betrag erscheint teuer, lohnt sich jedoch, was viele allerdings erst im Fall eines Schadens zu schätzen wissen.
- Mehr als 20% glauben immer noch, dass der Staat im Falle der Fälle den Erwerbsausfall ausgleicht. Dies ist allerdings schon ewig nicht mehr der Fall bzw. lang nicht ausreichend.
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die mögliche bemessene Rente sein?
Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Die Höhe der Beiträge (und der damit verbundenen möglichen Auszahlungen) muss immer unter Betrachtung der persönlichen Situation eines jeden Einzelnen erfolgen. Jeder Mensch hat einen anderen Anspruch an einen Lebenstandard und braucht daher auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Selbstverständlich sollte jederzeit bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Bedarfsfall eintreten muss, desto höher muss selbstredend auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Aber Achtung: Umso höher der Beitrag, desto höher auch die Provision des Maklers. Suchen Sie sich einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, der Sie nicht dazu drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern der Ihnen genau darlegt, welchen Bedarf Sie haben und sinnvoll erklärt, welche Höhe Ihre BUV erreichen sollte. Eine sehr gute persönliche Beratung ist hierbei vonnöten und sollte auch tatsächlich eingefordert werden.
Ihre BUV in Uetersen
Machen Sie sich schlau, welcher Makler in Uetersen eine gute Reputation genießt und Sie in allen Einzelheiten zum Thema BUV beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Arbeitskollegen, Freunde, Familie, Bekannte) schlau, wer ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich bestens beraten gefühlt hat. Wenn Sie in diesem Prozess einen Namen öfter hören, können sich mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Uetersen auch tatsächlich gute Arbeit macht, das heißt Sie ebenfalls gut beraten kann.
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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