Berufsunfähigkeitsversicherung Anklam

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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit in Sachen BUV

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Überkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei jene beiden Versicherungstypen mit Sicherheit auch die Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen, die am bekanntesten sein dürften. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen lautet die exakte Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine verbreitete Variante der BUV.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Jedem (auch jedem aus Anklam) ist es gestattet eine BUV abzuschließen, sofern er diese für sich selbst als notwendig erachtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für alle Personen, die vor dem 02. Januar '61 geboren wurden. Bei sämtlichen Personen, die vor dem genannten Datum geboren sind, kann im Falle der Berufsunfähigkeit auch die gesetzl. Rentenversicherung mit einigen niedrigen Leistungen eintreten. Aber auch in diesem Fall kann die zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der wirklich nur sehr niedrigen Leistungen der Rentenversicherung viel Sinn machen. All diejenigen, die nach diesem Termin geboren wurden, haben diesen besonderen Schutz der gesetzl Rentenversicherung nicht. Hier ist es also besonders empfehlenswert, sich privat durch eine BUV gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt vor allem für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf die einfachsten Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.

Wie sinnvoll ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Name an sich erklärt die Intention der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherungsnehmer plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis zu diesem Zeitpunkt gepflegten Lebensstandard weiter halten kann. Hier muss vielleicht noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits greift, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig ist, muss quasi der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. Damit ist die BUV noch einmal eine Ecke spezifischer als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, da ebendiese nur dann zum Einsatz kommt, sobald eine allgemeine Unfähigkeit bzw. der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Jedoch kann eine BUV auch nicht den tatsächlich eingetretenen wirtschaftlichen Schaden begleichen, weil es sich bei der BUV nicht um eine Schadensversicherung, sondern stattdessen um eine Summenversicherung handelt. Das heißt an und für sich bloß, dass bei der BUV nicht der wahrhaftig angefallener Schaden ersetzt wird, sondern lediglich, dass es nach einem Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber in aller Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist in der Regel nicht einfach so zu sagen. Je nach Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von bestimmten Leistungen eine ganze Ecke einträglicher sein, als wenn nur der Schaden beglichen wird.

Vorurteile zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenngleich die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wirklich wichtige Versicherung ist, sind in hier in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 in etwa jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen zu früh aus dem Arbeitsleben ausscheidet, war 2010 erst ca. ein Fünftel gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Aber was ist der Grund, warum so viele Erwerbstätige noch keine BUV besitzen, bzw. meinen, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu brauchen?

Hier ein paar potenzielle Punkte, die der Grund dafür sein könnten:

  • Mehr als jeder fünfte glaubt immer noch, dass der Staat im Falle der Fälle den Lohnausfall kompensiert. Dies ist aber schon ewig nicht mehr der Fall bzw. längst nicht genug.
  • Die meisten Versicherten fühlen sich auf Grund ihrer bestehenden Lebens- oder Unfallversicherung abgesichert. Hier muss jedoch aufgepasst werden: Die Berufsunfähigkeit ist durch diese Versicherungen nur wenig und kaum genügend abgesichert.
  • Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung dann im tatsächlichen Fall eines Schadens nicht zahlen würde. Das ist aber ein Irrglaube. Die Versicherung macht nur von ihrem Recht Gebrauch, falls sich jemand mit Absicht verletzt hat oder die Gesundheitsfragen beim Abschluss der BUV unwahrheitsgemäß beantwortet hat.
  • Ein Teil der Bevölkerung glaubt, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen konstant halten können. Vorsicht: Verbindlichkeiten wie Kredite und sonstige fixe Haushaltsausgaben bleiben gleich, aber Teile des Einkommens bleiben aus. Es ist denkbar, dass es nichtsdestotrotz reicht um zu überleben, aber den alten Lebensstandard können Sie sicher nicht halten.
  • Jeder glaubt, einen selbst erwischt es nicht. Mitnichten. Leider gilt genau wie im Lotto: „Es trifft mehr als man denkt“. Gerade Berufsunfähigkeiten aufgrund psychischer Krankheitsbilder sind immer häufiger. Nicht immer muss ein Unfall der Grund sein.
  • Viele meinen, dass Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch sind und benutzen dieses Geld eher anderweitig. Doch auch wenn die BUV zu den teureren Policen gezählt werden kann, lohnen sich die Beiträge.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein relativ oft vorgebrachtes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Dies ist ganz einfach nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto kostengünstiger im Regelfall auch die Versicherungsbeiträge. Zudem sind die Gesundheitsfragen viel einfacher zu beantworten, da häufig noch keine Erkrankungen vorlagen. Umso älter man wird, desto schwieriger wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer zu finden, welches einen noch versichert.

Auf welche Rentenzahlung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?

Dies lässt sich nicht pauschal beantworten! Sowohl die Beiträge als auch die im Schadensfall zu zahlende Rente hängen insbesondere sowohl vom Einkommen, als auch vom Lebensstandard des zu Versichernden ab. Je höher die gewählten Beiträge, umso höher auch die späteren Auszahlungen im Bedarfsfall. Sie sollten also nicht nur eine BUV abschließen, um einfach eine zu besitzen, sondern sollten durchaus genau ermitteln, was die Versicherung ein einem Ernstfall auch leisten können muss. Eine gute, persönliche Beratung ist hier das Wichtigste. Achten Sie darauf, dass Ihr Makler Sie nicht einfach nur zum Abschließen der Police drängt, sondern Ihnen exakt aufzeigt, wo für Sie Vor- und Nachteile liegen und Ihnen vorrechnet wie hoch Rentenzahlungen und Beiträge sein sollten.

Ihre BUV in Anklam

Informieren Sie sich, welcher Versicherungsmakler in Anklam einen guten Ruf genießt und Sie eingehend zum Thema BUV beraten kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Freunde, Familie, Bekannte, Arbeitskollegen), wer dort ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich mit Sicherheit davon ausgehen, dass dieser Makler aus Anklam auch tatsächlich gute Arbeit macht, sprich Sie ebenfalls gut beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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