Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - Was ist das genau?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Oft wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In solchen Fällen ist die exakte Bezeichnung dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Selbstverständlich können auch Selbstständige eine Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abschließen. Diesbezüglich sollten Sie einfach gezielt einen Versicherungsmakler ansprechen.
Für wen ist es erlaubt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzuschließen?
Weil es sich bei der BUV um eine privatwirtschaftliche Versicherung handelt, gibt es keine tatsächlichen Restriktionen, wer sie abschließen darf und wer dagegen nicht. Alle Angestellten und Selbstständige können eine BUV für sich abschließen, um Ihren Lebensstandard hierdurch abzusichern. Nur für Personen, die vor dem 02. Januar '61 geboren sind, gibt es Ausnahmen. Für all diejenigen greift die Bezeichnung der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und mit ziemlich geringen Leistungen. Aber auch in diesem Falle kann die zusätzliche BUV wegen der wirklich nur geringen Leistungen der Rentenversicherung sinnvoll sein. Für alle, die später geboren sind, ist der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit stark begrenzt und es empfiehlt sich auf jeden Fall eine extra BUV abzuschließen, da die gesetzliche Grundsicherung zumeist nicht genügend ist. Dies gilt vor allem für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten angesetzt werden können.
Wieso sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Der Name an sich erklärt die Intention der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte plant für den Fall einer Berufsunfähigkeit so so abgesichert zu sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Hier sollte eventuell noch gesagt werden, dass die Versicherung bereits greift, wenn der Versicherte den Beruf nicht mehr ausführen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss im Prinzip der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches ausführen kann. Somit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nochmal deutlich spezieller als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, da selbige nur dann zum Tragen kommt, sobald eine allgemeine Unfähigkeit bzw. der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Grundsätzlich kann aber auch die BUV nicht dafür sorgen, den faktisch eingetretenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, weil es sich nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine Summenversicherung handelt. Das bedeutet eigentlich nur, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der faktisch eingetretener Schaden beglichen wird, sondern, dass es nach einem Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese Zahlungen dann aber in der Regel auch dauerhaft. Was besser ist, ist im Regelfall nicht einfach zu sagen. Je nach Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von bestimmten Leistungen deutlich lukrativer sein, als wenn nur der Schaden ausgeglichen wird.
Falsche Annahmen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Obwohl die BUV eine wirklich wichtige Versicherung darstellt, sind in hier in Deutschland noch lange nicht alle Arbeitnehmer versichert. Obwohl Stand 2012 ungefähr jeder vierte Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen zu früh aus dem Erwerbsleben ausscheidet, war 2010 erst knapp 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert.Weshalb ist dies so und was glauben Arbeitnehmer, weswegen sie keine BUV nötig haben?
Diese Ursachen können dafür verantwortlich sein:
- Die meisten vertrauen auf Ihre Unfall- oder Lebensversicherung. Diese bietet indes keinen ausreichenden bzw. umfassenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit
- Es gibt das Gerücht, dass die Versicherung im tatsächlichen Schadensfall nicht zahlen würde. Dies ist jedoch eine Fehlannahme. Die Versicherung macht bloß von ihrem Recht Gebrauch, falls sich jemand mit Absicht verletzt hat oder die Fragen zur Gesundheit beim Abschließen der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
- Viele denken, dass sie nicht von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein könnten. Dies ist schlichtweg nicht richtig. "Es trifft mehr als man denkt". Gerade die in letzter Zeit an Fahrt gewinnenden psychischen Krankheiten werden immer öfter die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Mitunter gerade bei denen, die glauben, dass es sie nicht treffen kann.
- Der Irrglaube, den bisherigen Lebensstandard auch ohne das alte Einkommen halten zu können, ist nicht selten. Bitte achten Sie darauf, dass sich im einem Schadensfall Ihr Einkommen vermutlich (jedenfalls ohne BUV) verringert, allerdings alle fixen Ausgaben (Miete, Kredite et cetera) komplett bestehen bleiben. Hier entsteht ein Ungleichgewicht, dass nur in den allerseltensten Fällen nicht zu einer Verminderung des vorherigen Lebensstandards führt.
- "Ich bin doch noch zu jung für eine BUV" ist ein oft vorgebrachtes Argument, um sich nicht zu versichern. Dies ist ganz einfach nicht richtig. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Umso jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger in aller Regel auch die Beiträge. Des Weiteren sind die Fragen zur Gesundheit viel leichter zu beantworten, weil meist noch keine Erkrankungen vorliegen. Je älter jemand wird, desto schwerer wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer aufzutreiben, welches einen noch versichert.
Wie hoch sollte die Rentenzahlung im Fall eines Schadens sein?
Generell beantworten lässt sich diese Frage sicherlich nicht. Die Höhe der monatlichen Beiträge (und der damit verbundenen Rentenzahlungen) muss immer unter Berücksichtigung der persönlichen Situation eines jeden Einzelnen erfolgen. Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebenstandard und benötigt folglich auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Naturgemäß sollte immer bedacht werden: Umso höher die Rentenzahlung, die im Schadensfall eintreten sollte, desto höher muss natürlich auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist logisch! Aber Vorsicht: Umso höher der Beitrag, desto höher auch die Provision des Maklers. Suchen Sie sich den Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht dazu drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern Ihnen genau aufzeigt, welchen Bedarf Sie haben und sinnvoll erklärt, welchen Umfang Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung erreichen sollte. Eine wirklich gute individuelle Beratung ist an dieser Stelle vonnöten und sollte auch tatsächlich wahrgenommen werden.
Auch in Rosenfeld können Sie Ihre BUV abschließen
Von welchem Versicherungsmakler Sie sich in Rosenfeld beraten lassen sollten, können wir Ihnen logischerweise auch nicht zu 100% beantworten. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich vor Treffen Ihrer Wahl in Ihrem Freundeskreis (bzw. Arbeitskollegen, Bekannte, Familie) erkundigen, wer bereits eine BUV abgeschlossen hat und mit seiner Beratung zufrieden war. Persönliche Empfehlungen sind sicherlich der schnellste, einfachste und sicherste Weg einen guten Versicherungsmakler in Hofheim aufzutreiben. Nehmen Sie sich Zeit und achten Sie auf auf wen die Wahl fällt. Bestimmt gibt es auch in Rosenfeld Versicherungsmakler, die sich ausschließlich um Ihr eigenes Wohlergehen kümmern und nicht im Interesse Ihres Kunden handeln.
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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