Berufsunfähigkeitsversicherung Selbitz

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Was genau versteht man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist ganz genau wie die Unfallversicherung ein Versicherungstyp der Überkategorie "Invaliditätsabsicherung". Wobei diese beiden Versicherungstypen sicher auch die Formen der Invaliditätsabsicherung darstellen, die am bekanntesten sein dürften. Oftmals entscheiden sich Menschen zum Abschließen dieser Versicherung in einem Moment, in dem Sie sich auch für eine Renten- oder Lebensversicherung entschieden haben. In dieser Zusammensetzung möchte ein Versicherungsnehmer erreichen, einen langfristigen Schutz seines erarbeiteten Lebenstandards auch bei Einschränkungen bzgl. einer überraschend einsetzenden Berufsuntüchtigkeit zu erhalten. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige (SBU) ist eine weitere Variante der BUV.

Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?

Da es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine tatsächlichen Bestimmungen, wer sie abschließen darf und wer nicht. Sämtliche Arbeitnehmer und Selbstständige können für sich eine BUV abschließen, um Ihren Lebensstandard so abzusichern. Jedoch gibt es auch Ausnahmen für alle Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Für all diejenigen greift der Begriff der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzl. Rentenversicherung unter etwaigen Voraussetzungen und mit recht niedrigen Leistungen. Aber auch in diesem Fall kann die zusätzliche BUV auf Grund der wirklich nur sehr geringen Leistungen der Rentenversicherung eine Menge Sinn machen. All diejenigen, die nach diesem besagten Datum geboren wurden, haben keinen Anspruch auf die Zusatzleistungen der gesetzl. Rentenversicherung und sollten sich selbst um ihren Schutz kümmern, das heißt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Insbesondere sehr gut ausgebildete Arbeitnehmer (z.B. Doktoren, Uni-Absolventen etc.) sollten auf eine gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achtgeben. Sollte der Fall eintreten, kann solch ein Arbeitnehmer ohne Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Feststellung eines Restleistungsvermögens zu einem einfacheren Job bzw. einem Hilfsarbeiterjob "verdonnert" werden, der deutlich unter seiner Qualifikation ist.

Welchen Sinn hat der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wie der Name bereits sagt, soll die BUV dafür sorgen, dass ein Arbeitnehmer bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit, finanziell abgesichert ist. Er soll so die Möglichkeit bekommen, im Falle des Eintritts der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, weiterhin seinen sozialen und individuellen Status zu erhalten. Zu diesem Zweck soll die BUV dafür sorgen, dass eine Abdeckung aller finanziellen (Teil-)Bedarfe gesichert ist. Somit kann man sagen, dass eine BUV noch mal eine ganze Ecke mehr Schutz aufweist als eine normale Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche nur die komplette Arbeitsunfähigkeit schützt. Das heißt, sobald eine Person nur über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung verfügt, und diese ihren erlernten Job nicht mehr ausüben kann, kann der Versicherte nach wie vor dazu "gezwungen" werden, andere Hilfsarbeiten durchzuführen, die noch möglich sind. Hierbei ist es auch einerlei, ob ihm dieser Job Spaß macht oder nicht. Grundsätzlich kann aber auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den wirklich angefallenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, weil es sich eben nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das heißt an und für sich bloß, dass bei der BUV nicht der wahrhaftig angefallener Schaden beglichen wird, sondern lediglich, dass es nach Schadensfall nur festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber i. d. R. auch dauerhaft. Was besser ist, ist i. d. R. nicht einfach so zu sagen. Abhängig von Zeitpunkt und Schaden kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich einträglicher sein, als wenn bloß der Schaden ausgeglichen wird.

Weit verbreitete Irrglauben

Obwohl die BUV eine wirklich wichtige Versicherung ist, sind in hier in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. Unter Berufung einiger Statistiken war 2010 nur ein Fünftel aller Erwerbstätigen gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Ein erschreckend niedriger Wert, welcher die Frage aufwirft, was die 80% der Unversicherten machen, wenn sie in die Bredouille kommen, Ihren Job infolge gesundheitlicher Probleme aufgeben zu müssen.Aber wieso verfügt nur jeder Fünfte über diese so wichtige BUV? Wieso glaubt die Allgemeinheit offensichtlich diesen Versicherungstyp nicht brauchen zu müssen?

Diese Gründe könnten dafür verantwortlich sein:

  • Mehr als ein Fünftel glauben noch immer, dass der Staat im Falle der Fälle den Erwerbsausfall ausgleicht. Dies ist jedoch schon ewig nicht mehr so bzw. lang nicht ausreichend.
  • Weit verbreitet ist die Meinung, dass sich die Versicherungsunternehmen mit scheinheiligen Ausreden vor den kontinuierlichen Schadenszahlungen drücken und die Versicherungsnehmer im Fall der Fälle nicht von der Versicherung profitieren. Das ist ganz einfach falsch. Das Versicherungsunternehmen wird nur die Zahlungen verweigern, in dem Fall, dass der Versicherte die Fragen zur Gesundheit beim Abschluss der Versicherung unwahrheitsmäßig beantwortet hat bzw. sich ein Versicherungsnehmer (nachweislich) vorsätzlich verletzt hat, um in den Genuss der Zahlungen durch die BUV zu kommen und nicht mehr arbeiten gehen zu müssen.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein oft genanntes Argument, um sich nicht versichern zu müssen. Doch das ist schlichtweg falsch. Man kann gar nicht zu jung zum Abschließen dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger in aller Regel auch die Beiträge. Obendrein sind die Fragen zur Gesundheit viel leichter zu beantworten, da häufig noch keinerlei Erkrankungen vorliegen. Je älter jemand wird, desto schwerer wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt ein Versicherungsunternehmen aufzutreiben, das einen noch versichern will.
  • Der Irrglaube, den bisherigen Lebensstandard auch ohne das vorherige Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte achten Sie darauf, dass sich bei einem Schadensfall Ihr Einkommen wahrscheinlich (zumindest ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert, allerdings alle fixen Ausgaben (Miete, Kredite etc.) komplett bestehen bleiben. Hier entsteht eine Varianz, die lediglich in den allerseltensten Fällen nicht zu einer Beschneidung des vorherigen Lebensstandards führt.
  • Die meisten Erwerbstätigen denken, dass Sie durch den Besitz einer Lebens- bzw. Unfallversicherung hinreichend abgesichert sind. Das tist allerdings nicht wahr. Dieser Versicherungstyp bietet keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz im Fall der Fälle.
  • Die BUV zählt zu den teureren Policen. Folglich verzichten viele auf den Abschluss dieser Versicherung und investieren lieber ihr Geld in sonstige Dinge. Überdenken Sie diese Haltung. Mit Sicherheit ist die BUV ein kostspieligere Versicherung, aber sie lohnt sich. Die allemeisten realisieren das aber erst, wenn es zum Schadenfall kommt und sich der Lebensstandard mangels Einnahmen unübersehbar schlechter wird
  • Die meisten denken, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein können. Doch dies ist ganz einfach falsch. "Es trifft mehr als man glaubt". Vor allem die in den letzten Jahren an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Gerade bei eben jenen, die glauben, dass es sie nicht treffen könnte.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die bemessene Rente sein?

Eine pauschale Antwort auf die Frage zum Leistungsumfang der BUV gibt es im Prinzip nicht. Sowohl die Beiträge als auch die im Bedarfsfall auszuzahlende Rente hängen insbesondere sowohl von den Einkünften, als auch vom Lebensstandard des zu Versichernden ab. Prinzipiell gilt natürlich: "Umso höher die Beitragszahlungen pro Monat, desto höher dann auch die Auszahlungen". Zu beachten ist daher, dass man eine BUV nicht einfach lediglich mit einem sehr niedrigen monatlichen Beitrag abschließt, bloß um eine zu haben. Eine professionelle persönliche Beratung ist hierbei wesentlich und sollte auch eingefordert werden. Achten Sie darauf, dass Ihr Makler Sie nicht einfach nur zum Abschließen der Police drängt, sondern Ihnen vorher genau aufzeigt, wo für Sie Vor- und Nachteile liegen und Ihnen erklärt wie hoch Beiträge und Rentenzahlungen sein sollten.

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Informieren Sie sich, welcher Versicherungsmakler in Selbitz einen guten Ruf genießt und Sie präzise zum Thema BUV beraten kann. Machen Sie sich in Ihrem näheren Umfeld (Familie, Freunde, Arbeitskollegen, Bekannte) schlau, wer auch eine BUV hat, und wer sich gut beraten gefühlt hat. Wenn Sie dabei einen Namen öfter hören, können sich sicherlich davon ausgehen, dass dieser Versicherungsmakler aus Selbitz auch tatsächlich gute Arbeit macht, das heißt Sie ebenso bestens beraten kann.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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