BU Betzdorf

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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Falsche Annahmen der Allgemeinheit in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen Zweig der Invaliditätsabsicherung dar. Neben der Unfallversicherung ist die „BU-Versicherung“ der bekannteste Zweig. Oftmals wird sie als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. In diesen Fällen lautet der exakte Begriff dann Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bzw. kurz BUZ. Doch ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) nicht allein für Arbeitnehmer eine vernünftige Ergänzung. Auch selbständige Arbeitgeber können berufsunfähig werden und sollten über eine BUV nachdenken. Auch an dieser Stelle bieten viele Versicherungsunternehmen spezielle Tarife an, die Ihnen Ihr Versicherungsexperte sicherlich genau erkären kann.

Wer kann alles die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Jeder (auch jeder aus Betzdorf) ist berechtigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sofern er diese für sich als sinnvoll erachtet. Nur für Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, bestehen Ausnahmen. Für all diese Personen greift der Begriff der Berufsunfähigkeit auch in der gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und mit recht niedrigen Leistungen. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann also dennoch sinnvoll sein. Für alle, die später geboren sind, ist der Schutz im Umfang der Erwerbsunfähigkeit stark begrenzt und es empfiehlt sich in jedem Falle eine extra BUV abzuschließen, weil die gesetzliche Grundsicherung meist nicht wirklich ausreichend ist. Dies gilt insbesondere für sehr gut ausgebildete bzw. hochqualifizierte Arbeitnehmer, welche nach Feststellung eines Restleistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch auf einfachste Hilfstätigkeiten verwiesen werden können.

Wie sinnvoll ist der Abschluss einer BUV?

Der Name selbst erklärt die Intention der Versicherung bereits sehr gut. Der Versicherte möchte für den Fall einer Berufsunfähigkeit so abgesichert sein, dass er seinen bis dahin gepflegten Lebensstandard weiterhin halten kann. Dazu sollte evtl. noch erwähnt werden, dass die Versicherung bereits greift, wenn der Versicherte seinen Job nicht mehr machen kann. Er muss nicht zwingend abeitsunfähig sein. Bevor man als Berufsunfähiger auch arbeitsunfähig wird, muss quasi der Zustand eintreten, dass ein Arbeitnehmer auch keine Hilfsarbeiten oder ähnliches mehr machen kann. An dieser Stelle muss somit ganz klar zwischen der BUV und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (bzw. Arbeitsunfähigkeitsversicherung) unterschieden werden. Wo die Berufsunfähigkeit schon greift, wenn der wirklich erlernte Beruf nicht mehr ausführbar ist, greift die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Verlust der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eintritt. Prinzipiell kann jedoch auch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür sorgen, den wahrhaftig angefallenen wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, weil es sich nicht um eine Schadensversicherung, sondern vielmehr um eine Summenversicherung handelt. Das heißt an sich nur, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der tatsächlich entstandener Schaden ausgeglichen wird, sondern vielmehr, dass es nach einem Schadensfall ausschließlich festgelegte (aber wiederkehrende) Zahlungen gibt. Diese dann aber i. d. R. auch dauerhaft. Was besser ist, ist im Regelfall nicht einfach zu sagen. Je nach Schaden und Zeitpunkt kann die dauerhafte Zahlung von festgelegten Leistungen deutlich einträglicher sein, als wenn nur der Schaden ausgeglichen wird.

Vorurteile in Sachen BUV

Die BUV scheint also eine wirklich wichtige Versicherung zu sein. Nichtsdestotrotz sind noch lang nicht alle Arbeitnehmer für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichert. 2012 wurde eine Statistik veröffentlicht, welche besagt, dass jeder vierte Erwerbstätige aus Gründen der Gesundheit seinen Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgibt. Im Jahr 2010 war aber erst 20% gegen eine Berufsunfähigkeit versichert. Was aber machen die, die keine Versicherung haben? Und man muss davon ausgehen, dass es sich bei den tatsächlich Geschädigten nicht ausschließlich um Menschen handelt, die wirklich auch eine Versicherung hatten. Es waren auch sicher zahlreiche Arbeitnehmer gezwungen Ihren Beruf aufzugeben, die über keine Versicherung verfügten.Warum ist das so und was denken Arbeitnehmer, wieso sie keine BUV brauchen?

Hier einige mögliche Punkte, die der Grund dafür sein können:

  • Viele bauen auf Ihre Lebens- oder Unfallversicherung. Diese bietet indes keinen umfassenden bzw. ausreichenden Schutz bei einer Berufsunfähigkeit
  • Der hohe Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung schreckt viele vor dem Abschluss einer BUV ab. Zugegebenermaßen ist die BUV eine der teureren Policen. Das liegt aber einerseits daran, dass bislang so wenige eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen und das Risiko auf weniger Schultern verteilt werden muss, andererseits allerdings auch, da lediglich so auch tatsächlich sinnhafte Schadenszahlungen geleistet werden können. Der Betrag erscheint teuer, lohnt sich aber trotzdem, was viele aber erst im Schadensfall zu schätzen wissen.
  • "Ich bin doch noch zu jung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung" ist ein immer wieder vorgebrachtes Argument, um sich nicht zu versichern. Dies ist schlichtweg falsch. Man kann gar nicht zu jung für einen Abschluss dieser Versicherung sein. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger im Regelfall auch die Versicherungsbeiträge. Außerdem sind die Gesundheitsfragen viel einfacher zu beantworten, weil meistens noch keine Erkrankungen vorliegen. Je älter jemand wird, desto schwieriger wird es auf Grund von Vorerkrankungen überhaupt einen Versicherer aufzutreiben, welches einen noch versichert.
  • Mehr als jeder fünfte glaubt immer noch, dass der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit den Erwerbsausfall ausgleicht. Dies ist aber schon seit langem nicht mehr so bzw. lange nicht genug.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die bemessene Rente sein?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Welche monatlichen Rentenzahlungen das Ziel der BUV darstellen sollen, muss jederzeit unter Einbeziehung der persönlichen Situation des einzelnen zu Versichernden getroffen werden Jede Person hat einen unterschiedlichen Anspruch an seinen Lebenstandard und braucht demzufolge auch unterschiedliche monatliche Ausgleichzahlungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Selbstverständlich sollte jederzeit bedacht werden: Je höher die Rentenzahlung, die im Ernstfall eintreten soll, desto höher muss natürlich auch die monatliche Versicherungspauschale sein. Das ist nicht mehr als logisch! Aber Achtung: Je höher die monatlichen Beiträge, desto höher ist auch die Provision des Versicherungsmaklers. Suchen Sie sich einen Makler Ihres Vertrauens, der Sie nicht drängt, eine hohe Versicherung abzuschließen, sondern Ihnen genau darlegt, welchen Bedarf Sie haben und sinnvoll erklärt, welchen Umfang Ihre BUV haben sollte. Eine sehr gute individuelle Beratung ist hierbei von Nöten und sollte auch wirklich wahrgenommen werden.

Auch in Betzdorf können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Durchaus viele Bürger suchen in Betzdorf nach der für Sie passenden Berufsunfähigkeitsversicherung, da dieses Thema für sie immer maßgeblicher wird. Doch haben die meisten Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Makler, der sie perfekt und uneigennützig berät. Am besten fragt man als erstes in seinem Bekanntenkreis nach, ob dort jemand eine gute Empfehlung für einen Versicherungsmakler hier Betzdorf hat. Häufig führt dies jedoch leider noch nicht zum erhofften Erfolg. Obwohl es in Betzdorf einige Möglichkeiten gibt, die BUV abzuschließen, zögern viele. Es ist sehr wichtig, dass man sich vorweg gut informiert, um den optimalen Makler zu finden, welcher einem die geeignete Police vorschlägt bzw. präsentiert. Den gibt es sicher auch in Betzdorf.

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

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